Stellungnahme zur Geldwäschegesetz-meldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien-E)

Das europarechtlich geprägte Recht zur Vorbeugung gegen Geldwäsche nimmt Privatrechtssubjekte in die Pflicht und verlangt ihnen u.a. die Überwachung ihrer Vertragspartner und nachfolgende Meldungen ab. Diese zeitigen rechtstatsächliche Folgen ähnlich einer Strafanzeige, ohne dass sich allerdings bislang Erfolge in der Zurückdrängung von Geldwäscheaktivitäten in den Statistiken niederschlagen würden. Aus der Sicht von WisteV legen diese Befunde nahe, dass Gesetz- und Verordnungsgeber die Kriterien für (auch) die Meldepflicht spezifisch und praxisgerecht konturieren. Die Überzeugung, dass der vorliegende Entwurf der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien-E) dieser Anforderung gerecht würde, vermochte WisteV leider nicht zu gewinnen.

  • Preisträger des WiJ-Aufsatzwettbewerbs 2023 gekürt!

    Preisträger des diesjährigen Aufsatzwettbewerbs der WiJ ist Herr Nils Stahnke mit seinem Aufsatz „Der transnationale Strafklageverbrauch…

  • Die WiJ 2-2024 ist erschienen!

    Darin finden Sie den Beitrag des Gewinners des diesjährigen WiJ-Aufsatzwettbewerbs: Nils Stahnke mit dem Titel:…