„Vermeidung und Abkürzung der Hauptverhandlung“

12. WisteV Herbsttagung
Die Bucerius Law School und die WisteV-Regionalgruppe Norden laden Sie herzlich ein zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung über die Potentiale und Gefahren der Vermeidung oder Abkürzung der Hauptverhandlung durch Strafbefehl, Verständigung oder Einstellung des Verfahrens.

Freitag, 13. Oktober 2023,
15:30 Uhr bis 19:00 Uhr, Moot Court (Raum 1.21)
Bucerius Law School, Hamburg

#wistev
#teamstrafrecht
#herbsttagung

Spannende Beiträge von…

Prof. Dr. Robert Esser

Universität Passau

Rechtsanwältin Dr. Kerstin Stirner

Gercke & Wollschläger

Rechtsanwalt Jes Meyer-Lohkamp

Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwälte Meyer-Lohkamp & Pragal, Hamburg

Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen

Galen Rechtsanwälte, Berlin

Professor Dr. Karsten Gaede

Lehrstuhl für dt., europ. und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Bucerius Law School, Hamburg

Ltd. OStA Dr. Robert Junck

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

Weitere Informationen

Die Teilnahme ist kostenlos. Um eine Anmeldung bis zum 10. Oktober 2023 wird gebeten. Fortbildungsnachweise nach § 15 FAO werden erteilt. Weitere Informationen können Sie der Einladung entnehmen.

Im Anschluss an die Veranstaltung soll wie in früheren Jahren die Möglichkeit bestehen, die Diskussion bei einem kleinen Imbiss und einem Glas Wein fortzusetzen. Die Veranstalter würden sich darüber freuen, wenn möglichst viele Teilnehmer diese Möglichkeit nutzen.

Programm

Downloads

Anmeldung zur Teilnahme
an der Veranstaltung

Die maximale Teilnehmerzahl für die Teilnahme vor Ort in Hamburg ist erreicht.

Insoweit Sie auf eine Warteliste für eventuell frei werdende Plätze für die Teilnahme vor Ort gesetzt werden möchten, wenden Sie sich bitte an: geschaeftsstelle@wistev.de.

Veranstaltung in Zusammenarbeit mit…

Bucerius Law School


Im Jahr 2000 gründete die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius in Hamburg die Bucerius Law School – Deutschlands erste private Hochschule für Rechtswissenschaft.

Die Gründer der Bucerius Law School wollten eine Hochschule mit Vorbildcharakter schaffen: Nah an der Praxis, international und in Forschung und Lehre exzellent. Ziel war eine neue Hochschule, die das Ideal der Einheit von Forschung und Lehre verwirklicht, an der engagierte Lehre die gleiche Wertschätzung erfährt wie die Forschung. Ein strukturiertes Studium, das Raum für ergänzende Studieninhalte schafft und in der vorgesehenen Zeit absolviert werden kann.

Der Mut zur Veränderung, der die Gründung der Hochschule erst ermöglicht hat, ist noch heute Ansporn und Verpflichtung zugleich. Neue Herausforderungen gibt es genug: Die Digitalisierung prägt den Wandel in Studium und Beruf. Auch bei diesem Thema ist die Bucerius Law School an vorderster Stelle dabei, neue Lösungen zu suchen und den Wandel zu gestalten.

LAW-SCHOOL