Richterliche Vorbefassung – Befangenheit?
Vortragsveranstaltung
Dienstag, 8. Oktober 2024, 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
ONLINE-TEILNAHME MÖGLICH
In der Praxis mehren sich Fälle, in denen die Besetzung des gerichtlichen Spruchkörpers (teil)identisch mit einem parallel geführten oder bereits abgeschlossenen Verfahren ist – und dies bei identischem oder in Zusammenhang stehendem Lebenssachverhalt. So z.B. in Großverfahren gegenüber einer Vielzahl von Beschuldigten, deren Verfahren nacheinander zur Hauptverhandlung kommen.
Hier stellt sich zwangsläufig die Frage, inwieweit einzelne Richter:innen wegen Vorbefassung gegenüber den später angeklagten Personen und ihren Verteidigerinnen und Verteidigern als befangen angesehen werden müssen – trotz aller inzwischen bestehender Formstrenge des Befangenheitsrechts.
In jüngster Zeit gab es zu dieser Fragestellung wegweisende Judikate des BVerfG und des EGMR. Das OLG Frankfurt a.M. hatte in besagter Konstellation ein Wiederaufnahmeverfahren mangels „Beruhen“ verworfen, obwohl die mangelnde Unparteilichkeit des Instanzgerichts vom EGMR zuvor ausdrücklich festgestellt worden war (Art. 6 I EMRK).
Wie sollen Verteidigerinnen und Verteidiger darauf reagieren? Sollen die auf nationaler Ebene festgefahrenen, stereotypen Denkmuster zur Ablehnung einer richterlichen Befangenheit in dieser Konstellation weiter hingenommen werden? Wann lohnt es sich, die Verfahren den höchsten Gerichten zur Entscheidung vorzulegen?
Spannende Beiträge von…
Dr. Alexandra Schmitz
Kanzlei Dr. Schmitz Stuttgart
Prof. Dr. Matthias Jahn
Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS) der Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Prof. Dr. Robert Esser
Universität Passau
Dr. Sebastian Beckschäfer
VBB Rechtsanwälte, Essen
Programm
241008-Richterliche Befangenheit
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