Dr. Susanne Stauder

Handbuch Geldwäscheprävention – Verschleierungstechniken, Normen und Institutionen, Länderrisiken

Dr. Dirk Ehlscheid/Brigitte Pfeiffer, 1. Auflage (2012), Erich Schmidt Verlag, 510 Seiten, 79,95 Euro.

Die Autoren sind Mitarbeiter des Bundesrechnungshofes und haben mit dem o.g. Handbuch ein Werk verfasst, das jeder Praktiker, der mit Geldwäsche und ihren mannigfachen Erscheinungsformen im Alltag zu tun hat, regelmäßig zur Hand nehmen wird. Es ist ihnen gelungen, das komplexe Thema der Geldwäsche strukturiert darzustellen und insbesondere auch Nicht-Juristen die mit der Geldwäsche verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten verständlich zu machen. Vice versa findet der auf diesem Gebiet beratende Rechtsanwalt zahlreiche Beispiele und Darstellungen zur Vorgehensweise der Täter sowie eine Übersicht zu den einzelnen Sorgfaltspflichten nach dem GwG. So kann er sich, ohne sich in den langen und unübersichtlichen Paragraphen des Gesetzes zu verlieren, einen ersten guten Überblick darüber verschaffen, welche konkreten Sorgfaltspflichten sein Mandant zu erfüllen haben könnte.

Das Handbuch, inklusive Vorwort und Stichwortverzeichnis insgesamt 510 Seiten lang, untergliedert sich in fünf große, eigenständige Kapitel, die wiederum in zahlreiche Unterkapitel aufgeteilt sind, um so der Bandbreite des Themengebietes Rechnung zu tragen. Die Autoren treffen dabei den Zeitgeist des Phänomens Geldwäsche, die sich längst nicht mehr nur im Bereich der Drogenkriminalität und des Waffenhandels abspielt, sondern mehr und mehr sämtliche Wirtschaftszweige unterwandert.

Nach der Einleitung (1. Kapitel) beginnen Ehlscheid und Pfeiffer im 2. Kapitel (Verschleierungstechniken) systematisch und erläutern zunächst den Geldwäschebegriff, den Umfang der Geldwäsche sowie die verschiedenen Phasen ebendieser. Insbesondere die Ausführungen zur ersten der insgesamt drei Phasen der Geldwäsche fallen ausführlich aus und sind mit Beispielen aus der Praxis unterlegt. Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt sodann in der Darstellung der zahlreichen verschiedenen Verschleierungstechniken. Die Autoren setzen sich eingehend mit verschiedenen handelsbasierten Methoden, wie beispielsweise der Über- und Unterfakturierung, dem Umsatzsteuerkarussell, Scheingeschäften, der Mehrfachfakturierung sowie den Methoden der sog. „Black Market Peso Exchange Methode” sowie dem “Loan-Back-Verfahren” und “Back-to-Back-Darlehen” auseinander. Dabei folgt der allgemeinen Darstellung der jeweiligen Methode immer eine Darstellung der verschiedenen, zur Anwendung kommenden Verschleierungstechniken, bevor Ehlscheid und Pfeiffer wertvolle Hinweise liefern, anhand welcher Indikatoren das jeweilige Vorgehen der Täter identifiziert werden kann. Im Anschluss daran widmen die Autoren der Freizeit- und Unterhaltungsindustrie, speziell dem Sportsektor, ein ausführliches Augenmerk. Insbesondere den professionellen Sportbereich betreffend haben die Autoren die Zeichen der Zeit erkannt, gerade im Profi-Fußball liegt erhebliches Potenzial für Geldwäscher – man erinnere sich nur an die Geldwäschevorwürfe im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft 2012 gegenüber zahlreichen italienischen Fußballnationalspielern oder jene im Zusammenhang mit den Transfers von Javier Mascherano und Carlos Tevez zum mittelklassigen Fußballclub West Ham United. Abgerundet wird das Kapitel durch Ausführungen zu den Erscheinungsformen und Präventionsmöglichkeiten der Geldwäsche im Glücksspielbereich.

Im 3. Kapitel (Geldwäschenormen) widmen sich Ehlscheid und Pfeiffer nach einem kurzen Abriss zur Entwicklung der Geldwäschegesetzgebung eingehend den aufgrund des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention eingetretenen umfangreichen Gesetzesänderungen im Geldwäschegesetz (GwG) sowie den entsprechenden Folgeänderungen im Kreditwesengesetz (KWG), im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil die Financial Action Task Force (FATF), eine unabhängige Organisation zur Bekämpfung der Geldwäsche, erhebliche Defizite im deutschen Rechtssystem bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt hatte. Die Änderung hat in erster Linie erhebliche Umstrukturierungen und Neuerungen im GwG mit sich gebracht, auf die die Autoren in der Folge im Detail eingehen. Sie fassen dabei zunächst die wesentlichen Regelungen des GwG zusammen und stellen die für die Arbeit mit dem Gesetz unerlässlichen Definitionen dar. Sodann erfolgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Sorgfaltspflichten und ihrer konkreten Umsetzung in der Praxis, bevor die übrigen, sich aus dem GwG ergebenden Pflichten systematisch dargestellt werden. Hinsichtlich der Meldepflicht von Verdachtsfällen führen Ehlscheid und Pfeiffer Einzelheiten zu dem Vorgehen in der Praxis aus, ohne sich dabei im Detail zu verlieren. Für die Praxis wertvoll ist schließlich auch die tabellarische Auflistung zu den jeweiligen Aufsichtsbehörden über die einzelnen, in § 2 Abs. 1 GwG genannten Verpflichteten sowie der tabellarische Überblick zu den Bußgeldvorschriften, die es dem Praktiker ermöglichen, auf einen schnellen Blick zu beurteilen, ob ein Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist oder nicht. Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt in der Folge in der Darstellung der zu beachtenden Besonderheiten durch die einzelnen Verpflichteten nach dem GwG. Dabei widmen die Autoren jedem der derzeit insgesamt 17 im Katalog des GwG aufgeführten Verpflichteten ein eigenes Unterkapitel, in welchem sich zunächst eine kurze Darstellung des Tätigkeitsfeldes des jeweilig Verpflichteten findet, bevor – soweit möglich – verschiedene Praxisbeispiele dargestellt werden. Ferner werden für jeden dieser Verpflichteten noch einmal separat die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nach dem GwG und – wo einschlägig – auch nach dem KWG, dem VAG sowie dem ZAG aufgeführt. Vereinzelt finden sich überdies weiterführende Literaturhinweise, die es dem Praktiker im Bedarfsfall ermöglichen, sich eingehender mit der jeweiligen Thematik zu befassen.

Den Autoren gelingt es, auch aktuelle Themen aufzugreifen: Im Rahmen der Auseinandersetzung mit den einzelnen Verpflichteten erfolgt so beispielsweise die ausführliche Darlegung von Instituten im Sinne des § 1 Abs. 2a ZAG und hier insbesondere die Darstellung der in der Praxis häufig anzutreffenden Finanzagenten sowie dem sich immer weiter verbreitenden Phänomen des E-Geldes. Der Praktiker findet in diesem Zusammenhang u.a. eine Aufstellung sämtlicher E-Geld-Produkte. Darüber hinaus stellen Ehlscheid und Pfeiffer die für diese Verpflichteten geltenden Regelungen, die über das GwG hinausgehen, dar und zeigen den jeweiligen Regelungsinhalt der einschlägigen Norm auf. Schließlich gelingt die Darstellung zu den verpflichteten Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Nach einer kurzen Übersicht über deren Verpflichtungen und intern vorzunehmenden Sicherungsmaßnahmen führen die Autoren weitergehende Hinweise zu den einzelnen Bereichen an, in denen das Geldwäscherisiko als hoch einzustufen ist.

Im 4. Kapitel (Institutionen) bringen die Autoren Licht in den Dschungel der zahlreichen, mit dem Phänomen der Geldwäsche befassten nationalen und internationalen Institutionen. Im Unterkapitel mit der Überschrift „Internationale Institutionen“ folgt zunächst eine Darstellung der Institutionen auf internationaler Ebene einschließlich ihrer Arbeitsgruppen und Einrichtungen zur Geldwäschebekämpfung. Die Autoren zeigen auf, wie die einzelnen Institute aufgebaut sind, in welcher Form sie sich mit dem Thema Geldwäsche auseinander setzen und welche konkreten Aufgaben die einzelnen Gruppierungen in diesem Zusammenhang übernehmen. Im internationalen Bereich legen die Autoren dabei ein besonderes Augenmerk auf die FATF, den wichtigsten internationalen Standardsetzer beim Kampf gegen die Geldwäsche und auch die Terrorismusfinanzierung. Diese Expertengruppe befasst sich ausschließlich damit, die verschiedenen Geldwäschemethoden zu analysieren, Instrumente zu ihrer Bekämpfung zu entwickeln und die von ihr entwickelten Standards zu verbreiten und die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten zu überwachen. Auch die von der FATF vorgebrachten Rügen bezüglich der Geldwäschebekämpfung in Deutschland finden Eingang in das Handbuch. Ein eigenes Unterkapitel wird überdies den Institutionen im Banken- und Wertpapiersektor zuteil, was sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund erklärt, dass Geldwäsche kaum einmal ohne die Involvierung von Kreditinstituten abläuft. Einen breiten Raum innerhalb dieses Kapitels gewähren Ehlscheid und Pfeiffer den europäischen Institutionen, die sich dem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschrieben haben, so werden beispielsweise die verschiedenen Institutionen auf EU-Ebene, wie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), Eurojust (eine Einrichtung der EU zur Förderung und Verbesserung der Koordinierung und der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justizbehörden bei der Verfolgung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität in der EU), Europol sowie die Europäische Bankaufsichtsbehörde und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde näher vorgestellt. Den letzten Teil dieses Kapitels widmen die Autoren den Institutionen auf Bund-Länder-Ebene. Dargestellt werden hier neben dem BKA und der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (FIU) auch verschiedene Einrichtungen der Bundesfinanzverwaltung, der Landesfinanzverwaltung und der Bundes- und Landesrechnungshöfe. Auch auf nationaler Ebene kommt dem Kreditwesen insofern eine besondere Bedeutung zu, als dass die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), ein Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes Deutscher Pfandbriefbanken Erwähnung findet. Die Deutsche Kreditwirtschaft, die gemeinsam mit der BaFin und dem Bundesministerium der Finanzen eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Geldwäscheprävention gegründet hat, gibt in regelmäßigen Abständen Auslegungs- und Anwendungshinweise zu den geldwäscherechtlichen Vorschriften heraus, was die Autoren in der gebotenen Kürze ebenfalls im 4. Kapitel erwähnen.

Nur konsequent ist dann im 5. Kapitel (Länderrisiko) die Auseinandersetzung mit verschiedenen Listen und Indizes der relevanten Risiken in einzelnen Ländern, haben diese Risiken doch unmittelbare Auswirkungen auf die bereits dargestellten Sorgfaltspflichten, die der einzelne Verpflichtete einzuhalten hat. Das relativ kurz gefasste Kapitel schneidet nach einer kurzen Einführung in einem eigenen Unterkapitel die geldwäschegefährdeten Länder an, führt die einzelnen Länder jedoch nicht gesondert auf, sondern verweist insoweit auf die entsprechenden Veröffentlichungen durch die jeweiligen Institutionen. Auch das Thema Offshore-Finanzzentren findet Erwähnung, da in der Praxis häufig komplexe länderübergreifende Finanztransaktionen – gerne unter Einbeziehung von Offshore-Finanzplätzen – durchgeführt werden. Da in solchen Ländern in der Regel Buchführungspflichten und Bankenaufsicht fehlen sowie eine nur ungenügende Steuerkontrolle stattfindet, ist die Abwicklung von Finanztransaktionen über derartige Steueroasen ein willkommenes Vorgehen für Geldwäscher.

Das Handbuch schließt im 6. Kapitel (Allgemeine Präventionsmaßnahmen) mit einem praxisrelevanten Part, nämlich der Darstellung geldwäscherelevanter und in diesem Zusammenhang sich ergebener allgemeiner Präventionsmaßnahmen. Hierbei gehen Ehlscheid und Pfeiffer nicht nur auf den Compliance-Bereich der Geldwäsche ein, sondern widmen sich angesichts des Umstands, dass sich im Zusammenhang mit der Geldwäsche immer auch steuerliche und korruptionsrechtliche Fragen stellen, zugleich auch den Compliance-Bereichen „Steuer“ und „Korruption“. In letztgenanntem Kontext finden sich u.a. Ausführungen zu den verschiedenen, internationalen Regelungen. Nach der Darlegung der verschiedenen gesetzlichen Regelungen, aus denen sich die Pflicht des Unternehmens für die Leitung und Überwachung durch ein internes Kontrollmanagement ergibt, folgt in einem separaten Unterkapitel eine Auseinandersetzung mit der derzeitigen Unternehmenskultur in Deutschland im Hinblick auf ein Compliance-System. Dem gegenüber stellen die Autoren kurz die entsprechende Regelung in angelsächsischen Ländern dar, bevor sie sich den einzelnen Compliance-Maßnahmen widmen. Dabei gehen sie neben der Implementierung eines Compliance Officers auch auf die Einrichtung eines Whistleblowing-Systems und das sog. Business-Partner-Screening ein. Insbesondere dieses Screening, das der Erfüllung des Know-your-Customer-Prinzips Rechnung trägt, wird dargestellt. Im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Anti-Korruptions-Compliance finden die hinlänglich bekannten Empfehlungen und Konventionen der OECD, der UK Bribery Act, der US Foreign Corrupt Practices Act sowie der US Dodd Frank Act Erwähnung. Ihrer Auffassung zufolge hat letztgenannte Regelung Auswirkungen auf die Anti-Geldwäsche-Compliance der Finanzinstitute. Bedauerlicherweise gehen Ehlscheid und Pfeiffer an dieser Stelle nicht näher auf die Auswirkungen ein oder führen praktische Beispiele auf.

In einem weiteren separaten Unterkapitel stellen die Autoren schließlich die sog. Tax- Compliance vor. Nach einer Auseinandersetzung zu verschiedenen steuerlichen Compliance-Themen gehen sie in einem nächsten Teil eingehend auf den Umstand ein, dass die Sicherheit im Warenhandel zunehmend durch die organisierte Kriminalität beeinträchtigt wird, weshalb auch insoweit erhebliche Sicherheitsbedürfnisse bestünden. In diesem Zusammenhang stellen Ehlscheid und Pfeiffer verschiedene Informationssysteme vor, die diesem Bedürfnis Rechnung tragen können. Ferner widmen sie der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs sowie bestehenden Meldepflichten bei Auslandszahlungen und Auslandsbeteiligungen einige allgemeine Ausführungen und zeigen in diesem Zusammenhang die einschlägigen Normen in der gebotenen Kürze auf. Abgerundet wird dieses letzte Kapitel mit Hinweisen zur Zusammenarbeit mit den relevanten Ermittlungsbehörden – sowohl auf EU- wie auch auf nationaler Ebene. Zum Abschluss gehen Ehlscheid und Pfeiffer knapp auf den Straftatbestand der Geldwäsche ein und versäumen es nicht, auf knapp vier Seiten einige Sätze zum Unternehmensstrafrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu verlieren.

Ein insgesamt gelungenes Werk, das sowohl die stark gestiegenen Anforderungen an die einzelnen Verpflichteten dokumentiert als auch mögliche Gefahrenquellen für Unternehmen identifiziert und zugleich Maßnahmen zur Prävention und Vermeidung von Haftung aufzeigt. Den Autoren ist es insgesamt gelungen, das Themengebiet Geldwäsche entsprechend den Anforderungen zu bearbeiten, ohne sich an einzelnen Stellen zu sehr im Detail zu verlieren. Sie versäumen es überdies nicht, an zahlreichen Stellen weiterführende Literaturhinweise anzuführen, um so dem Leser die Möglichkeit zu geben, sich – sofern nötig – noch ausführlicher mit dem konkreten Problem zu befassen.

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Dr. Dirk Ehlscheid/Brigitte Pfeiffer, 1. Auflage (2012), Erich Schmidt Verlag, 510 Seiten, 79,95 Euro.

Die Autoren sind Mitarbeiter des Bundesrechnungshofes und haben mit dem o.g. Handbuch ein Werk verfasst, das jeder Praktiker, der mit Geldwäsche und ihren mannigfachen Erscheinungsformen im Alltag zu tun hat, regelmäßig zur Hand nehmen wird. Es ist ihnen gelungen, das komplexe Thema der Geldwäsche strukturiert darzustellen und insbesondere auch Nicht-Juristen die mit der Geldwäsche verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten verständlich zu machen. Vice versa findet der auf diesem Gebiet beratende Rechtsanwalt zahlreiche Beispiele und Darstellungen zur Vorgehensweise der Täter sowie eine Übersicht zu den einzelnen Sorgfaltspflichten nach dem GwG. So kann er sich, ohne sich in den langen und unübersichtlichen Paragraphen des Gesetzes zu verlieren, einen ersten guten Überblick darüber verschaffen, welche konkreten Sorgfaltspflichten sein Mandant zu erfüllen haben könnte.

Das Handbuch, inklusive Vorwort und Stichwortverzeichnis insgesamt 510 Seiten lang, untergliedert sich in fünf große, eigenständige Kapitel, die wiederum in zahlreiche Unterkapitel aufgeteilt sind, um so der Bandbreite des Themengebietes Rechnung zu tragen. Die Autoren treffen dabei den Zeitgeist des Phänomens Geldwäsche, die sich längst nicht mehr nur im Bereich der Drogenkriminalität und des Waffenhandels abspielt, sondern mehr und mehr sämtliche Wirtschaftszweige unterwandert.

Nach der Einleitung (1. Kapitel) beginnen Ehlscheid und Pfeiffer im 2. Kapitel (Verschleierungstechniken) systematisch und erläutern zunächst den Geldwäschebegriff, den Umfang der Geldwäsche sowie die verschiedenen Phasen ebendieser. Insbesondere die Ausführungen zur ersten der insgesamt drei Phasen der Geldwäsche fallen ausführlich aus und sind mit Beispielen aus der Praxis unterlegt. Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt sodann in der Darstellung der zahlreichen verschiedenen Verschleierungstechniken. Die Autoren setzen sich eingehend mit verschiedenen handelsbasierten Methoden, wie beispielsweise der Über- und Unterfakturierung, dem Umsatzsteuerkarussell, Scheingeschäften, der Mehrfachfakturierung sowie den Methoden der sog. „Black Market Peso Exchange Methode” sowie dem “Loan-Back-Verfahren” und “Back-to-Back-Darlehen” auseinander. Dabei folgt der allgemeinen Darstellung der jeweiligen Methode immer eine Darstellung der verschiedenen, zur Anwendung kommenden Verschleierungstechniken, bevor Ehlscheid und Pfeiffer wertvolle Hinweise liefern, anhand welcher Indikatoren das jeweilige Vorgehen der Täter identifiziert werden kann. Im Anschluss daran widmen die Autoren der Freizeit- und Unterhaltungsindustrie, speziell dem Sportsektor, ein ausführliches Augenmerk. Insbesondere den professionellen Sportbereich betreffend haben die Autoren die Zeichen der Zeit erkannt, gerade im Profi-Fußball liegt erhebliches Potenzial für Geldwäscher – man erinnere sich nur an die Geldwäschevorwürfe im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft 2012 gegenüber zahlreichen italienischen Fußballnationalspielern oder jene im Zusammenhang mit den Transfers von Javier Mascherano und Carlos Tevez zum mittelklassigen Fußballclub West Ham United. Abgerundet wird das Kapitel durch Ausführungen zu den Erscheinungsformen und Präventionsmöglichkeiten der Geldwäsche im Glücksspielbereich.

Im 3. Kapitel (Geldwäschenormen) widmen sich Ehlscheid und Pfeiffer nach einem kurzen Abriss zur Entwicklung der Geldwäschegesetzgebung eingehend den aufgrund des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention eingetretenen umfangreichen Gesetzesänderungen im Geldwäschegesetz (GwG) sowie den entsprechenden Folgeänderungen im Kreditwesengesetz (KWG), im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil die Financial Action Task Force (FATF), eine unabhängige Organisation zur Bekämpfung der Geldwäsche, erhebliche Defizite im deutschen Rechtssystem bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt hatte. Die Änderung hat in erster Linie erhebliche Umstrukturierungen und Neuerungen im GwG mit sich gebracht, auf die die Autoren in der Folge im Detail eingehen. Sie fassen dabei zunächst die wesentlichen Regelungen des GwG zusammen und stellen die für die Arbeit mit dem Gesetz unerlässlichen Definitionen dar. Sodann erfolgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Sorgfaltspflichten und ihrer konkreten Umsetzung in der Praxis, bevor die übrigen, sich aus dem GwG ergebenden Pflichten systematisch dargestellt werden. Hinsichtlich der Meldepflicht von Verdachtsfällen führen Ehlscheid und Pfeiffer Einzelheiten zu dem Vorgehen in der Praxis aus, ohne sich dabei im Detail zu verlieren. Für die Praxis wertvoll ist schließlich auch die tabellarische Auflistung zu den jeweiligen Aufsichtsbehörden über die einzelnen, in § 2 Abs. 1 GwG genannten Verpflichteten sowie der tabellarische Überblick zu den Bußgeldvorschriften, die es dem Praktiker ermöglichen, auf einen schnellen Blick zu beurteilen, ob ein Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist oder nicht. Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt in der Folge in der Darstellung der zu beachtenden Besonderheiten durch die einzelnen Verpflichteten nach dem GwG. Dabei widmen die Autoren jedem der derzeit insgesamt 17 im Katalog des GwG aufgeführten Verpflichteten ein eigenes Unterkapitel, in welchem sich zunächst eine kurze Darstellung des Tätigkeitsfeldes des jeweilig Verpflichteten findet, bevor – soweit möglich – verschiedene Praxisbeispiele dargestellt werden. Ferner werden für jeden dieser Verpflichteten noch einmal separat die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nach dem GwG und – wo einschlägig – auch nach dem KWG, dem VAG sowie dem ZAG aufgeführt. Vereinzelt finden sich überdies weiterführende Literaturhinweise, die es dem Praktiker im Bedarfsfall ermöglichen, sich eingehender mit der jeweiligen Thematik zu befassen.

Den Autoren gelingt es, auch aktuelle Themen aufzugreifen: Im Rahmen der Auseinandersetzung mit den einzelnen Verpflichteten erfolgt so beispielsweise die ausführliche Darlegung von Instituten im Sinne des § 1 Abs. 2a ZAG und hier insbesondere die Darstellung der in der Praxis häufig anzutreffenden Finanzagenten sowie dem sich immer weiter verbreitenden Phänomen des E-Geldes. Der Praktiker findet in diesem Zusammenhang u.a. eine Aufstellung sämtlicher E-Geld-Produkte. Darüber hinaus stellen Ehlscheid und Pfeiffer die für diese Verpflichteten geltenden Regelungen, die über das GwG hinausgehen, dar und zeigen den jeweiligen Regelungsinhalt der einschlägigen Norm auf. Schließlich gelingt die Darstellung zu den verpflichteten Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Nach einer kurzen Übersicht über deren Verpflichtungen und intern vorzunehmenden Sicherungsmaßnahmen führen die Autoren weitergehende Hinweise zu den einzelnen Bereichen an, in denen das Geldwäscherisiko als hoch einzustufen ist.

Im 4. Kapitel (Institutionen) bringen die Autoren Licht in den Dschungel der zahlreichen, mit dem Phänomen der Geldwäsche befassten nationalen und internationalen Institutionen. Im Unterkapitel mit der Überschrift „Internationale Institutionen“ folgt zunächst eine Darstellung der Institutionen auf internationaler Ebene einschließlich ihrer Arbeitsgruppen und Einrichtungen zur Geldwäschebekämpfung. Die Autoren zeigen auf, wie die einzelnen Institute aufgebaut sind, in welcher Form sie sich mit dem Thema Geldwäsche auseinander setzen und welche konkreten Aufgaben die einzelnen Gruppierungen in diesem Zusammenhang übernehmen. Im internationalen Bereich legen die Autoren dabei ein besonderes Augenmerk auf die FATF, den wichtigsten internationalen Standardsetzer beim Kampf gegen die Geldwäsche und auch die Terrorismusfinanzierung. Diese Expertengruppe befasst sich ausschließlich damit, die verschiedenen Geldwäschemethoden zu analysieren, Instrumente zu ihrer Bekämpfung zu entwickeln und die von ihr entwickelten Standards zu verbreiten und die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten zu überwachen. Auch die von der FATF vorgebrachten Rügen bezüglich der Geldwäschebekämpfung in Deutschland finden Eingang in das Handbuch. Ein eigenes Unterkapitel wird überdies den Institutionen im Banken- und Wertpapiersektor zuteil, was sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund erklärt, dass Geldwäsche kaum einmal ohne die Involvierung von Kreditinstituten abläuft. Einen breiten Raum innerhalb dieses Kapitels gewähren Ehlscheid und Pfeiffer den europäischen Institutionen, die sich dem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschrieben haben, so werden beispielsweise die verschiedenen Institutionen auf EU-Ebene, wie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), Eurojust (eine Einrichtung der EU zur Förderung und Verbesserung der Koordinierung und der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justizbehörden bei der Verfolgung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität in der EU), Europol sowie die Europäische Bankaufsichtsbehörde und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde näher vorgestellt. Den letzten Teil dieses Kapitels widmen die Autoren den Institutionen auf Bund-Länder-Ebene. Dargestellt werden hier neben dem BKA und der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (FIU) auch verschiedene Einrichtungen der Bundesfinanzverwaltung, der Landesfinanzverwaltung und der Bundes- und Landesrechnungshöfe. Auch auf nationaler Ebene kommt dem Kreditwesen insofern eine besondere Bedeutung zu, als dass die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), ein Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes Deutscher Pfandbriefbanken Erwähnung findet. Die Deutsche Kreditwirtschaft, die gemeinsam mit der BaFin und dem Bundesministerium der Finanzen eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Geldwäscheprävention gegründet hat, gibt in regelmäßigen Abständen Auslegungs- und Anwendungshinweise zu den geldwäscherechtlichen Vorschriften heraus, was die Autoren in der gebotenen Kürze ebenfalls im 4. Kapitel erwähnen.

Nur konsequent ist dann im 5. Kapitel (Länderrisiko) die Auseinandersetzung mit verschiedenen Listen und Indizes der relevanten Risiken in einzelnen Ländern, haben diese Risiken doch unmittelbare Auswirkungen auf die bereits dargestellten Sorgfaltspflichten, die der einzelne Verpflichtete einzuhalten hat. Das relativ kurz gefasste Kapitel schneidet nach einer kurzen Einführung in einem eigenen Unterkapitel die geldwäschegefährdeten Länder an, führt die einzelnen Länder jedoch nicht gesondert auf, sondern verweist insoweit auf die entsprechenden Veröffentlichungen durch die jeweiligen Institutionen. Auch das Thema Offshore-Finanzzentren findet Erwähnung, da in der Praxis häufig komplexe länderübergreifende Finanztransaktionen – gerne unter Einbeziehung von Offshore-Finanzplätzen – durchgeführt werden. Da in solchen Ländern in der Regel Buchführungspflichten und Bankenaufsicht fehlen sowie eine nur ungenügende Steuerkontrolle stattfindet, ist die Abwicklung von Finanztransaktionen über derartige Steueroasen ein willkommenes Vorgehen für Geldwäscher.

Das Handbuch schließt im 6. Kapitel (Allgemeine Präventionsmaßnahmen) mit einem praxisrelevanten Part, nämlich der Darstellung geldwäscherelevanter und in diesem Zusammenhang sich ergebener allgemeiner Präventionsmaßnahmen. Hierbei gehen Ehlscheid und Pfeiffer nicht nur auf den Compliance-Bereich der Geldwäsche ein, sondern widmen sich angesichts des Umstands, dass sich im Zusammenhang mit der Geldwäsche immer auch steuerliche und korruptionsrechtliche Fragen stellen, zugleich auch den Compliance-Bereichen „Steuer“ und „Korruption“. In letztgenanntem Kontext finden sich u.a. Ausführungen zu den verschiedenen, internationalen Regelungen. Nach der Darlegung der verschiedenen gesetzlichen Regelungen, aus denen sich die Pflicht des Unternehmens für die Leitung und Überwachung durch ein internes Kontrollmanagement ergibt, folgt in einem separaten Unterkapitel eine Auseinandersetzung mit der derzeitigen Unternehmenskultur in Deutschland im Hinblick auf ein Compliance-System. Dem gegenüber stellen die Autoren kurz die entsprechende Regelung in angelsächsischen Ländern dar, bevor sie sich den einzelnen Compliance-Maßnahmen widmen. Dabei gehen sie neben der Implementierung eines Compliance Officers auch auf die Einrichtung eines Whistleblowing-Systems und das sog. Business-Partner-Screening ein. Insbesondere dieses Screening, das der Erfüllung des Know-your-Customer-Prinzips Rechnung trägt, wird dargestellt. Im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Anti-Korruptions-Compliance finden die hinlänglich bekannten Empfehlungen und Konventionen der OECD, der UK Bribery Act, der US Foreign Corrupt Practices Act sowie der US Dodd Frank Act Erwähnung. Ihrer Auffassung zufolge hat letztgenannte Regelung Auswirkungen auf die Anti-Geldwäsche-Compliance der Finanzinstitute. Bedauerlicherweise gehen Ehlscheid und Pfeiffer an dieser Stelle nicht näher auf die Auswirkungen ein oder führen praktische Beispiele auf.

In einem weiteren separaten Unterkapitel stellen die Autoren schließlich die sog. Tax- Compliance vor. Nach einer Auseinandersetzung zu verschiedenen steuerlichen Compliance-Themen gehen sie in einem nächsten Teil eingehend auf den Umstand ein, dass die Sicherheit im Warenhandel zunehmend durch die organisierte Kriminalität beeinträchtigt wird, weshalb auch insoweit erhebliche Sicherheitsbedürfnisse bestünden. In diesem Zusammenhang stellen Ehlscheid und Pfeiffer verschiedene Informationssysteme vor, die diesem Bedürfnis Rechnung tragen können. Ferner widmen sie der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs sowie bestehenden Meldepflichten bei Auslandszahlungen und Auslandsbeteiligungen einige allgemeine Ausführungen und zeigen in diesem Zusammenhang die einschlägigen Normen in der gebotenen Kürze auf. Abgerundet wird dieses letzte Kapitel mit Hinweisen zur Zusammenarbeit mit den relevanten Ermittlungsbehörden – sowohl auf EU- wie auch auf nationaler Ebene. Zum Abschluss gehen Ehlscheid und Pfeiffer knapp auf den Straftatbestand der Geldwäsche ein und versäumen es nicht, auf knapp vier Seiten einige Sätze zum Unternehmensstrafrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu verlieren.

Ein insgesamt gelungenes Werk, das sowohl die stark gestiegenen Anforderungen an die einzelnen Verpflichteten dokumentiert als auch mögliche Gefahrenquellen für Unternehmen identifiziert und zugleich Maßnahmen zur Prävention und Vermeidung von Haftung aufzeigt. Den Autoren ist es insgesamt gelungen, das Themengebiet Geldwäsche entsprechend den Anforderungen zu bearbeiten, ohne sich an einzelnen Stellen zu sehr im Detail zu verlieren. Sie versäumen es überdies nicht, an zahlreichen Stellen weiterführende Literaturhinweise anzuführen, um so dem Leser die Möglichkeit zu geben, sich – sofern nötig – noch ausführlicher mit dem konkreten Problem zu befassen.

Autorinnen und Autoren

  • Dr. Susanne Stauder
    Dr. Susanne Stauder ist Rechtsanwältin am Düsseldorfer Standort von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Sie berät und verteidigt Unternehmen und Einzelpersonen auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Ein Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung auf dem Gebiet der Geldwäscheprävention.

WiJ

  • Sigrid Mehring-Zier

    Wirtschaftsvölkerstrafrecht in der europäischen Praxis – und Deutschland?

    Internationales Strafrecht, EU, Rechtshilfe, Auslandsbezüge

  • Dr. Mayeul Hièramente

    Svenja Jutta Luise Karl, Die Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen. Kritik und Verbesserungsvorschläge unter besonderer Berücksichtigung des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens.

  • Eva Racky

    Die Besetzungsprüfung

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)