Mannheimer Runde zum Wirtschaftsstrafrecht

STRAFRECHTLICHE VERMÖGENSABSCHÖPFUNG – WECHSELWIRKUNGEN MIT ZIVIL-, STEUER- UND INSOLVENZRECHT

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung

Freitag, 29.11.2024,
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ort:
Rittershaus RAe PartG mbB, Harrlachweg 4, 68163 Mannheim

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt.

In der Praxis von Wirtschaftsstrafverfahren kommt es immer häufiger zu der Situation, dass bereits im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens Vermögenswerte auf Veranlassung der Ermittlungsbehörden umfassend in Beschlag genommen werden – und dies nicht nur unmittelbar bei den Personen, die als Beschuldigte in diesen Verfahren geführt werden, sondern auch bei Dritten, wie etwa Unternehmen.

Dass dies für die Betroffenen mit existenzvernichtenden Folgen einhergehen kann, hat der Gesetzgeber gesehen und geregelt, dass die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen gehalten ist, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die strafprozessual veranlassten Beschlagnahmen und Vermögensarretierungen treten dann in Konkurrenz zu den Sicherungsrechten und -interessen der Gläubiger. Bestrebungen, betroffene Unternehmen zu sanieren, werden erschwert oder vereitelt, denn strafrechtliche Verfahrensabschlüsse lassen oft Jahre auf sich warten.

Grund genug, im Rahmen einer Gesprächsrunde die Auswirkungen der strafrechtlichen Neuregelungen auf die Rechtsgebiete des Insolvenzrechts, des allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrechts sowie des Steuerrechts zu betrachten.

Die Diskussion im Anschluss soll Gelegenheit bieten, im wechselseitigen Austausch Möglichkeiten aufzuzeigen, wie in der Praxis vernünftige Ergebnisse erzielt werden können.

Spannende Beiträge von…

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Münkel

Koordinator Regionalgruppe WisteV Südwest

Rechtsanwalt Dr. Martin Bürmann

Rittershaus, Mannheim

Rechtsanwalt David Kappel

DLA Piper, Frankfurt am Main

Rechtsanwalt und Steuerberater Hagen Reiser

Ernst & Young, Stuttgart

Steuerberater Lucas Höschle

Ernst & Young, Stuttgart

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