Milena Piel

Editorial

Nach dem deutschen Corporate Governance-Kodex sorgt der Vorstand im Unternehmen für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung hin. Mit anderen Worten: Compliance liegt in der Verantwortung des Vorstands.Gleich mehrere Beiträge der dritten Ausgabe des WiJ, des Journals der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV), beschäftigen sich mit der Frage, ob es allein bei der Verantwortlichkeit des Vorstandes bleibt und wer im Ernstfall wie reagieren muss, um nicht persönlich für ein etwaiges Compliance-Versagen – unter Umständen auch strafrechtlich – zu haften.

Golombek stellt in ihrer Abhandlung die Pflichten der Geschäftsleitungs- und Überwachungsorgane dar, sucht nach deren gesetzlichen Grundlagen und wird fündig. Dass das Unternehmen und dessen Verantwortliche bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten im Unternehmen zur internen Aufklärung verpflichtet sind, ergibt sich bei genauer Betrachtung nicht lediglich aus einem abstrakten Compliance-Auftrag. Golombek klärt den Umfang und Inhalt des gesetzlichen Auftrages, die daraus resultierende Haftung der Überwachungsorgane, sowie wann eine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft geboten ist. Die Fortsetzung des Einführungs- und Schulungsbeitrages zum Thema „Internal Investigations“ durch Rübenstahl/Skoupil knüpft unmittelbar an diese Fragestellungen an und fragt nach der Pflicht zur Strafanzeige, wenn interne Ermittlungen den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten im eigenen Unternehmen zu einer Gewissheit haben werden lassen.

Klötzer-Assion beschäftigt sich sodann mit einem „Spezialverantwortlichen“ innerhalb der Geschäftsleitungs- und Überwachungsorgane: dem Ausfuhrverantwortlichen nach deutschem Außenwirtschaftsrecht. Ist Exportkontrolle „Chefsache“? Wer ist der Ausfuhrverantwortliche, welche Pflichten treffen ihn und welche Haftungsrisiken gehen für ihn damit einher, dass er das „Buch mit sieben Siegeln“ des deutschen Außenwirtschaftsrechts zu entschlüsseln und die Einhaltung der entsprechenden Regelungen zu verantworten hat? Klötzer-Assion klärt dies mit ihrem Beitrag auf.

Der dritte und abschließende Teil des von Lenger/Apfel bearbeiteten Einführungs- und Schulungsbeitrages zum Insolvenzstrafrecht behandelt anhand von zahlreichen und anschaulichen Beispielen aus der Praxis die prozessualen Fragestellungen des Insolvenzstrafverfahrens. Gerade der im Strafrecht beheimatete Leser erhält hier einen unmittelbaren Einblick in das insolvenzrechtliche Verfahren und dessen prozessuale Auswirkungen auf den oder Wechselwirkungen mit dem Strafprozess. Eine weitere Darstellung aktueller Fragestellungen des Insolvenzstrafrechts und des Diskussionsstandes auf diesem Gebiet gibt Sperling mit seinem detaillierten Bericht über den Inhalt der WisteV-Tagung zum Thema „Insolvenzsstrafrecht in der Krise“.

Heiniger/Frank bringen uns mit der turnusmäßigen Fortsetzung des „Länderberichts Schweiz“ auf den neuesten Stand, was Rechtsprechung und Gesetzgebung des Schweizer Wirtschaftsstrafrechts betrifft. Hier erfährt der Leser alles über die neuen gesetzgeberischen Entwicklungen auf den Gebieten der Geldwäschebekämpfung und der Bekämpfung der Steuerflucht. Die Autoren stellen überdies eine Entscheidung der schweizerischen Bundesanwaltschaft vor, die Ende des letzten Jahres gegen eine schweizerische Tochtergesellschaft eines weltweit tätigen Konzerns ergangen und von internationaler Dimension und Bedeutung ist.

In den WisteV-Standards erhält Bittmann in der vorliegenden Ausgabe Unterstützung durch Temming. Beide Autoren stellen den Status Quo des Diskussionsstandes in wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen dar und präsentieren eigene Thesen, die – wie immer – zur Diskussion gestellt werden. Widerspruch, Anregungen und Ergänzungen, mithin die Aufnahme des Diskurses ist hier ausdrücklich gewünscht, unter standards@wistev.de kann unmittelbarer Einfluss auf den aktuellen Diskussionsstand genommen werden.Anregungen, Kritik und Diskussionsbeiträge sind der Redaktion des WiJ auch im Übrigen stets willkommen. Nun jedoch wünsche ich eine spannende Lektüre des dritten WisteV-Journals!

Autorinnen und Autoren

  • Milena Piel

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung