Akteneinsicht – Ein beschnittenes Recht

StPO-Update

Dienstag, 23. Mai 2023           Hybrid-Veranstaltung
17:00 Uhr                                 online-Teilnahme möglich
Fortbildungsinstitut
der RAK Stuttgart
Stephanstraße 25
70173 Stuttgart

Gibt es ein Recht auf Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren? Theoretisch ja; in der Praxis wird dieses Recht häufig nicht gewährt. Die Chancen, Akteneinsicht zu erhalten, sind bei der Beschwerde gegen einen Arrestbeschluss besser als bei der Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss. Die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens entscheidet oft im Alleingang, auch wenn die Beschwerde anhängig ist – so hört man von einigen Gerichten; hier sind die regionalen Unterschiede groß.

Der Mandant oder die Mandantin steht mit dem Rücken zur Wand, jeder Tag zählt, das Konto soll wieder frei sein, eingefrorene Gelder sollen zurückgeholt werden. Eine vernünftige Argumentation ist aber erst nach Akteneinsicht möglich!

Schlimmer sieht es nur im steuer(straf)rechtlichen Arrestverfahren aus: Außerhalb des finanzgerichtlichen Verfahrens kommt man nur mit Mühe an die Steuerakten heran, es sei denn, man erhält im Steuerstrafverfahren Akteneinsicht in die beigezogenen Akten des Besteuerungsverfahrens. Lange Wartezeiten sind damit verbunden.

Die Veranstaltung beleuchtet die Rechtslage zum Akteneinsichtsrecht und zeigt mögliche Rechtsbehelfe auf. Zunächst wird der strafprozessuale Arrest betrachtet; anschließend wird auf das Akteneinsichtsrecht im steuerrechtlichen Arrest eingegangen.

Spannende Beiträge von…

Dr. Alexandra Schmitz

Kanzlei Dr. Schmitz Stuttgart

Dr. Daniel Travers

Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf

Dipl.-Finanzw. Rainer Biesgen

Wessing & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf

Weitere Informationen

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Rückfragen an: geschaeftsstelle@wistev.de

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