Strafbarkeit der Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder!?

Lunch Lecture

online-Konferenz

Mittwoch, 10.5.2023,
12:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Die Anmeldung ist bis zum 9.5.2023 möglich. Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie, rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung, einen Einladungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wird ausgestellt.

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  • Mit dem lange erwarteten Urteil vom 10. Januar 2023 (6 StR 133/22) hat der BGH die Freisprüche des Landgerichts Braunschweig im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG aufgehoben.

    Damit scheint aus strafrechtlicher Sicht ein vorläufiger Schlusspunkt in der Diskussion gesetzt, ob Zahlungen, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, den Straftatbestand der Untreue verletzen können.  Während einige Fragen beantwortet sind, wirft das Urteil neue Fragen auf. In der Veranstaltung soll es um folgende Fragen gehen:

    • Wie reiht sich das Urteil in die bisherige Rechtsprechung des BGH ein?
    • Was hat der BGH im Einzelnen entschieden?
    • Wie sehen Arbeitnehmervertreter die Entscheidung?
    • Welcher Handlungsbedarf besteht nunmehr aufseiten von Unternehmen und nach welchen Maßstäben ist die „Vergütung“ von Arbeitnehmervertretern künftig zu bestimmen?

Spannende Beiträge von…

RA Sven Diener

VBB Rechtsanwälte, Düsseldorf

RA Dr. Jochen Pörtke

Advant Beiten, Düsseldorf

RA Roman Romanowski

Leiter des Jus-tiziariats der IG Metall, Frankfurt/Main

RA/FAArbR Dr. Artur-Konrad Wypych

Bird & Bird LLP, Düsseldorf

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Anmeldung zur Online-Teilnahme

Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung einen Einladungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wird ausgestellt.

Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der WisteV unter folgendem Link zur Verfügung.

WisteV-Geschäftsstelle