Dr. Henner Apfel

Editorial

Thematisch weit gefächert präsentiert sich die 1. Ausgabe des Journals der Wirtschafsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) im Jahr 2013. Brete untersucht detailliert die Anwendbarkeit des steuerrechtlichen Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG auf die Untreuestrafbarkeit, dies etwa in Abgrenzung zu Bestechungsdelikten, bei denen das Abzugsverbot nach allgemeiner Meinung gilt.

Gercke/Leimenstoll knüpfen an den in der vorigen Ausgabe enthaltenen 1. Teil der „Einführung ins Arbeitsstrafrecht“ an und bieten dem Leser eine umfassende Darstellung weiterer wesentlicher Tatbestände u.a. zu den Stichworten Arbeitnehmerüberlassung und -entsendung, Lohnwucher, Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Schutz der Betriebsverfassungsorgane.

Die Besprechung von Entscheidungen der Judikative nimmt in dieser Ausgabe des Journals breiten Raum ein. Odenthal widmet sich mit Lust der juristischen Auseinandersetzung zu eben so bezeichneten Reisen von Aufsichtsratsmitgliedern. Er kritisiert die Begründung der einen Freispruch bestätigenden Entscheidung des OLG Hamm, weil dort leichthin eine Pflichtverletzung angenommen und die Strafbarkeit erst beim Prüfungspunkt, ob diese auch gravierend sei, verneint wurde. Von Saucken stellt die Sinnhaftigkeit einer Entscheidung des LG Mannheim infrage, in der einerseits die Beschlagnahmefreiheit von bei Internal Investigations gewonnenen Unterlagen in der damit beauftragten Rechtsanwaltskanzlei festgestellt wird, andererseits die Beschlagnahme der (inhaltsgleichen?) Unterlagen beim Unternehmen bestätigt wird. Über den Tellerrand der genuin strafrechtlichen Rechtsprechung hinaus blickt Szesny, der sich mit einer Entscheidung des VI. Zivilsenats zur Schadensersatzpflicht eines Vorstandsmitglieds wegen Verletzung eines Schutzgesetzes, u.a. Untreue, durch Unterlassen befasst, und dabei einen Bogen zur bekannten Entscheidung des 5. Strafsenats zur Garantenstellung von Compliance Officern schlägt. Görtz schließlich nutzt einen Beschluss des OLG Frankfurt am Main, um einigen Kriterien für die Bemessung einer Unternehmensgeldbuße ein normatives, dogmatisches Fundament zu geben.

In ihrem „Länderbericht Schweiz: Aktuelles Wirtschaftsstrafrecht“ widmen sich Eicker, Frank und Glatthard den Vorhaben der Legislative, u.a. zum Whistleblowing als Rechtfertigungsgrund, der aktuellen Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht (Urkunds- und Betrugsdelikte) und zum Verhältnis der seit dem 01.01.2011 geltenden schweizerischen StPO zum Verwaltungsstrafrecht (VStR).

Die schweizerische Rechtslage wurde neben der italienischen, französischen, englischen, walisischen und deutschen auf der Internationalen Tagung zu „Schwarze[n] Kassen und Kickbacks unter Privaten“ erörtert, worüber Rübenstahl berichtet. Ebenso international präsentierte sich die von der Criminal Section der American Bar Association und der WisteV ausgerichtete Tagung zu Internal Investigations, bei der namhafte Experten aus verschiedenen Ländern die von Piel zusammengefassten jeweiligen nationalen und internationalen Sichtweisen darlegten und diskutierten.

Rechtspolitisches bieten die von Görtz erläuterten „Beschlüsse der Justizministerkonferenz“ zum Unternehmensstrafrecht, der Datenhehlerei und der Abgeordnetenbestechung. Bittmann bereitet redaktionell auf, wie sich die WisteV-Standards zum Bilanzstrafrecht weiterentwickeln und berichtet über die Insolvenzrechtstagung in Leipzig, bei der sich Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Rechtsprechung, Ermittlungsbehörde, Beratung und Verteidigung durchaus erwünscht kontrovers mit dem Insolvenzgrund der Überschuldung befassten. Auch stellt er die dort erarbeiteten Thesen dar. Rezensionen von Kuhn, Geerst, Litzka und Bittmann runden diese Ausgabe ab.

Ich hoffe, dass dieser kurze Überblick Anregung für eine interessante Lektüre bietet, bei der ich Ihnen Freude und Erkenntnisgewinn wünsche!

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Thematisch weit gefächert präsentiert sich die 1. Ausgabe des Journals der Wirtschafsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) im Jahr 2013. Brete untersucht detailliert die Anwendbarkeit des steuerrechtlichen Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG auf die Untreuestrafbarkeit, dies etwa in Abgrenzung zu Bestechungsdelikten, bei denen das Abzugsverbot nach allgemeiner Meinung gilt.

Gercke/Leimenstoll knüpfen an den in der vorigen Ausgabe enthaltenen 1. Teil der „Einführung ins Arbeitsstrafrecht“ an und bieten dem Leser eine umfassende Darstellung weiterer wesentlicher Tatbestände u.a. zu den Stichworten Arbeitnehmerüberlassung und -entsendung, Lohnwucher, Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Schutz der Betriebsverfassungsorgane.

Die Besprechung von Entscheidungen der Judikative nimmt in dieser Ausgabe des Journals breiten Raum ein. Odenthal widmet sich mit Lust der juristischen Auseinandersetzung zu eben so bezeichneten Reisen von Aufsichtsratsmitgliedern. Er kritisiert die Begründung der einen Freispruch bestätigenden Entscheidung des OLG Hamm, weil dort leichthin eine Pflichtverletzung angenommen und die Strafbarkeit erst beim Prüfungspunkt, ob diese auch gravierend sei, verneint wurde. Von Saucken stellt die Sinnhaftigkeit einer Entscheidung des LG Mannheim infrage, in der einerseits die Beschlagnahmefreiheit von bei Internal Investigations gewonnenen Unterlagen in der damit beauftragten Rechtsanwaltskanzlei festgestellt wird, andererseits die Beschlagnahme der (inhaltsgleichen?) Unterlagen beim Unternehmen bestätigt wird. Über den Tellerrand der genuin strafrechtlichen Rechtsprechung hinaus blickt Szesny, der sich mit einer Entscheidung des VI. Zivilsenats zur Schadensersatzpflicht eines Vorstandsmitglieds wegen Verletzung eines Schutzgesetzes, u.a. Untreue, durch Unterlassen befasst, und dabei einen Bogen zur bekannten Entscheidung des 5. Strafsenats zur Garantenstellung von Compliance Officern schlägt. Görtz schließlich nutzt einen Beschluss des OLG Frankfurt am Main, um einigen Kriterien für die Bemessung einer Unternehmensgeldbuße ein normatives, dogmatisches Fundament zu geben.

In ihrem „Länderbericht Schweiz: Aktuelles Wirtschaftsstrafrecht“ widmen sich Eicker, Frank und Glatthard den Vorhaben der Legislative, u.a. zum Whistleblowing als Rechtfertigungsgrund, der aktuellen Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht (Urkunds- und Betrugsdelikte) und zum Verhältnis der seit dem 01.01.2011 geltenden schweizerischen StPO zum Verwaltungsstrafrecht (VStR).

Die schweizerische Rechtslage wurde neben der italienischen, französischen, englischen, walisischen und deutschen auf der Internationalen Tagung zu „Schwarze[n] Kassen und Kickbacks unter Privaten“ erörtert, worüber Rübenstahl berichtet. Ebenso international präsentierte sich die von der Criminal Section der American Bar Association und der WisteV ausgerichtete Tagung zu Internal Investigations, bei der namhafte Experten aus verschiedenen Ländern die von Piel zusammengefassten jeweiligen nationalen und internationalen Sichtweisen darlegten und diskutierten.

Rechtspolitisches bieten die von Görtz erläuterten „Beschlüsse der Justizministerkonferenz“ zum Unternehmensstrafrecht, der Datenhehlerei und der Abgeordnetenbestechung. Bittmann bereitet redaktionell auf, wie sich die WisteV-Standards zum Bilanzstrafrecht weiterentwickeln und berichtet über die Insolvenzrechtstagung in Leipzig, bei der sich Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Rechtsprechung, Ermittlungsbehörde, Beratung und Verteidigung durchaus erwünscht kontrovers mit dem Insolvenzgrund der Überschuldung befassten. Auch stellt er die dort erarbeiteten Thesen dar. Rezensionen von Kuhn, Geerst, Litzka und Bittmann runden diese Ausgabe ab.

Ich hoffe, dass dieser kurze Überblick Anregung für eine interessante Lektüre bietet, bei der ich Ihnen Freude und Erkenntnisgewinn wünsche!

Autorinnen und Autoren

  • Dr. Henner Apfel
    Dr. Henner Apfel ist seit 2005 mit Kanzleisitz in Düsseldorf als Strafverteidiger tätig, seit Oktober 2010 in der Kanzlei Albert & Piel Rechtsanwälte. Dr. Henner Apfel ist Fachanwalt für Strafrecht. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Betäubungsmittel- und Wirtschaftsstrafrecht.

WiJ

  • Dr. Elias Schönborn , Jan Uwe Thiel

    Gesetzliche Regelungen zur Handy-Sicherstellung sind verfassungswidrig (Österreich)

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Tino Haupt

    Der Zugriff auf Fahrzeugdaten aus strafprozessualer Perspektive

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Florian Neuber

    Verteidigung ohne Grenzen?

    Internationales Strafrecht