Philippe Litzka

Tobias Friedhoff: Die straflose Vorteilsannahme

Zu den Grenzen der Strafwidrigkeit des § 331 StGB – mit vergleichender Darstellung der entsprechenden Normen in Österreich und der Schweiz.

C.F. Müller, Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht, Gießen 2012, 246 Seiten.

Die Arbeit wurde im Wintersemester 2011/2012 von dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität, Gießen als Dissertation angenommen. Rechtsprechung und Literatur wurden bis einschließlich Januar 2012 berücksichtigt.

Gegenstand der Arbeit ist der Tatbestand der Vorteilsannahme. Dabei gliedert sich die Arbeit in sechs Teile.

Nach einer einführenden Einleitung folgt zunächst eine Bestandsaufnahme zum rechtlichen Ist-Zustand (zweiter Teil). Ausgehend von der Gesetzgebungsgeschichte betreffend die Tatbestände der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung, beginnend mit Einführung des StGB, dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch von 1974 und insbesondere dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption aus dem Jahre 1997, wird die geschichtliche Entwicklung dieser Rechtsnormen dargestellt. Hieran schließt sich eine Aufbereitung des durch den Tatbestand der Vorteilsannahme geschützten Rechtsguts einschließlich einer kritischen Würdigung der insoweit vertretenden Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung an. Ebenfalls Teil der Bestandsaufnahme ist eine Beschreibung der objektiven sowie subjektiven Tatbestandsmerkmale der Vorteilsannahme im derzeit geltenden Recht. Auch wenn eine einer Kommentierung entsprechende Übersicht von vornherein nicht seitens des Verfassers vorgelegt werden konnte und musste, verschaffen die Ausführungen dem Leser einen guten Überblick zu § 331 StGB. Eine vertiefende Darstellung kann in der einschlägigen Kommentarliteratur gefunden werden.

Im dritten Teil schließt sich ausgehend von grundsätzlichen Überlegungen zum ultima-ratio-Prinzip strafrechtlicher Normen eine Darstellung der Restriktionen des Tatbestandes der Vorteilsannahme an. Die in Literatur und Rechtsprechung vorgeschlagenen Restriktionsmöglichkeiten werden umfassend geschildert und sachgerecht einer kritischen Würdigung unterzogen. Einen weiten Raum nimmt insbesondere die Restriktion des Tatbestandes der Vorteilsannahme durch Sozialadäquanz ein. Die vom Autor dargestellte Überprüfung der vorliegenden Rechtsprechung sowie Literaturmeinungen einschließlich einer kritischen Stellungnahme hierzu ist überzeugend.

Aus den vorgenannten Ausführungen zu den Versuchen der restriktiven Anwendung des § 331 StGB folgt nahezu zwingend die sich aufdrängende Frage nach der Vereinbarkeit der Vorteilsannahme mit dem verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgebot, deren Beantwortung Gegenstand des vierten Teils ist. Namentlich die bereits vorstehend dargestellten Versuche, über die Sozialadäquanz den Tatbestand einzugrenzen, führen den Autor denklogisch zu der Diskussion, ob die insoweit gegenwärtig geltende, aber offensichtlich einzuschränkende Norm dann dem Bestimmtheitsgebot genügt. Der Verfasser sieht die Bestimmtheit des § 331 StGB unter Einbeziehung des Begriffs der Sozialadäquanz in die Tatbestandsanwendung auf Basis auch der analysierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kritisch; er verneint insoweit dessen Verfassungsgemäßheit.

Im fünften Teil blickt der Autor nach Österreich und in die Schweiz. Er stellt die dort einschlägigen Tatbestände der beiden Rechtsordnungen unter Einschluss der geschichtlichen Entwicklung ausführlich, gleichzeitig aber prägnant und insbesondere auch für den deutschen Juristen gut lesbar auf über 70 Seiten dar, ohne auch den konkreten Vergleich der Regelungen in beiden Ländern mit der deutschen Norm zur Vorteilsannahme, namentlich was die Bestimmtheit der Normen etwa im Bereich der deskriptiven Tatbestandsmerkmale (Österreich) bzw. das Äquivalenzverhältnis zwischen Vorteil und Diensthandlung (Schweiz) angeht, zu scheuen.

Die aus der erfolgten Bestandsaufnahme betreffend den Tatbestand der Vorteilsannahme in seiner aktuellen Form, aus der kritischen Überprüfung der in Literatur sowie Rechtsprechung vorgenommenen Korrekturversuche aufgrund des geltenden Wortlautes des § 331 StGB, aber auch aus dem Rechtsvergleich mit Blick in die Schweiz sowie Österreich erarbeiteten Erkenntnisse führt der Autor im sechsten Teil der Arbeit zusammen, wenn er eigene Formulierungsvorschläge zur Ausgestaltung des Tatbestandes der Vorteilsannahme, aber auch der Vorteilsgewährung de lege ferenda vorlegt und darüber hinausgehend auf über 30 Seiten kommentiert und begründet. Dieser Teil der Arbeit ist es, der über eine wissenschaftlich fundierte Beschreibung des Ist-Zustandes hinausgeht und zeigt, dass der Autor nicht nur den Tatbestand der Vorteilsannahme in seiner gegenwärtigen Situation durchdrungen hat, sondern die aus den Problemen und Unsicherheiten resultierenden Rechtsanwendungsfragen sachgerecht und kreativ für ein „eigenes“ Gesetzgebungsvorhaben umsetzt.

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Zu den Grenzen der Strafwidrigkeit des § 331 StGB – mit vergleichender Darstellung der entsprechenden Normen in Österreich und der Schweiz.

C.F. Müller, Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht, Gießen 2012, 246 Seiten.

Die Arbeit wurde im Wintersemester 2011/2012 von dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität, Gießen als Dissertation angenommen. Rechtsprechung und Literatur wurden bis einschließlich Januar 2012 berücksichtigt.

Gegenstand der Arbeit ist der Tatbestand der Vorteilsannahme. Dabei gliedert sich die Arbeit in sechs Teile.

Nach einer einführenden Einleitung folgt zunächst eine Bestandsaufnahme zum rechtlichen Ist-Zustand (zweiter Teil). Ausgehend von der Gesetzgebungsgeschichte betreffend die Tatbestände der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung, beginnend mit Einführung des StGB, dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch von 1974 und insbesondere dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption aus dem Jahre 1997, wird die geschichtliche Entwicklung dieser Rechtsnormen dargestellt. Hieran schließt sich eine Aufbereitung des durch den Tatbestand der Vorteilsannahme geschützten Rechtsguts einschließlich einer kritischen Würdigung der insoweit vertretenden Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung an. Ebenfalls Teil der Bestandsaufnahme ist eine Beschreibung der objektiven sowie subjektiven Tatbestandsmerkmale der Vorteilsannahme im derzeit geltenden Recht. Auch wenn eine einer Kommentierung entsprechende Übersicht von vornherein nicht seitens des Verfassers vorgelegt werden konnte und musste, verschaffen die Ausführungen dem Leser einen guten Überblick zu § 331 StGB. Eine vertiefende Darstellung kann in der einschlägigen Kommentarliteratur gefunden werden.

Im dritten Teil schließt sich ausgehend von grundsätzlichen Überlegungen zum ultima-ratio-Prinzip strafrechtlicher Normen eine Darstellung der Restriktionen des Tatbestandes der Vorteilsannahme an. Die in Literatur und Rechtsprechung vorgeschlagenen Restriktionsmöglichkeiten werden umfassend geschildert und sachgerecht einer kritischen Würdigung unterzogen. Einen weiten Raum nimmt insbesondere die Restriktion des Tatbestandes der Vorteilsannahme durch Sozialadäquanz ein. Die vom Autor dargestellte Überprüfung der vorliegenden Rechtsprechung sowie Literaturmeinungen einschließlich einer kritischen Stellungnahme hierzu ist überzeugend.

Aus den vorgenannten Ausführungen zu den Versuchen der restriktiven Anwendung des § 331 StGB folgt nahezu zwingend die sich aufdrängende Frage nach der Vereinbarkeit der Vorteilsannahme mit dem verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgebot, deren Beantwortung Gegenstand des vierten Teils ist. Namentlich die bereits vorstehend dargestellten Versuche, über die Sozialadäquanz den Tatbestand einzugrenzen, führen den Autor denklogisch zu der Diskussion, ob die insoweit gegenwärtig geltende, aber offensichtlich einzuschränkende Norm dann dem Bestimmtheitsgebot genügt. Der Verfasser sieht die Bestimmtheit des § 331 StGB unter Einbeziehung des Begriffs der Sozialadäquanz in die Tatbestandsanwendung auf Basis auch der analysierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kritisch; er verneint insoweit dessen Verfassungsgemäßheit.

Im fünften Teil blickt der Autor nach Österreich und in die Schweiz. Er stellt die dort einschlägigen Tatbestände der beiden Rechtsordnungen unter Einschluss der geschichtlichen Entwicklung ausführlich, gleichzeitig aber prägnant und insbesondere auch für den deutschen Juristen gut lesbar auf über 70 Seiten dar, ohne auch den konkreten Vergleich der Regelungen in beiden Ländern mit der deutschen Norm zur Vorteilsannahme, namentlich was die Bestimmtheit der Normen etwa im Bereich der deskriptiven Tatbestandsmerkmale (Österreich) bzw. das Äquivalenzverhältnis zwischen Vorteil und Diensthandlung (Schweiz) angeht, zu scheuen.

Die aus der erfolgten Bestandsaufnahme betreffend den Tatbestand der Vorteilsannahme in seiner aktuellen Form, aus der kritischen Überprüfung der in Literatur sowie Rechtsprechung vorgenommenen Korrekturversuche aufgrund des geltenden Wortlautes des § 331 StGB, aber auch aus dem Rechtsvergleich mit Blick in die Schweiz sowie Österreich erarbeiteten Erkenntnisse führt der Autor im sechsten Teil der Arbeit zusammen, wenn er eigene Formulierungsvorschläge zur Ausgestaltung des Tatbestandes der Vorteilsannahme, aber auch der Vorteilsgewährung de lege ferenda vorlegt und darüber hinausgehend auf über 30 Seiten kommentiert und begründet. Dieser Teil der Arbeit ist es, der über eine wissenschaftlich fundierte Beschreibung des Ist-Zustandes hinausgeht und zeigt, dass der Autor nicht nur den Tatbestand der Vorteilsannahme in seiner gegenwärtigen Situation durchdrungen hat, sondern die aus den Problemen und Unsicherheiten resultierenden Rechtsanwendungsfragen sachgerecht und kreativ für ein „eigenes“ Gesetzgebungsvorhaben umsetzt.

Autorinnen und Autoren

  • Philippe Litzka
    Rechtsanwalt Dr. Philippe Litzka, Rechtsanwalt seit 1999, Partner in der Sozietät Westpfahl Spilker Wastl, München und schwerpunktmäßig tätig in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Das Tätigkeitsprofil betrifft sowohl die Individualverteidigung als auch die Beratung von Unternehmen im präventiven und repressiven Bereich sowie damit thematisch verbundene Fragestellungen zivilrechtlicher sowie anderer Rechtsgebiete. (Fotostudio Meinen, Copyright)

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  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung