Prof. Dr. Dennis Bock

Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen

C.F. Müller, Heidelberg u.a., 3. Aufl., Loseblatt,Stand: September, 8976 Seiten, 249,95 Eurozzgl. Aktualisierungslieferungen; 499,95 Euro Apartpreis

 

1. Bei dem Werk handelt es sich um eine umfassende Erläuterung aller Aspekte der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen mit (bereits vorweg gesagt) beeindruckendem Umfang und ebensolcher Qualität. Es handelt sich neben dem Werk von Schomburg/Lagodny/Gless /Hackner (Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. 2006) um das absolute Standardwerk für all diejenigen, die sich mit diesem schwierigen Thema befassen müssen, welches von enormer praktischer Bedeutung, aber wissenschaftlich noch immer allzu oft stiefmütterlich behandelt wird. Die gängigen Lehrbücher des Internationalen Strafrechts widmen sich diesem Thema trotz der großen Bedeutung für Justiz und Anwaltschaft i.d.R. gar nicht, was auch an der schwierig zu gestaltenden didaktischen Durchdringung liegen wird.

2. Umso verdienstvoller ist es, dass Vogel in seinen Erläuterungen vor § 1 IRG auf 196 (!) Seiten im Prinzip ein eigenständiges Lehrbuch über Gegenstand, Strukturen, Quellen und Grundbegriffe der strafrechtlichen Rechtshilfe verfasst hat. Diesem und anderen Teilen des Kommentars sind baldige Aktualisierungen zu wünschen, die insbesondere der völlig veränderten europarechtlichen Lage Rechnung tragen – eine gewiss herkulische Aufgabe für die zwar wissenschaftlich und praktisch versierten, aber angesichts der Stoffmenge nicht allzu zahlreichen Verfasser.

3. Über die geschichtliche Entstehung des Werks, seine Herausgeber und Verfasser sowie die Zielsetzung geben das Vorwort zur 3. Auflage sowie die weiteren abgedruckten Vorworte Auskunft. Besonders erwähnenswert ist die wertvolle Kooperation von Wissenschaftlern (etwa Kreß, Vogel, Böse, Burchard) und Praktikern (etwa Pötz, Grotz, Jacoby, Johnson, MacLean, Gercke, Burr), die einerseits sicherstellt, dass die Zielgruppen in Praxis und Wissenschaft zuverlässig zufrieden gestellt werden, andererseits zeigt, wie Theorie und Praxis einander von Gewinn sind und kein Gegensatz.

4. Die immense Wichtigkeit internationaler Strafverfolgung in einer globalisierten Welt und folglich globalisierter Kriminalität gerade für einen Staat mit vielen Grenznachbarn wie Deutschland bedarf sicher keiner Erläuterung mehr. Die Rechtshilfedezernenten der Staatsanwaltschaften tragen wohl die Hauptlast bei der Bewältigung dieser (völkerrechtlich und diplomatisch) heiklen und (angesichts der Vielzahl zu beachtender Rechtsakte) komplexen und unübersichtlichen Rechtsmaterie. Ein Nachschlagewerk wie das vorliegende macht eine effektive und effiziente Rechtshilfetätigkeit überhaupt erst möglich.

5. Das Werk erscheint in 5 Ordnern. Eine Inhaltsübersicht, die jedem Ordner vorgeheftet ist, ermöglicht eine rasche Orientierung. Der erste Ordner enthält außer einem Inhaltsverzeichnis die Erläuterungen zum IRG bis § 77; der zweite Ordner enthält die restliche Kommentierung zum IRG, begleitende Bestimmungen und den ersten Teil der bilateralen Rechtsbeziehungen inkl. Vorbemerkungen; im dritten Ordner werden der Abdruck und die Erläuterung der bilateralen Rechtsakte fortgesetzt und Abdruck und Erläuterung der multilateralen Rechtsakte begonnen, was im vierten und fünften Ordner fortgesetzt wird (zunächst allgemeine Rechtsakte – wiederum gegliedert in Auslieferung und Übergabe, Vollstreckungshilfe, sonstige Rechtshilfe-, dann deliktsspezifische Rechtsakte). Abschließend findet sich im fünften Ordner der Teil IV zur supra- und internationalen Strafgerichtsbarkeit sowie – Teil V – zum ausländischen Rechtshilferecht.

6. Die Kommentierung des IRG ist von beeindruckender Gründlichkeit und Genauigkeit; eine Rezension einzelner Aussagen erscheint hier wenig sinnvoll. Einzig zu wünschen bleibt, dass die Bearbeiter mit den Aktualisierungen in diesem sich stürmisch entwickelnden Rechtsgebiet „hinterherkommen“

7. Die nach Staaten alphabetisch geordneten bilateralen Abkommen und Ergänzungen werden nicht nur abgedruckt (teils mangels deutscher Übersetzung – leider – in Englisch oder den amtlichen Sprachen des betreffenden Landes), sondern auch mit wertvollen Vorbemerkungen versehen, die auch sehr hilfreiche Übersichten und weiterführende Querverweise enthalten. Existierende Rspr. und Literatur wird rezipiert. Innerhalb des jeweiligen Staates wird übersichtlich nach verschiedenen Aspekten der Rechtshilfe gegliedert. Die Literaturverzeichnisse lassen – soweit vorhanden – keinen Wunsch offen (vgl. z.B. Frankreich S. 1f), existieren aber nur für manche Staaten (neben Frankreich z.B. für die Türkei, S. 1). Das Desiderat umfangreicherer Aktualisierungen gilt auch für diesen bilateralen Teil.

8. Auch die multilateralen Rechtsakte – allgemeine und deliktsspezifische – werden durch Vorbemerkungen erläutert; qualitativ gilt das o.A., auch bzgl. des Desiderats umfangreicherer Aktualisierungen (vgl. aber z.B. Grotz zum Übk von Schengen, Stand September 2011, inkl. Literaturverzeichnis und umfangreichen Vorbemerkungen).

9. Insgesamt ist das Werk ein Mammutprojekt mit beeindruckender Qualität und Quantität. Jeder mit Rechtshilfe befasste Wissenschaftler oder Praktiker wird es nicht nur mit Gewinn heranziehen; seine Arbeit wäre ohne den Grützner/Pötz/Kreß wohl schlichtweg nicht möglich. Die Rechtshilfedezernenten und die mit Rechtshilfe befassten Rechtsanwälte kommen um das Werk mithin ohnehin nicht herum; zu wünschen bleibt – aus Sicht eines Hochschullehrers –, dass auch die zunehmend europäisierte und internationalisierte Strafrechtswissenschaft (nach Entdeckung der EMRK, des Strafanwendungsrechts der § 3ff. StGB, des Völkerstrafrechts und der strafrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union) sich verstärkt auch diesem evtl. praxisrelevantestem Gebiet des sog. Internationalen Strafrecht (i.w.S.) widmet. Das rezensierte Werk liefert hierfür eine wunderbare Grundlage.

[:en]

C.F. Müller, Heidelberg u.a., 3. Aufl., Loseblatt,
Stand: September, 8976 Seiten, 249,95 Euro
zzgl. Aktualisierungslieferungen; 499,95 Euro Apartpreis

 

1. Bei dem Werk handelt es sich um eine umfassende Erläuterung aller Aspekte der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen mit (bereits vorweg gesagt) beeindruckendem Umfang und ebensolcher Qualität. Es handelt sich neben dem Werk von Schomburg/Lagodny/Gless /Hackner (Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. 2006) um das absolute Standardwerk für all diejenigen, die sich mit diesem schwierigen Thema befassen müssen, welches von enormer praktischer Bedeutung, aber wissenschaftlich noch immer allzu oft stiefmütterlich behandelt wird. Die gängigen Lehrbücher des Internationalen Strafrechts widmen sich diesem Thema trotz der großen Bedeutung für Justiz und Anwaltschaft i.d.R. gar nicht, was auch an der schwierig zu gestaltenden didaktischen Durchdringung liegen wird.

2. Umso verdienstvoller ist es, dass Vogel in seinen Erläuterungen vor § 1 IRG auf 196 (!) Seiten im Prinzip ein eigenständiges Lehrbuch über Gegenstand, Strukturen, Quellen und Grundbegriffe der strafrechtlichen Rechtshilfe verfasst hat. Diesem und anderen Teilen des Kommentars sind baldige Aktualisierungen zu wünschen, die insbesondere der völlig veränderten europarechtlichen Lage Rechnung tragen – eine gewiss herkulische Aufgabe für die zwar wissenschaftlich und praktisch versierten, aber angesichts der Stoffmenge nicht allzu zahlreichen Verfasser.

3. Über die geschichtliche Entstehung des Werks, seine Herausgeber und Verfasser sowie die Zielsetzung geben das Vorwort zur 3. Auflage sowie die weiteren abgedruckten Vorworte Auskunft. Besonders erwähnenswert ist die wertvolle Kooperation von Wissenschaftlern (etwa Kreß, Vogel, Böse, Burchard) und Praktikern (etwa Pötz, Grotz, Jacoby, Johnson, MacLean, Gercke, Burr), die einerseits sicherstellt, dass die Zielgruppen in Praxis und Wissenschaft zuverlässig zufrieden gestellt werden, andererseits zeigt, wie Theorie und Praxis einander von Gewinn sind und kein Gegensatz.

4. Die immense Wichtigkeit internationaler Strafverfolgung in einer globalisierten Welt und folglich globalisierter Kriminalität gerade für einen Staat mit vielen Grenznachbarn wie Deutschland bedarf sicher keiner Erläuterung mehr. Die Rechtshilfedezernenten der Staatsanwaltschaften tragen wohl die Hauptlast bei der Bewältigung dieser (völkerrechtlich und diplomatisch) heiklen und (angesichts der Vielzahl zu beachtender Rechtsakte) komplexen und unübersichtlichen Rechtsmaterie. Ein Nachschlagewerk wie das vorliegende macht eine effektive und effiziente Rechtshilfetätigkeit überhaupt erst möglich.

5. Das Werk erscheint in 5 Ordnern. Eine Inhaltsübersicht, die jedem Ordner vorgeheftet ist, ermöglicht eine rasche Orientierung. Der erste Ordner enthält außer einem Inhaltsverzeichnis die Erläuterungen zum IRG bis § 77; der zweite Ordner enthält die restliche Kommentierung zum IRG, begleitende Bestimmungen und den ersten Teil der bilateralen Rechtsbeziehungen inkl. Vorbemerkungen; im dritten Ordner werden der Abdruck und die Erläuterung der bilateralen Rechtsakte fortgesetzt und Abdruck und Erläuterung der multilateralen Rechtsakte begonnen, was im vierten und fünften Ordner fortgesetzt wird (zunächst allgemeine Rechtsakte – wiederum gegliedert in Auslieferung und Übergabe, Vollstreckungshilfe, sonstige Rechtshilfe-, dann deliktsspezifische Rechtsakte). Abschließend findet sich im fünften Ordner der Teil IV zur supra- und internationalen Strafgerichtsbarkeit sowie – Teil V – zum ausländischen Rechtshilferecht.

6. Die Kommentierung des IRG ist von beeindruckender Gründlichkeit und Genauigkeit; eine Rezension einzelner Aussagen erscheint hier wenig sinnvoll. Einzig zu wünschen bleibt, dass die Bearbeiter mit den Aktualisierungen in diesem sich stürmisch entwickelnden Rechtsgebiet „hinterherkommen“

7. Die nach Staaten alphabetisch geordneten bilateralen Abkommen und Ergänzungen werden nicht nur abgedruckt (teils mangels deutscher Übersetzung – leider – in Englisch oder den amtlichen Sprachen des betreffenden Landes), sondern auch mit wertvollen Vorbemerkungen versehen, die auch sehr hilfreiche Übersichten und weiterführende Querverweise enthalten. Existierende Rspr. und Literatur wird rezipiert. Innerhalb des jeweiligen Staates wird übersichtlich nach verschiedenen Aspekten der Rechtshilfe gegliedert. Die Literaturverzeichnisse lassen – soweit vorhanden – keinen Wunsch offen (vgl. z.B. Frankreich S. 1f), existieren aber nur für manche Staaten (neben Frankreich z.B. für die Türkei, S. 1). Das Desiderat umfangreicherer Aktualisierungen gilt auch für diesen bilateralen Teil.

8. Auch die multilateralen Rechtsakte – allgemeine und deliktsspezifische – werden durch Vorbemerkungen erläutert; qualitativ gilt das o.A., auch bzgl. des Desiderats umfangreicherer Aktualisierungen (vgl. aber z.B. Grotz zum Übk von Schengen, Stand September 2011, inkl. Literaturverzeichnis und umfangreichen Vorbemerkungen).

9. Insgesamt ist das Werk ein Mammutprojekt mit beeindruckender Qualität und Quantität. Jeder mit Rechtshilfe befasste Wissenschaftler oder Praktiker wird es nicht nur mit Gewinn heranziehen; seine Arbeit wäre ohne den Grützner/Pötz/Kreß wohl schlichtweg nicht möglich. Die Rechtshilfedezernenten und die mit Rechtshilfe befassten Rechtsanwälte kommen um das Werk mithin ohnehin nicht herum; zu wünschen bleibt – aus Sicht eines Hochschullehrers –, dass auch die zunehmend europäisierte und internationalisierte Strafrechtswissenschaft (nach Entdeckung der EMRK, des Strafanwendungsrechts der § 3ff. StGB, des Völkerstrafrechts und der strafrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union) sich verstärkt auch diesem evtl. praxisrelevantestem Gebiet des sog. Internationalen Strafrecht (i.w.S.) widmet. Das rezensierte Werk liefert hierfür eine wunderbare Grundlage.

Autorinnen und Autoren

  • Prof. Dr. Dennis Bock
    Prof. Dr. Dennis Bock, geb. 1978, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht, an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel. Zuvor war Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Jena und davor einer Professur für Strafrecht (Lehrprofessur) an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg. 2005-2010 wiss. Assistent in Kiel. Promotion zu einem strafrechtshistorischen Thema bei Prof. Dr. Andreas Hoyer; ebenda Habilitation zum Thema "Criminal Compliance: Strafrechtlich gebotene Aufsicht in Unternehmen - zugleich ein Beitrag zu den Grenzen strafrechtlicher Steuerung der Unternehmensführung".

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung