Vortrags- und Diskussionsveranstaltung
Claus Roxin hat bereits 1963 die Organisationsherrschaft entwickelt und damit die Tatherrschaft der Hintermänner in Form der mittelbaren Täterschaft begründet. Seither ist diese Figur vielfach diskutiert und in der Rechtsprechung angewandt worden. Die Anwendung auf Fälle der Wirtschaftskriminalität steckt hingegen noch in den Anfängen. Der BGH hat aber bereits 1994 im Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime angekündigt: „Auch das Problem der Verantwortlichkeit beim Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen läßt sich so lösen.“
Wer sonst außer Claus Roxin könnte also in die Thematik einführen? Christoph Knauer schließt daran an, Frank Saliger fasst am Ende die Ergebnisse zusammen.
Die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV) und Wissenschaft im Dialog (wid) laden Sie herzlich zu dieser Vortrags- und Diskussionsveranstaltung ein:
Mittwoch, 22. Februar 2017, 19:00 Uhr
Kanzlei ROXIN
Maximiliansplatz 14, 80333 München
Es besteht ausreichend Gelegenheit, Fragen während der Diskussionsrunde oder im Anschluss an die Veranstaltung – bei Getränken und Snacks – zu stellen und mit den Referenten zu diskutieren.
Weitere Details können Sie der Einladung entnehmen: