Cum/Ex an der Schnittstelle zivil- und strafrechtlicher Beratung
Lunch Lecture
Cum/Ex beherrscht die wirtschaftsstrafrechtliche Diskussion seit langem und das wird sich wegen der verlängerten strafrechtlichen Verjährungsfrist wohl auch nicht so schnell ändern. Die Diskussion um die zivilrechtliche Aufarbeitung von Cum/Ex ist mittlerweile ebenfalls in vollem Gange.
Dienstag, 7. Juni 2022 Online-Veranstaltung
12:15 – 14:00 Uhr
Diese Lunch Lecture der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung widmet sich aktuellen Themen bei der Beratung von Unternehmen zu Cum/Ex-Sachverhalten. Aus strafrechtlichem Blickwinkel sollen insbesondere die Auswirkungen der immer weitreichenderen Strafverfolgung betrachtet werden, wie beispielsweise die Vielzahl von Akteneinsichtsanträgen und umfangreichen staatsanwaltschaftlichen Datenanforderungen; aus zivilrechtlichem Blickwinkel, welche Haftungs- und Regressansprüche derzeit diskutiert werden und welche zivilprozessualen Herausforderungen sich bei Cum/Ex-Sachverhalten stellen können.
Die Vorträge widmen sich nicht nur der Frage, wie diese Themen in der Praxis berücksichtigt werden können, sondern auch, ob und wie die zivil- und strafrechtlichen Berater zusammenarbeiten können.
In der Diskussion, die sich an die beiden Vorträge anschließt, besteht die Gelegenheit, sich der Frage zu widmen, wie die zivil- und strafrechtliche Beratung von Unternehmen zu Cum/Ex-Sachverhalten sich auf die Individualverteidigung auswirkt.
Spannende Beiträge von…
Dr. Ricarda Schelzke
Klinkert Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
Dr. Moritz Lange
Feigen Graf Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
Dr. Moritz Meister
Wendelstein Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
Stefanie Schott
Kipper + Durth, Darmstadt
Weitere Informationen
Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie vor Beginn der Veranstaltung einen Einladungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesendet. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wird ausgestellt.
Rückfragen an: geschaeftsstelle@wistev.de
Flyer - Lunch Lecture Cum Ex
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Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wird ausgestellt.
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