Dr. Sascha Straube, M.A.

Schlothauer/Weider: Untersuchungshaft mit Erläuterungen zu den UVollzG der Länder

4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage, C. F. Müller Verlag, Heidelberg 2010, 642 Seiten, Kartoniert, € 59,95. ISBN 978-3-8114-3494-3 (Praxis der Strafverteidigung)

Zehn Jahre nach Erscheinen der Vorauflage haben Schlothauer/Weider Mitte 2010 die 4. Auflage ihres umfassenden Praxiswerks zum Untersuchungshaftrecht vorgelegt. Die Neuauflage wartet mit 100 Seiten zusätzlich auf und bereichert die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ des C. F. Müller Verlags.

Mit seinen jetzt mehr als 600 Seiten kommt das Werk mächtig und, obwohl nicht gebunden, gewichtig daher. Und es will auch mehr Standardwerk als kurzes Aktentaschennachschlagewerk sein. Dabei gelingt es den Autoren, den Spagat zwischen umfassendem Handbuch und praxisnahem Soforthelfer zu meistern.

Die Untersuchungshaft ist der gravierendste Eingriff des Staates in das Leben eines Beschuldigten. Und auch in Wirtschaftsstrafverfahren ist sie mit Blick auf hohe vorgeworfene Schadenssummen zum festen Bestandteil des staatsanwaltschaftlichen Instrumentariums geworden. Und gerade in diesem Tätigkeitsfeld stellt die Untersuchungshaft für den oftmals nicht vorbestraften, gut situierten und komfortgewöhnten Mandanten eine vollkommen ungewohnte und kaum erträgliche Härte dar. Sein Verteidiger muss in dieser Ausnahmesituation alle Register ziehen können und darf nichts unversucht lassen. Die Klaviatur der Möglichkeiten zeigen Schlothauer/Weider anhand der jeweiligen Verfahrenssituation auf.

Die Neuauflage folgt in ihrem Aufbau dem Schema der sich immer enger um den Mandanten legenden Schlinge der Untersuchungshaft. Der Kontakt und die Kommunikation mit dem festgenommenen Mandanten bilden nach der Einleitung den gelungenen Einstieg in die Übernahme eines Haftmandats. Die Autoren zeigen die rechtlichen und tatsächlichen Probleme bei der Kontaktaufnahme auf und bestehen auf der Ausschöpfung aller sich bietenden Möglichkeiten insbesondere auch zur Informationsgewinnung. Die übersichtliche Gliederung ermöglicht den schnellen Zugriff auf die gesuchte Konstellation.

Im folgenden dritten Teil steht die Verteidigung gegen die drohende Inhaftierung im Fokus. Von der vorläufigen Festnahme bis zur Vorführung vor den Ermittlungsrichter werden die zahlreichen Ansatzpunkte dargestellt und neben der Erläuterung der wesentlichen Förmlichkeiten finden auch immer wieder Beispiele aus der Praxis und hilfreiche strategische Ideen Eingang in den gut lesbaren Text. In diesem Kapitel findet auch das neue Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Verhängung der Untersuchungshaft seinen Platz. Die Probleme, die sich mit der unverzüglichen Beiordnung eines Verteidigers stellen, werden ausführlich diskutiert.

Gerade die wertvollen praxisnahen Tipps und Ablaufdarstellungen sind durchaus auch für erfahrene Kollegen lesenswert, da sie Denkanstöße und Argumente liefern, die sich in der Auseinandersetzung mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter gut verwenden lassen.

In den Appellen zu unbeirrt anhaltendem Einsatz für die Rechte des Mandanten findet sich der engagierte Verteidiger wieder. Es fällt allerdings auf, dass Schlothauer/Weider in ihrer sehr treffenden Beschreibung der Haftsituation den erstmals mit Untersuchungshaft Konfrontierten vor Augen haben. Ein zumindest kurzes Eingehen auf hafterfahrene Mandanten, die im Zweifel die Mechanismen der Verschubung, die Taktung des Essens und der Einkaufsmöglichkeiten und die Besonderheiten einzelner Haftanstalten weit besser kennen als jeder Verteidiger, wäre in diesem Kapitel eine sicher lesenswerte Ergänzung.

Der vierte Teil bildet das erste Zentrum des Werkes und thematisiert die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Voraussetzungen der Anordnung von Untersuchungshaft. Neben der breiten tatsächlichen und rechtlichen Angriffsfläche des dringenden Tatverdachts widmen sich die Autoren anhand ausführlicher und aktueller Rechtsprechungs- und Literaturhinweise vor allem der Verteidigung gegen die Haftgründe. Auch hier gilt, dass die gewohnt logische Gliederung es dem Leser ermöglicht, schnell und zuverlässig an die für ihn relevante Stelle zu springen und sich dort mit Argumenten zu versorgen. Die Unterüberschriften benennen die Konstellationen treffend.

So findet sich zum Beispiel zur Fluchtgefahr eine ausführliche Argumentation mit bestehenden sozialen Bindungen (Familie, Wohnverhältnisse, Arbeitssituation, Vermögenssituation, sonstige Umstände), auch bei ausländischen Beschuldigten mit einer gesonderten Betrachtung der Fluchtgefahr bei EU-Bürgern. Dabei weisen die Autoren auch immer auf die Gefahren hin, wie die gefundenen Argumente bei weniger wohlwollender Betrachtung durch die Ermittlungsbehörden zum Bumerang werden können. Die fettgedruckten Schlagworte innerhalb des Textes erleichtern die Orientierung.

In dem kurzen fünften Teil finden Haftbefehle in atypischen Verfahrenssituationen ihren Platz, so die Verhaftung nach Anklageerhebung, in der Hauptverhandlung oder bei Urteilsverkündung.

Mit dem sechsten Teil stößt der Leser zum zweiten Zentrum des Werkes vor, das sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die angeordnete Untersuchungshaft beschäftigt. Ein übersichtliches Schaubild über die Rechtsmittel eröffnet das Kapitel. Im Anschluss gehen die Autoren ausführlich auf die Handlungsmöglichkeiten gegen den Haftbefehl ein und stellen die (mündliche) Haftprüfung, die Haftbeschwerde und die weitere Beschwerde dar. Auch die Verfassungsbeschwerde als letzte Option wird kurz behandelt. Sinnvoll wird in diesem Kapitel grundsätzlich zwischen der Situation vor und nach Anklageerhebung unterschieden.

Der siebte Teil befasst sich mit der zeitlichen Begrenzung der Untersuchungshaft, dem Beschleunigungsgebot und der Überprüfung der Haft durch das OLG. Auch hier finden sich wertvolle Argumentationshilfen insbesondere gegen die oft formelhaft gebrauchten Argumente der Oberlandesgerichte. Die Verfassungsbeschwerde als einzige Chance einer Überprüfung der OLG-Entscheidung wird ebenfalls kurz angerissen, wobei die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ bekanntermaßen auch für die Situation, in der der Gang zum Bundesverfassungsgericht beschritten werden soll, ein hilfreiches Buch zur Verfügung stellt.

Der kurze achte Teil behandelt die Beendigung der Untersuchungshaft und den Übergang zur Strafhaft. Daran schließt sich ein umfangreicher Teil zu den Haftbedingungen und der Haftsituation an, der dem Verteidiger Hilfen an die Hand gibt, so dass das Mandat auch nach einer Verurteilung nicht zu Ende sein muss, dem Mandanten vielmehr auch in der Strafhaft wirkungsvoll zur Seite gestanden werden kann. Denn die Haftbedingungen werden es sein, die den Mandanten nach einer rechtskräftigen Verurteilung am dringendsten interessieren.

Die beiden folgenden Teile befassen sich mit der Situation nach Aufhebung des Haftbefehls und dem Einfluss, den die erlittene Untersuchungshaft auf eine etwaige Verfahrenseinstellung, auf den Rechtsfolgenausspruch sowie auf die Strafvollstreckung hat. Auch die Voraussetzungen für eine Haftentschädigung finden sich hier. Der Anhang hält 17 Muster für Verteidigeranträge bereit.

Aufgrund des Erscheinungsdatums konnte das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bayerische Untersuchungshaftvollzugsgesetz – BayUVollzG vom 20.12.2011 noch nicht berücksichtigt werden. Die nächste Auflage wird hier Abhilfe schaffen. Die Internetseite des Verlages weist jetzt schon unter Produktservice auf das BayUVollzG hin und verlinkt zum Gesetzestext.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Buch alle relevanten Aspekte behandelt und die meisten Fragen beantworten kann oder jedenfalls weiterführende Rechtsprechungshinweise und Literaturtipps bereithält.

Nach alledem kann man sich den Herausgebern nur anschließen, wenn sie den neuen Schlothauer/Weider im Vorwort nicht nur als Klassiker der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ bezeichnen, sondern von einem Standardwerk zum Untersuchungshaftrecht sprechen. Es sollte bei allen Kollegen, die Haftsachen übernehmen, einen festen Platz in der Bibliothek haben. Und je seltener der Kontakt zu Haftmandaten ausfällt, desto griffbereiter sollte der Platz gewählt sein.

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4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage, C. F. Müller Verlag, Heidelberg 2010, 642 Seiten, Kartoniert, € 59,95. ISBN 978-3-8114-3494-3 (Praxis der Strafverteidigung)

Zehn Jahre nach Erscheinen der Vorauflage haben Schlothauer/Weider Mitte 2010 die 4. Auflage ihres umfassenden Praxiswerks zum Untersuchungshaftrecht vorgelegt. Die Neuauflage wartet mit 100 Seiten zusätzlich auf und bereichert die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ des C. F. Müller Verlags.

Mit seinen jetzt mehr als 600 Seiten kommt das Werk mächtig und, obwohl nicht gebunden, gewichtig daher. Und es will auch mehr Standardwerk als kurzes Aktentaschennachschlagewerk sein. Dabei gelingt es den Autoren, den Spagat zwischen umfassendem Handbuch und praxisnahem Soforthelfer zu meistern.

Die Untersuchungshaft ist der gravierendste Eingriff des Staates in das Leben eines Beschuldigten. Und auch in Wirtschaftsstrafverfahren ist sie mit Blick auf hohe vorgeworfene Schadenssummen zum festen Bestandteil des staatsanwaltschaftlichen Instrumentariums geworden. Und gerade in diesem Tätigkeitsfeld stellt die Untersuchungshaft für den oftmals nicht vorbestraften, gut situierten und komfortgewöhnten Mandanten eine vollkommen ungewohnte und kaum erträgliche Härte dar. Sein Verteidiger muss in dieser Ausnahmesituation alle Register ziehen können und darf nichts unversucht lassen. Die Klaviatur der Möglichkeiten zeigen Schlothauer/Weider anhand der jeweiligen Verfahrenssituation auf.

Die Neuauflage folgt in ihrem Aufbau dem Schema der sich immer enger um den Mandanten legenden Schlinge der Untersuchungshaft. Der Kontakt und die Kommunikation mit dem festgenommenen Mandanten bilden nach der Einleitung den gelungenen Einstieg in die Übernahme eines Haftmandats. Die Autoren zeigen die rechtlichen und tatsächlichen Probleme bei der Kontaktaufnahme auf und bestehen auf der Ausschöpfung aller sich bietenden Möglichkeiten insbesondere auch zur Informationsgewinnung. Die übersichtliche Gliederung ermöglicht den schnellen Zugriff auf die gesuchte Konstellation.

Im folgenden dritten Teil steht die Verteidigung gegen die drohende Inhaftierung im Fokus. Von der vorläufigen Festnahme bis zur Vorführung vor den Ermittlungsrichter werden die zahlreichen Ansatzpunkte dargestellt und neben der Erläuterung der wesentlichen Förmlichkeiten finden auch immer wieder Beispiele aus der Praxis und hilfreiche strategische Ideen Eingang in den gut lesbaren Text. In diesem Kapitel findet auch das neue Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Verhängung der Untersuchungshaft seinen Platz. Die Probleme, die sich mit der unverzüglichen Beiordnung eines Verteidigers stellen, werden ausführlich diskutiert.

Gerade die wertvollen praxisnahen Tipps und Ablaufdarstellungen sind durchaus auch für erfahrene Kollegen lesenswert, da sie Denkanstöße und Argumente liefern, die sich in der Auseinandersetzung mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter gut verwenden lassen.

In den Appellen zu unbeirrt anhaltendem Einsatz für die Rechte des Mandanten findet sich der engagierte Verteidiger wieder. Es fällt allerdings auf, dass Schlothauer/Weider in ihrer sehr treffenden Beschreibung der Haftsituation den erstmals mit Untersuchungshaft Konfrontierten vor Augen haben. Ein zumindest kurzes Eingehen auf hafterfahrene Mandanten, die im Zweifel die Mechanismen der Verschubung, die Taktung des Essens und der Einkaufsmöglichkeiten und die Besonderheiten einzelner Haftanstalten weit besser kennen als jeder Verteidiger, wäre in diesem Kapitel eine sicher lesenswerte Ergänzung.

Der vierte Teil bildet das erste Zentrum des Werkes und thematisiert die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Voraussetzungen der Anordnung von Untersuchungshaft. Neben der breiten tatsächlichen und rechtlichen Angriffsfläche des dringenden Tatverdachts widmen sich die Autoren anhand ausführlicher und aktueller Rechtsprechungs- und Literaturhinweise vor allem der Verteidigung gegen die Haftgründe. Auch hier gilt, dass die gewohnt logische Gliederung es dem Leser ermöglicht, schnell und zuverlässig an die für ihn relevante Stelle zu springen und sich dort mit Argumenten zu versorgen. Die Unterüberschriften benennen die Konstellationen treffend.

So findet sich zum Beispiel zur Fluchtgefahr eine ausführliche Argumentation mit bestehenden sozialen Bindungen (Familie, Wohnverhältnisse, Arbeitssituation, Vermögenssituation, sonstige Umstände), auch bei ausländischen Beschuldigten mit einer gesonderten Betrachtung der Fluchtgefahr bei EU-Bürgern. Dabei weisen die Autoren auch immer auf die Gefahren hin, wie die gefundenen Argumente bei weniger wohlwollender Betrachtung durch die Ermittlungsbehörden zum Bumerang werden können. Die fettgedruckten Schlagworte innerhalb des Textes erleichtern die Orientierung.

In dem kurzen fünften Teil finden Haftbefehle in atypischen Verfahrenssituationen ihren Platz, so die Verhaftung nach Anklageerhebung, in der Hauptverhandlung oder bei Urteilsverkündung.

Mit dem sechsten Teil stößt der Leser zum zweiten Zentrum des Werkes vor, das sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die angeordnete Untersuchungshaft beschäftigt. Ein übersichtliches Schaubild über die Rechtsmittel eröffnet das Kapitel. Im Anschluss gehen die Autoren ausführlich auf die Handlungsmöglichkeiten gegen den Haftbefehl ein und stellen die (mündliche) Haftprüfung, die Haftbeschwerde und die weitere Beschwerde dar. Auch die Verfassungsbeschwerde als letzte Option wird kurz behandelt. Sinnvoll wird in diesem Kapitel grundsätzlich zwischen der Situation vor und nach Anklageerhebung unterschieden.

Der siebte Teil befasst sich mit der zeitlichen Begrenzung der Untersuchungshaft, dem Beschleunigungsgebot und der Überprüfung der Haft durch das OLG. Auch hier finden sich wertvolle Argumentationshilfen insbesondere gegen die oft formelhaft gebrauchten Argumente der Oberlandesgerichte. Die Verfassungsbeschwerde als einzige Chance einer Überprüfung der OLG-Entscheidung wird ebenfalls kurz angerissen, wobei die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ bekanntermaßen auch für die Situation, in der der Gang zum Bundesverfassungsgericht beschritten werden soll, ein hilfreiches Buch zur Verfügung stellt.

Der kurze achte Teil behandelt die Beendigung der Untersuchungshaft und den Übergang zur Strafhaft. Daran schließt sich ein umfangreicher Teil zu den Haftbedingungen und der Haftsituation an, der dem Verteidiger Hilfen an die Hand gibt, so dass das Mandat auch nach einer Verurteilung nicht zu Ende sein muss, dem Mandanten vielmehr auch in der Strafhaft wirkungsvoll zur Seite gestanden werden kann. Denn die Haftbedingungen werden es sein, die den Mandanten nach einer rechtskräftigen Verurteilung am dringendsten interessieren.

Die beiden folgenden Teile befassen sich mit der Situation nach Aufhebung des Haftbefehls und dem Einfluss, den die erlittene Untersuchungshaft auf eine etwaige Verfahrenseinstellung, auf den Rechtsfolgenausspruch sowie auf die Strafvollstreckung hat. Auch die Voraussetzungen für eine Haftentschädigung finden sich hier. Der Anhang hält 17 Muster für Verteidigeranträge bereit.

Aufgrund des Erscheinungsdatums konnte das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bayerische Untersuchungshaftvollzugsgesetz – BayUVollzG vom 20.12.2011 noch nicht berücksichtigt werden. Die nächste Auflage wird hier Abhilfe schaffen. Die Internetseite des Verlages weist jetzt schon unter Produktservice auf das BayUVollzG hin und verlinkt zum Gesetzestext.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Buch alle relevanten Aspekte behandelt und die meisten Fragen beantworten kann oder jedenfalls weiterführende Rechtsprechungshinweise und Literaturtipps bereithält.

Nach alledem kann man sich den Herausgebern nur anschließen, wenn sie den neuen Schlothauer/Weider im Vorwort nicht nur als Klassiker der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ bezeichnen, sondern von einem Standardwerk zum Untersuchungshaftrecht sprechen. Es sollte bei allen Kollegen, die Haftsachen übernehmen, einen festen Platz in der Bibliothek haben. Und je seltener der Kontakt zu Haftmandaten ausfällt, desto griffbereiter sollte der Platz gewählt sein.

Autorinnen und Autoren

  • Dr. Sascha Straube, M.A.
    Dr. Sascha Straube ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei WITTING CONTZEN & KOLLEGEN in München und ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts und dort insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Weitere Informationen finden Sie unter: www.leokanzlei.de

WiJ

  • Dr. Tino Haupt

    Der Zugriff auf Fahrzeugdaten aus strafprozessualer Perspektive

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Florian Neuber

    Verteidigung ohne Grenzen?

    Internationales Strafrecht

  • Dr. Max Schwerdtfeger , Philip N. Kroner

    Parlamentarische Untersuchungsausschüsse und parallel geführte Wirtschaftsstrafverfahren

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)