Sebastian Baur

AnwaltFormulare Strafrecht, Erläuterungen und Muster

Breyer/Endler (Hrsg.), 3. Auflage 2013

Seit das Internet zum Allgemeingut gehört, sind Formulare und Muster jeder Art wie Sand am Meer verfügbar. Genau in dieser Fülle liegt die Gefahr für den gedankenlosen Anwender, dem sie doch gerade Hilfestellung bieten sollen. Gut, wenn man da eine Sammlung zur Hand hat, die für Qualität bürgt und sich eine Vollständigkeit nicht anmaßt, sich vielmehr ihrer Grenzen bewusst ist und versucht, diese durch Struktur, Praxisbezug und pointierte Erläuterung auszuweiten.

Die AnwaltFormulare Strafrecht stehen hierfür seit ihrer Erstausgabe im Jahr 2006. Mit der 3. Auflage legen die Herausgeber eine den aktuellen Entwicklungen im Strafrecht folgende Neubearbeitung vor, im neuen Gewand (bedingt durch einen Verlagswechsel), aber ihren Grundsätzen treu bleibend.

Anders als der Titel vielleicht vermuten ließe, handelt es sich bei dem 1146 Seiten umfassenden Werk dabei nicht nur um eine Ansammlung von Formularen und Mustern, man hält vielmehr ein umfassendes Handbuch in der Hand, eine Arbeitshilfe, die jedem Muster umfassende rechtliche Einführungen und Erläuterungen zum Thema voranstellt.

Dabei bietet zwar der grobe Aufbau nichts Neues im Vergleich zu strafrechtlichen Handbüchern anderer Herausgeber. Er orientiert sich zweckgemäß am zeitlichen Ablauf des strafrechtlichen Mandats und Verfahrens, von der Mandatsübernahme über die Wiederaufnahme bis hin zu einer Darstellung spezieller Deliktsbereiche.

Eine Besonderheit bieten aber durchgehend die einzelnen Kapitel: Jedem vorangestellt ist ein „typischer Sachverhalt“, den sowohl ein theoretischer Erläuterungsteil wie auch die das Kapitel abschließenden Muster und Formulare aufgreifen. Vereinzelte Checklisten runden den Eindruck gelungener Praxisbezogenheit ab, der nochmals durch die Autorenliste verstärkt wird: 22 erfahrene Strafrechtler aus der Praxis, zumeist aus der Anwaltschaft und mit dazugehörigem Fachanwaltstitel im Strafrecht, oftmals mit zusätzlicher themenbezogener Spezialqualifikation. So erfüllt das Buch die Erwartung, dass etwa das Steuerstrafrecht von Wirtschaftsjuristen und einem Finanzwirt und Steuerberater bearbeitet wird.

Inhaltlich wurde das Werk an einigen Stellen erheblich ergänzt und aktuellen Entwicklungen im Strafrecht angepasst.

Neu sind:

  • Eine umfassende Kommentierung zur Neuregelung der Verständigung im Strafverfahren durch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren: Seit der Vorauflage hat die Verständigung im Strafverfahren in dem Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren eine gesetzliche Regelung erfahren. Dies machte eine vollständige Neubearbeitung dieses Themas erforderlich. Es werden die maßgeblichen Neuregelungen vorgestellt und das nunmehr gesetzlich erforderliche Verfahren erläutert. Die wahre Stärke eines Handbuches zeigt sich allerdings immer in seinen praktischen Hinweisen: Die Theorie ist wichtig, hilft aber in der Verhandlungssituation oftmals nicht weiter. Es fällt positiv auf, dass sich dem Kapitel ein doch recht langer Teil mit „Praktischen Hinweisen zur Verständigung“ anschließt, obwohl gerade in diesem Bereich wohl kaum allgemeingültige Ratschläge möglich sind.
  • Ausführungen zu den außerstrafrechtlichen Folgen der Straftat: Das strafrechtliche Mandat mag für viele mit dem Urteil enden, die Beziehung zum Mandanten dauert gerade in Wirtschaftsstrafsachen oftmals an: in zivilgerichtlichen Verfahren, denen das strafrechtliche Urteil als Grundlage dient. Die entsprechend erforderliche Weitsichtigkeit mahnen die Herausgeber im Vorwort an, und versuchen mit einem eigenen neuen Kapitel über die außerstrafrechtlichen Folgen der Straftat hier Hilfestellung zu geben. Dabei wird den zivilrechtlichen Folgen leider nur knapper Raum gegeben. Sehr ausführlich dagegen ist die Darstellung über die möglichen beruflichen Folgen. Abgerundet wird das Kapitel mit einem Überblick über ausländer- und familienrechtliche Folgen.
  • Ausführungen zum Verhältnis Strafverfahren und Presse: Korrespondierend mit der stetig gewachsenen Bedeutung der Medien wird dem Thema „Strafverfahren und Presse“ mit einem eigenen Kapitel breiter Raum gewährt. Dort wird nicht nur der Umgang mit der Presse im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptverhandlung dargestellt (Verbot von Filmaufnahmen etc., Hausrecht), sondern auch presserechtliche und zivilrechtliche Möglichkeiten zum Schutz des Mandanten bzw. zur Abwehr persönlichkeitsbeeinträchtigender Berichterstattungen umfassend erläutert und mit Mustern ergänzt. Diesbezüglich hebt sich das Werk von vergleichbaren Werken ab.
  • Eine Darstellung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht: Bei dem etwas unscheinbaren, in der Praxis für die Breite der Strafverteidiger wohl weniger relevanten neu aufgenommenen Thema der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht zeigt sich die Stärke des Buches als praktischer Leitfaden für die strafrechtliche Anwaltstätigkeit: Weniger verfassungsrechtliche Grundfragen stehen im Mittelpunkt, als vielmehr organisatorische und praktische Hinweise, die den Leser an das heranführen, was konkret zu tun ist, wenn Mandant und Anwalt sich zur Erhebung oder jedenfalls ernsthaften Prüfung einer Verfassungsbeschwerde entschließen. Daneben ist das weitere Verfahren nach Erhebung der Beschwerde beschrieben. Für die vertiefte Auseinandersetzung schließt das Kapitel mit einer Liste ausgewählter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Verfassungsbeschwerden ab, die nicht den Ausgang des Verfahrens betrafen.
  • Eigene Kapitel zur Beratung in Großverfahren, also Kapital-, Wirtschafts- und Steuerstrafsachen: Gemessen an der Zahl aktiver Strafverteidiger ist die Zahl strafrechtlicher Großverfahren überschaubar. Konsequenz: Gerade hier mangelt es oftmals an Erfahrung. Von einem guten Handbuch erwartet man dann zumindest einen ersten handfesten Überblick. Hieran wagt sich nunmehr auch das vorliegende Werk mit neuen, für ein allgemeines strafrechtliches Handbuch durchaus ausführlichen Kapiteln zum Kapital-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Besonderheiten im Verfahren, die die jeweiligen Straftaten mit sich bringen, werden herausgestellt, etwa was den Umgang mit den oftmals vielzähligen Verfahrensbeteiligten angeht. Sehr angenehm ist, dass die Darstellung der materiellen Grundlagen der jeweiligen Straftaten eher knapp gehalten ist, dafür umso mehr Raum für konkrete Verfahrensbesonderheiten und praktische Hinweise bleibt.

Neben diesen Neuerungen finden sich selbstverständlich die zu erwartenden Kapitel über die Mandatsübernahme, die Verteidigung im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren, die Verteidigung des in Untersuchungshaft sitzenden Mandanten, Rechtsmittel, Handlungsmöglichkeiten in Strafvollstreckung und -vollzug, Hinweise zur Tätigkeit für Geschädigte und Zeugen, zum StrEG und zu weiteren besonderen Deliktsbereichen, wie etwa dem Straßenverkehrsrecht.

Alle diese Themen sind nach bereits beschriebener Konzeption aufbereitet: Darstellung eines typischen Sachverhalts und grundsätzliche Einführung in die maßgeblichen Normen, wobei der Schwerpunkt erfreulicherweise eher nicht auf einer dozierenden Erklärung materiellen Rechts liegt, sondern auf einer Darstellung taktischer, strategischer und prozessualer Möglichkeiten und Besonderheiten.

Die sich jedem Kapitel anschließende Fülle an Mustern, Formularen und Checklisten (auch solcher für ein Buch aus dem Strafrecht ungewöhnlicherer Art, etwa Muster einer vorprozessualen Abmahnung gegenüber der Presse) macht das Werk zu einem praktischen Leitfaden, der uneingeschränkt zu empfehlen ist.

Die im Vergleich zu den Vorauflagen erhebliche inhaltliche Erweiterung hat nicht geschadet, sondern wertet das Werk auf. Der für diese Erweiterung in Kauf genommene Verzicht auf das bisher enthaltene Kapitel „Kosten/RVG“ fällt deshalb nicht negativ auf.


[:en]

Breyer/Endler (Hrsg.), 3. Auflage 2013

Seit das Internet zum Allgemeingut gehört, sind Formulare und Muster jeder Art wie Sand am Meer verfügbar. Genau in dieser Fülle liegt die Gefahr für den gedankenlosen Anwender, dem sie doch gerade Hilfestellung bieten sollen. Gut, wenn man da eine Sammlung zur Hand hat, die für Qualität bürgt und sich eine Vollständigkeit nicht anmaßt, sich vielmehr ihrer Grenzen bewusst ist und versucht, diese durch Struktur, Praxisbezug und pointierte Erläuterung auszuweiten.

Die AnwaltFormulare Strafrecht stehen hierfür seit ihrer Erstausgabe im Jahr 2006. Mit der 3. Auflage legen die Herausgeber eine den aktuellen Entwicklungen im Strafrecht folgende Neubearbeitung vor, im neuen Gewand (bedingt durch einen Verlagswechsel), aber ihren Grundsätzen treu bleibend.

Anders als der Titel vielleicht vermuten ließe, handelt es sich bei dem 1146 Seiten umfassenden Werk dabei nicht nur um eine Ansammlung von Formularen und Mustern, man hält vielmehr ein umfassendes Handbuch in der Hand, eine Arbeitshilfe, die jedem Muster umfassende rechtliche Einführungen und Erläuterungen zum Thema voranstellt.

Dabei bietet zwar der grobe Aufbau nichts Neues im Vergleich zu strafrechtlichen Handbüchern anderer Herausgeber. Er orientiert sich zweckgemäß am zeitlichen Ablauf des strafrechtlichen Mandats und Verfahrens, von der Mandatsübernahme über die Wiederaufnahme bis hin zu einer Darstellung spezieller Deliktsbereiche.

Eine Besonderheit bieten aber durchgehend die einzelnen Kapitel: Jedem vorangestellt ist ein „typischer Sachverhalt“, den sowohl ein theoretischer Erläuterungsteil wie auch die das Kapitel abschließenden Muster und Formulare aufgreifen. Vereinzelte Checklisten runden den Eindruck gelungener Praxisbezogenheit ab, der nochmals durch die Autorenliste verstärkt wird: 22 erfahrene Strafrechtler aus der Praxis, zumeist aus der Anwaltschaft und mit dazugehörigem Fachanwaltstitel im Strafrecht, oftmals mit zusätzlicher themenbezogener Spezialqualifikation. So erfüllt das Buch die Erwartung, dass etwa das Steuerstrafrecht von Wirtschaftsjuristen und einem Finanzwirt und Steuerberater bearbeitet wird.

Inhaltlich wurde das Werk an einigen Stellen erheblich ergänzt und aktuellen Entwicklungen im Strafrecht angepasst.

Neu sind:

  • Eine umfassende Kommentierung zur Neuregelung der Verständigung im Strafverfahren durch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren: Seit der Vorauflage hat die Verständigung im Strafverfahren in dem Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren eine gesetzliche Regelung erfahren. Dies machte eine vollständige Neubearbeitung dieses Themas erforderlich. Es werden die maßgeblichen Neuregelungen vorgestellt und das nunmehr gesetzlich erforderliche Verfahren erläutert. Die wahre Stärke eines Handbuches zeigt sich allerdings immer in seinen praktischen Hinweisen: Die Theorie ist wichtig, hilft aber in der Verhandlungssituation oftmals nicht weiter. Es fällt positiv auf, dass sich dem Kapitel ein doch recht langer Teil mit „Praktischen Hinweisen zur Verständigung“ anschließt, obwohl gerade in diesem Bereich wohl kaum allgemeingültige Ratschläge möglich sind.
  • Ausführungen zu den außerstrafrechtlichen Folgen der Straftat: Das strafrechtliche Mandat mag für viele mit dem Urteil enden, die Beziehung zum Mandanten dauert gerade in Wirtschaftsstrafsachen oftmals an: in zivilgerichtlichen Verfahren, denen das strafrechtliche Urteil als Grundlage dient. Die entsprechend erforderliche Weitsichtigkeit mahnen die Herausgeber im Vorwort an, und versuchen mit einem eigenen neuen Kapitel über die außerstrafrechtlichen Folgen der Straftat hier Hilfestellung zu geben. Dabei wird den zivilrechtlichen Folgen leider nur knapper Raum gegeben. Sehr ausführlich dagegen ist die Darstellung über die möglichen beruflichen Folgen. Abgerundet wird das Kapitel mit einem Überblick über ausländer- und familienrechtliche Folgen.
  • Ausführungen zum Verhältnis Strafverfahren und Presse: Korrespondierend mit der stetig gewachsenen Bedeutung der Medien wird dem Thema „Strafverfahren und Presse“ mit einem eigenen Kapitel breiter Raum gewährt. Dort wird nicht nur der Umgang mit der Presse im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptverhandlung dargestellt (Verbot von Filmaufnahmen etc., Hausrecht), sondern auch presserechtliche und zivilrechtliche Möglichkeiten zum Schutz des Mandanten bzw. zur Abwehr persönlichkeitsbeeinträchtigender Berichterstattungen umfassend erläutert und mit Mustern ergänzt. Diesbezüglich hebt sich das Werk von vergleichbaren Werken ab.
  • Eine Darstellung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht: Bei dem etwas unscheinbaren, in der Praxis für die Breite der Strafverteidiger wohl weniger relevanten neu aufgenommenen Thema der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht zeigt sich die Stärke des Buches als praktischer Leitfaden für die strafrechtliche Anwaltstätigkeit: Weniger verfassungsrechtliche Grundfragen stehen im Mittelpunkt, als vielmehr organisatorische und praktische Hinweise, die den Leser an das heranführen, was konkret zu tun ist, wenn Mandant und Anwalt sich zur Erhebung oder jedenfalls ernsthaften Prüfung einer Verfassungsbeschwerde entschließen. Daneben ist das weitere Verfahren nach Erhebung der Beschwerde beschrieben. Für die vertiefte Auseinandersetzung schließt das Kapitel mit einer Liste ausgewählter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Verfassungsbeschwerden ab, die nicht den Ausgang des Verfahrens betrafen.
  • Eigene Kapitel zur Beratung in Großverfahren, also Kapital-, Wirtschafts- und Steuerstrafsachen: Gemessen an der Zahl aktiver Strafverteidiger ist die Zahl strafrechtlicher Großverfahren überschaubar. Konsequenz: Gerade hier mangelt es oftmals an Erfahrung. Von einem guten Handbuch erwartet man dann zumindest einen ersten handfesten Überblick. Hieran wagt sich nunmehr auch das vorliegende Werk mit neuen, für ein allgemeines strafrechtliches Handbuch durchaus ausführlichen Kapiteln zum Kapital-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Besonderheiten im Verfahren, die die jeweiligen Straftaten mit sich bringen, werden herausgestellt, etwa was den Umgang mit den oftmals vielzähligen Verfahrensbeteiligten angeht. Sehr angenehm ist, dass die Darstellung der materiellen Grundlagen der jeweiligen Straftaten eher knapp gehalten ist, dafür umso mehr Raum für konkrete Verfahrensbesonderheiten und praktische Hinweise bleibt.

Neben diesen Neuerungen finden sich selbstverständlich die zu erwartenden Kapitel über die Mandatsübernahme, die Verteidigung im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren, die Verteidigung des in Untersuchungshaft sitzenden Mandanten, Rechtsmittel, Handlungsmöglichkeiten in Strafvollstreckung und -vollzug, Hinweise zur Tätigkeit für Geschädigte und Zeugen, zum StrEG und zu weiteren besonderen Deliktsbereichen, wie etwa dem Straßenverkehrsrecht.

Alle diese Themen sind nach bereits beschriebener Konzeption aufbereitet: Darstellung eines typischen Sachverhalts und grundsätzliche Einführung in die maßgeblichen Normen, wobei der Schwerpunkt erfreulicherweise eher nicht auf einer dozierenden Erklärung materiellen Rechts liegt, sondern auf einer Darstellung taktischer, strategischer und prozessualer Möglichkeiten und Besonderheiten.

Die sich jedem Kapitel anschließende Fülle an Mustern, Formularen und Checklisten (auch solcher für ein Buch aus dem Strafrecht ungewöhnlicherer Art, etwa Muster einer vorprozessualen Abmahnung gegenüber der Presse) macht das Werk zu einem praktischen Leitfaden, der uneingeschränkt zu empfehlen ist.

Die im Vergleich zu den Vorauflagen erhebliche inhaltliche Erweiterung hat nicht geschadet, sondern wertet das Werk auf. Der für diese Erweiterung in Kauf genommene Verzicht auf das bisher enthaltene Kapitel „Kosten/RVG“ fällt deshalb nicht negativ auf.


Autorinnen und Autoren

  • Sebastian Baur
    Sebastian Baur ist Rechtsanwalt und angehender Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei Luther in Flensburg-Handewitt sowie Dozent und Lehrbeauftragter für Zivilrecht am Internationalen Institut für Management an der Universität Flensburg. Der Interessenschwerpunkt liegt insbesondere im Steuer- und Steuerstrafrecht.

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung