Das österreichische Unternehmensstrafrecht – same same but different?
2. Austrian Lunch Lecture

Lunch Lecture
Mittwoch, 10.12.2025,
12:30 Uhr bis 13:45 Uhr
Online
Die Austrian White Collar Crime Association (AWCCA) hat sich – wie die WisteV – zum Ziel gesetzt, Personen mit unterschiedlichem beruflichen Hintergrund und dem Interesse für das Wirtschaftsstrafrecht zu vernetzen und zur gemeinsamen Diskussion anzuregen. Um diesen Austausch über die Ländergrenze hinweg zu ermöglichen, möchten AWCCA und WisteV zusammenarbeiten. Nach der ersten spannenden Austrian Lunch Lecture zur Reform der österreichischen Strafprozessordnung geht es dieses Mal um das österreichische Unternehmensstrafrecht.
Frau Rechtsanwältin Mag. Claudia Brewi wird einen kurzen Einblick in das Österreichische Unternehmensstrafrecht, das sog. Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geben. Dabei wird sie insbesondere auf die verfahrens- und sanktionsrechtlichen Besonderheiten eingehen. Inwiefern interne Untersuchungen und Compliance im Zusammenhang mit dem Verfolgungsermessen eine Rolle spielen und was sich in den vergangenen Jahren in der Praxis getan hat, wird sie ebenfalls beleuchten.
Anschließend soll in einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Charlotte Schmidt-Leonardy, zu deren Forschungsschwerpunkten die Unternehmenskriminalität gehört, der Frage nachgegangen werden, ob die österreichischen Regelungen im Vergleich zum deutschen Recht nur „same same but different“ oder doch ein völlig anderes Konzept sind.
Spannende Beiträge von…

Dr. Ricarda Schelzke
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Partnerin bei Kayßer Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
Mag. Claudia Brewi
Rechtsanwältin, Paulitsch Law, Wien

Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy
Universitätsprofessorin, Universität Bielefeld, Bielefeld
Programm
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20251210 - 2. Austrian Lunch Lecture
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Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenlos. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung einen Einladungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wird ausgestellt.
Rückfragen an: geschaeftsstelle@wistev.de