Dr. Matthias Dann, LL.M.

Editorial

WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., zweite Ausgabe 2013

Numerologen wissen, dass die Zahl 6 für Vollkommenheit steht. Zu entscheiden, wie nah die inzwischen 6. Ausgabe der WiJ diesem Ideal kommt, bleibt – wie sollte es anders sein – Ihnen als Leser vorbehalten.

Der Autor dieses Editorials nimmt sich jedenfalls die Freiheit, Sie in ganz unvollkommener Weise an zwei hoch aktuelle Themenkreise dieser Ausgabe heranzuführen.

Der Begriff Compliance hat sich aufgrund inflationärer Verwendung teilweise zu einem Reizwort entwickelt. Im Inhaltsverzeichnis der aktuellen WiJ suchen Sie ihn vergebens.

Präsent ist das Thema Compliance gleichwohl. Man werfe nur einen Blick auf die vielen Entscheidungsanmerkungen, an denen Compliance-Interessierte nicht vorbei kommen werden. Die Kommentatoren konnten diesmal aus einem reichhaltigen Fundus schöpfen: Angefangen bei einer Entscheidung des 4. BGH-Strafsenats, durch die das Rohmodell der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung weitere Konturen erhält. Zu diesem wichtigen Judikat gesellt sich ein Beschluss des 5. Strafsenats zur Übertragung strafbewehrter Arbeitgeberpflichten gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB. Eine weitere Entscheidung, die – trotz ihrer Länge – Pflichtlektüre ist, ist eine solche des LG Mannheim, das sich erfreulicherweise für einen Beschlagnahmeschutz interner Untersuchungsergebnisse ausgesprochen hat. Thematisch reicht hieran ein klarstellender Beschluss des LG Gießen heran, in dem es um den zeitlichen Beginn des Schutzes von Verteidigungsunterlagen geht. Abgerundet wird dieser Teil durch eine arbeitsrechtlich geprägte Entscheidungsanmerkung, welche die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel im Arbeitsgerichtsprozess zum Thema hat.

Mit welcher Dynamik die Entwicklung des Arzt- und Medizinstrafrechts voran schreitet, belegt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, die Gewährung oder Annahme unzulässiger Vorteile „für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung der Versicherten [in der gesetzlichen Krankenversicherung] beteiligt sind“ noch in dieser Wahlperiode unter Strafe stellen zu wollen. Bestechung und Bestechlichkeit von Leistungserbringern sollen künftig mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Hierzu soll das SGV V um eine entsprechende Strafvorschrift ergänzt werden. Diesem kriminalpolitischen Thema nimmt sich der Leitartikel der WiJ an.

Die derzeit intensiv diskutierte Frage, ob der Gesetzgeber gut beraten ist, vermeintlich bestehende Strafbarkeitslücken zu Gunsten von Vertragsärzten zu schließen, wird darin verneint. Es steht zu erwarten, dass die These auf lebhaften Widerspruch treffen wird.

Dass der thematische Bogen auch in dieser WiJ-Ausgabe weit gespannt ist, zeigen die übrigen Aufsätze, Rezensionen und ein Tagungsbericht von der letzten WisteV-wistra-Frühjahrtagung. Ich wünsche Ihnen bei der Lektüre viel Vergnügen.

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WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., zweite Ausgabe 2013

Numerologen wissen, dass die Zahl 6 für Vollkommenheit steht. Zu entscheiden, wie nah die inzwischen 6. Ausgabe der WiJ diesem Ideal kommt, bleibt – wie sollte es anders sein – Ihnen als Leser vorbehalten.

Der Autor dieses Editorials nimmt sich jedenfalls die Freiheit, Sie in ganz unvollkommener Weise an zwei hoch aktuelle Themenkreise dieser Ausgabe heranzuführen.

Der Begriff Compliance hat sich aufgrund inflationärer Verwendung teilweise zu einem Reizwort entwickelt. Im Inhaltsverzeichnis der aktuellen WiJ suchen Sie ihn vergebens.

Präsent ist das Thema Compliance gleichwohl. Man werfe nur einen Blick auf die vielen Entscheidungsanmerkungen, an denen Compliance-Interessierte nicht vorbei kommen werden. Die Kommentatoren konnten diesmal aus einem reichhaltigen Fundus schöpfen: Angefangen bei einer Entscheidung des 4. BGH-Strafsenats, durch die das Rohmodell der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung weitere Konturen erhält. Zu diesem wichtigen Judikat gesellt sich ein Beschluss des 5. Strafsenats zur Übertragung strafbewehrter Arbeitgeberpflichten gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB. Eine weitere Entscheidung, die – trotz ihrer Länge – Pflichtlektüre ist, ist eine solche des LG Mannheim, das sich erfreulicherweise für einen Beschlagnahmeschutz interner Untersuchungsergebnisse ausgesprochen hat. Thematisch reicht hieran ein klarstellender Beschluss des LG Gießen heran, in dem es um den zeitlichen Beginn des Schutzes von Verteidigungsunterlagen geht. Abgerundet wird dieser Teil durch eine arbeitsrechtlich geprägte Entscheidungsanmerkung, welche die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel im Arbeitsgerichtsprozess zum Thema hat.

Mit welcher Dynamik die Entwicklung des Arzt- und Medizinstrafrechts voran schreitet, belegt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, die Gewährung oder Annahme unzulässiger Vorteile „für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung der Versicherten [in der gesetzlichen Krankenversicherung] beteiligt sind“ noch in dieser Wahlperiode unter Strafe stellen zu wollen. Bestechung und Bestechlichkeit von Leistungserbringern sollen künftig mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Hierzu soll das SGV V um eine entsprechende Strafvorschrift ergänzt werden. Diesem kriminalpolitischen Thema nimmt sich der Leitartikel der WiJ an.

Die derzeit intensiv diskutierte Frage, ob der Gesetzgeber gut beraten ist, vermeintlich bestehende Strafbarkeitslücken zu Gunsten von Vertragsärzten zu schließen, wird darin verneint. Es steht zu erwarten, dass die These auf lebhaften Widerspruch treffen wird.

Dass der thematische Bogen auch in dieser WiJ-Ausgabe weit gespannt ist, zeigen die übrigen Aufsätze, Rezensionen und ein Tagungsbericht von der letzten WisteV-wistra-Frühjahrtagung. Ich wünsche Ihnen bei der Lektüre viel Vergnügen.

Autorinnen und Autoren

  • Dr. Matthias Dann, LL.M.
    Dr. Matthias Dann ist Rechtsanwalt und Partner der auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Wessing und Partner in Düsseldorf. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt u. a. die Beratung von Unternehmen in Wirtschaftsstrafsachen und Compliance-Fragen. Er ist Ansprechpartner für den Arbeitskreis „Wettbewerbs- und Korruptionsstrafrecht“ in der WisteV.

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung