Die neue Anzeige- und Berichtigungspflicht gem. § 153 Abs. 4 AO
– straf- und bußgeldrechtliche Auswirkungen
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Vortragsveranstaltung
Dienstag, 12. Februar 2025, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
ONLINE-TEILNAHME MÖGLICH
Mit dem Gesetz vom 20.12.2022 (BGBl. I 2022 S. 2730) wurde die Vorschrift des § 153 AO geändert. Eingefügt wurde ein neuer Absatz 4, der weitergehende Berichtigungs- und Anzeigepflichten vorsieht. Die neue Vorschrift gilt bereits für alle Betriebsprüfungen, deren Prüfungsanordnung nach dem 01.01.2025 zugeht.
Damit werden einmal mehr die steuerlichen Mitwirkungspflichten auch für Sachverhalte vor und nach den geprüften Jahren ausgedehnt.
Doch damit nicht genug. Es stellt sich die Frage, inwieweit damit auch straf- und bußgeldrechtliche Folgewirkungen verbunden sind, sollte man die entsprechende Umsetzung unterlassen.
Daneben wurden auch andere Änderungen zum Ablauf einer Betriebsprüfung, u.a. eine zeitliche Begrenzung der Ablaufhemmung während einer Betriebsprüfung sowie ein sog. Mitwirkungsverzögerungsgeld nach § 200a Abs. 2 AO eingeführt, mit welchem ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen an den Steuerpflichtigen gerichtet werden kann. Auch dies wird in der Veranstaltung dargestellt.
Neben der Möglichkeit der online-Teilnahme können Sie auch gerne vor Ort mitdiskutieren. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.
Spannende Beiträge von…
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Dr. Alexandra Schmitz
Kanzlei Dr. Schmitz Stuttgart
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Dipl. Finanzwirt Rainer Biesgen
Wessing & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf
Programm
250212-Anzeige und Berichtigungspflicht-AO
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Anmeldeformular
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wird ausgestellt.
Rückfragen an: geschaeftsstelle@wistev.de
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Die maximale Teilnehmerzahl vor Ort ist bereits erreicht. Wir setzen Sie gerne auf eine Warteliste. Bitte senden Sie zu diesem Zweck eine Email an die Geschäftsstelle der WisteV.
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