Aktuelles Beweisantragsrecht
Neuere Entwicklungen und Folgen für die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen

Diskussionsveranstaltung
Mittwoch, 18.03.2026,
17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart & Online
Die zurückliegenden Reformen des Beweisantragsrechts betreffen nicht nur, aber insbesondere Wirtschaftsstrafverfahren.
Dies gilt beispielsweise für die Beweisantragsfrist, deren Konturen der BGH zuletzt geschärft und deren Anwendungsmöglichkeiten auf diese Weise deutlich verschärft hat.
Neben einem konzentrierten Überblick über die „aktuelle Reformlage“ liegt der Fokus der Veranstaltung auf den verbleibenden Möglichkeiten, das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung gegen den Tatrichter erfolgreich zu verteidigen.
Diskutiert werden sollen daneben aktuelle Entwicklungen, die – wie Beweisanträge auf Auslandszeugen und Sachverständigenbeweis – Wirtschaftsstrafsachen betreffen.
Das Beweisantragsrecht ist das Recht der Verteidigung gerade in Wirtschaftsstrafverfahren.
Die Fortbildung richtet sich an alle Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen, die sich zu den aktuellen Entwicklungen informieren und austauschen wollen.
Neben der Möglichkeit der Online-Teilnahme können Sie auch gerne vor Ort mitdiskutieren. Die Anzahl der Plätze vor Ort ist begrenzt.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheini-gung nach § 15 FAO wird ausgestellt.
Rückfragen an: geschaeftsstelle@wistev.de
Mit spannenden Beiträgen von…

RAin Dr. Alexandra Schmitz
Kanzlei Dr. Schmitz, Stuttgart
RA Prof. Dr. Jörg Habetha
Trüg Habetha Rechtsanwälte, Freiburg
Programm
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20260505 Beweisantragrsrecht Stuttgart
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Anmeldung für die Teilnahme in Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wird ausgestellt.
Rückfragen an: geschaeftsstelle@wistev.de
Anmeldung für die Teilnahme online
Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie vor Beginn der Veranstaltung einen Einladungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wird ausgestellt.
Rückfragen an: geschaeftsstelle@wistev.de