Beweisantragsrecht und Beweisrecht
in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren
Vortrags- und Diskussionsveranstaltung
Donnerstag, 15.12.2022,
18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
online-Konferenz / EVENING LECTURE
#wistev
#teamstrafrecht
#stpo
In jüngerer Zeit ist eine zunehmende „Anklagefreude und abnehmende Gesprächsbereitschaft bei den Staatsanwaltschaften“ (JUVE Handbuch Wirtschaftsstrafrecht – Markentwicklung 2022/2023) zu beobachten. Gerade für Verteidigerinnen und Verteidiger auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts ist es deshalb unerlässlich, sich mit den aktuellen Entwicklungen im Beweisantragsrecht und Beweisrecht vertraut zu machen.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen seiner Bemühungen um eine Effektivierung und Modernisierung des Strafverfahrensrechts überdies zuletzt intensiv in das Beweisantragsrecht eingegriffen. Gegenstand des Vortrags sind diese Novellierungen und eine kritische Auseinandersetzung mit den ersten höchstrichterlichen Entscheidungen dazu. Beleuchtet werden das gesetzliche Fristenmodell, die Neuregelung des Ablehnungsgrundes der Verschleppungsabsicht, die Rechtsfiguren der „Konnexität“ sowie die Ablehnung von Beweisanträgen „aufs Geratewohl/ins Blaue hinein“.
Zudem wird besprochen, wie komplexe und lang andauernde Hauptverhandlungen in Wirtschaftsstrafsachen die Strafjustiz mitunter zu „kreativen“ beweisrechtlichen Lösungen anregen. Dabei spielen Sachverständige in Wirtschaftsstrafverfahren, die Abgrenzung des Urkundsbeweises vom Augenscheinsbeweis und weitere Fragen eine Rolle.
Spannende Beiträge von…
Rechtsanwalt. Prof. Dr. Gerson Trüg
TRÜG · HABETHA, Freiburg, Apl. Professor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Beukelmann
BEUKELMANN | MÜLLER | PARTNER, München
Programm
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Veranstaltungsflyer: Beweisantragsrecht und Beweisrecht
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Anmeldung für die Online-Teilnahme
Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung einen Einladungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wird ausgestellt.
Rückfragen an: geschaeftsstelle@wistev.de