Vorsatz und Entscheidung –
subjektive Zurechnung im Wirtschaftsstrafrecht
Lunch Lecture
Dienstag, 2. Juli 2024,
12:15 Uhr bis 13:45 Uhr
Die Anmeldung ist bis zum 1. Juli 2024 möglich. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wird ausgestellt.
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Thema dieser Lunch Lecture ist der Vorsatz im Wirtschaftsstrafrecht. Anhand welcher Tatsachen stellen Gerichte Vorsatz fest? Und lässt sich hier ein System erkennen, das sowohl in der Verteidigung als auch in der Prävention von Wirtschaftsstraftaten nutzbar gemacht werden könnte? Mit Prof. Dr. Marco Mansdörfer referiert hierzu ein Experte mit langjähriger Erfahrung aus Theorie und Praxis.
Vortrag und anschließende Diskussion werden sich mit unterschiedlichen Entscheidungssituationen im wirtschaftlichen Kontext
und der Systematisierung von Beweisanzeichen für und gegen die vorsätzliche Verletzung eines strafrechtlich geschützten Gutes im Zusammenhang mit Entscheidungen befassen.
Der Vortrag soll den Blick von Wirtschaftsstrafverteidiger:innen auf die Verteidigungsmöglichkeiten im Subjektiven weiter schärfen und Praktiker:innen in Compliance-Bereichen Denkanstöße geben, wie schon bei der Vorbereitung von Entscheidungen auf subjektive Beweisanzeichen geachtet werden kann.
Spannende Beiträge von…
Prof. Dr. Marco Mansdörfer
Universität des Saarlandes – Lehrstuhl für Strafrecht einschl. Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht, Saarbrücken
RAin Antje Klötzer-Assion
Kanzlei Klötzer-Assion Frankfurt am Main
RA Dr. Björn Boerger
Knauer& Frankfurt am Main
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240702-LunchLecture-Vorsatz
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Anmeldung zur Online-Teilnahme
Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung einen Einladungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wird ausgestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der WisteV unter folgendem Link zur Verfügung.