Der Urkundenbeweis in der Hauptverhandlung

Ein Praxisseminar

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung

Mittwoch, 15. Mai 2024, 17.00 Uhr s.t.

Frankfurt School of Finance,
Adickesallee 32-34,
Raum S3.06

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. First come, first served.

Der Urkundenbeweis ist ein fester Bestandteil der Strafverteidiger*innen-Praxis.

  • Angesichts immer komplexer und umfangreicher werdender Hauptverfahren nimmt auch die Bedeutung des Urkundenbeweises stetig zu.

    Die allgegenwärtige Digitalisierung hat ausgedehnte Beweismittelsicherungen der Ermittlungsbehörden und umfangreiche Einführungen von Urkunden in die Hauptverhandlung zur Folge. Der Urkundenbeweis steht damit regelmäßig im Zentrum der Beweisgewinnung moderner Strafprozesse.

     

  • Strafverteidiger*innen sollten daher die Instrumentarien rund um den Urkundenbeweis beherrschen und die hier liegenden Verteidigungsmöglichkeiten in der aktuellen Prozesssituation zügig und zielsicher ausschöpfen können.

    Im Rahmen des Workshops werden anhand typischer Prozesssituationen und konkreter Fallkonstellationen Handlungsoptionen der Verteidigung aufgezeigt, mit den Teilnehmern erarbeitet und diskutiert.

Spannende Beiträge von…

Dr. Carolin Weyand

Frankfurt a.M.

Eva Racky

Frankfurt a.M.

Antje Klötzer-Assion

Frankfurt a.M.

Dr. Björn Boerger

Frankfurt a.M.

Programm

Anmeldung zur Teilnahme
in Frankfurt a.M.

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt; maßgeblich ist die Reihenfolge der Anmeldungseingänge.

Rückfragen an:
WisteV-Geschäftsstelle