Plattformstrafrecht
Verantwortlichkeit und Strafverfolgung von „guten“ und „bösen“ Plattformen im Internet“

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung
Donnerstag, 12. Juni 2025
15:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Frankfurt School of Finance & Management, Adickesallee 32-34, 60322 Frankfurt am Main
Digitale Plattformen im Internet: Sie sind so vielseitig wie das Recht, das auf sie anzuwenden ist. Obwohl „gute“ und „böse“ Plattformen vom Prinzip her denselben Rechtsnormen unterliegen, stellen sich im praktischen Umgang mit ihnen gänzlich andere rechtliche Problemfelder.
Als „gute“ Plattformen kann man solche bezeichnen, die uns im Alltag begleiten – wie z.B. LinkedIn, Instagram, WhatsApp. Diese stehen vor der Herausforderung die im Akkord erscheinenden und in Kraft tretenden Europäischen Verordnungen umzusetzen. Gelingt diese Umsetzung nicht, drohen hohe Bußgelder.
Die „bösen“ Plattformen sind meist nur über das Darknet erreichbar und sind weit davon entfernt, sich um die Einhaltung der Vorgaben europäischer Verordnung zu bemühen. Ihr Geschäftsmodell ist ein gänzlich anderes: Das Verkaufen illegaler Güter oder das Anbieten strafbarer Dienstleitung („Crime-as-a-Service“). Wie bestimmt das Gesetz eine entsprechende Strafbarkeit und wie gehen die Ermittlungsbehörden prozessual gegen diese „bösen“ Plattformen vor?
Mit interessanten Beiträgen von …

RA Dr. Eren Basar
Wessing & Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf

RAin Dr. Kristina Schreiber
Loschelder Rechtsanwälte, Köln

RA Dr. Saleh R. Ihwas
Lilie Ihwas Rechtsanwälte, Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Christian Rückert
Universität Bayreuth
LOStA Dr. Benjamin Krause
Generalstaatsanwaltschaft, Frankfurt a. M.
Programm
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250612-Plattformstrafrecht
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Anmeldung zur Teilnahme in Frankfurt a. M.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt; maßgeblich ist die Reihenfolge der Anmeldungseingänge.
Rückfragen an: geschaeftsstelle@wistev.de