Strafbewehrte Aufklärungs- und Organisationspflichten hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Behandelnden

10. Medizinstrafrechtsabend
Vortrags- und Diskussionsveranstaltung
von medstra, WisteV und des IMR der Bucerius Law School

Dienstag, 28. Mai 2024
18.00 – 20.30 Uhr
Bucerius Law School
Moot Court

#wistev
#teamstrafrecht
#medizinstrafrechtsabend

Eine gelingende Behandlung hängt nicht allein, aber doch in großem Ausmaß, von den prinzipiellen Kenntnissen und Fähigkeiten der Behandelnden ab. Einfluss kann aber auch der Gesundheitszustand der Behandelnden nehmen. In jüngerer Zeit wird vermehrt erwogen, auch diesbezüglich strafbewehrte Aufklärungspflichten anzuerkennen, die den Schutz der Patienten weiter ausbauen könnten. Gerade dann, wenn man diesen Schritt mitgeht, kann sich auch die Frage stellen, ob und inwiefern Einrichtungen verpflichtet sind, eine hinreichende gesundheitliche Leistungsfähigkeit ihrer in Heilberufen Mitarbeitenden abzusichern. Zwei Vorträge sollen sich diesem noch weithin offenen Fragenkreis annehmen. Der medstra-Abend wird auch in diesem Jahr von der medstra, dem Arbeitskreis Medizinstrafrecht der WisteV und dem Institut für Medizinrecht (IMR) der Bucerius Law School veranstaltet.

Spannende Beiträge von…

Prof. Dr. Karsten Gaede

Bucerius Law School, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinrecht, Lehrstuhl Strafrecht II, Redaktion medstra

Prof. Dr. iur. Brian Valerius

Universität Passau

Dr. Christoph Leo Gehring, mag.rer.publ.

Leiter der Abteilung Recht/Compliance/Vergabe/Versicherung des Universitätsklinikums Mannheim

Prof. Dr. iur. Michael Lindemann

Universität Bielefeld, Redaktion medstra

Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Tsambikakis

Tsambikakis Rechtsanwälte, Universität Passau, Redaktion medstra

Weitere Informationen

Die Teilnahme ist kostenlos. Um eine Anmeldung bis zum 22. Mai 2023 wird gebeten. Fortbildungsnachweise nach § 15 FAO werden erteilt. Weitere Informationen können Sie der Einladung entnehmen.

Es wird eine Teilnahmebescheinigung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über voraussichtlich zweieinhalb Stunden ausgestellt. Ein Fortbildungsnachweis der Ärztekammer Hamburg wird beantragt werden.

Programm

Anmeldung

Um Anmeldung bis zum 22. Mai 2023 wird gebeten unter:

HTTPS://BUCERI.US/MEDSTRAABEND10

Rückfragen an: katja.arnold@law-school.de

Veranstaltung in Zusammenarbeit mit…

Bucerius Law School


Im Jahr 2000 gründete die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius in Hamburg die Bucerius Law School – Deutschlands erste private Hochschule für Rechtswissenschaft.

Die Gründer der Bucerius Law School wollten eine Hochschule mit Vorbildcharakter schaffen: Nah an der Praxis, international und in Forschung und Lehre exzellent. Ziel war eine neue Hochschule, die das Ideal der Einheit von Forschung und Lehre verwirklicht, an der engagierte Lehre die gleiche Wertschätzung erfährt wie die Forschung. Ein strukturiertes Studium, das Raum für ergänzende Studieninhalte schafft und in der vorgesehenen Zeit absolviert werden kann.

Der Mut zur Veränderung, der die Gründung der Hochschule erst ermöglicht hat, ist noch heute Ansporn und Verpflichtung zugleich. Neue Herausforderungen gibt es genug: Die Digitalisierung prägt den Wandel in Studium und Beruf. Auch bei diesem Thema ist die Bucerius Law School an vorderster Stelle dabei, neue Lösungen zu suchen und den Wandel zu gestalten.

LAW-SCHOOL

medstra

Zeitschrift für Medizinstrafrecht

Die Zeitschrift in der Schnittmenge von Strafrecht und Medizinrecht:

  • Die zentrale Informationsplattform für das gesamte Medizinstrafrecht
  • Alle wichtigen Entwicklungen in den einschlägigen Themenbereichen
  • Gebündelte Informationen, von der Fachredaktion aus den relevanten Quellen zusammengetragen und strafrechtsspezifisch aufbereitet
  • Regelmäßige, zuverlässige und umfassende Informationen über alle Themen des Medizinstrafrechts
  • Besonderer Schwerpunkt im Medizinwirtschaftsstrafrecht einschließlich der medizinrechtlichen Compliance
  • Hochkarätiges Herausgeberteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung und Ärzteschaft garantiert höchste inhaltliche Qualität

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