Dr. Jan-Maximilian Zeller

Carl-Christian Freidank/Patrick Velte (Hrsg.): Corporate Governance, Abschlussprüfung und Compliance

2012, Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-13642-1, € 69,95, 443 S.

[1]

Vorliegendes Werk ist eine Zusammenstellung von 16 Einzelbeiträgen, die sich auf die vier Themengebiete Rechnungslegung, Controlling und Compliance, Aufsichtsrat und Abschlussprüfung und schließlich Due Diligence unterteilen. Die Beiträge geben – ergänzt um weitere Informationen und Literaturhinweise – die Diskussionsinhalte der 9. Hamburger Auditing Conference 2011 wieder. Hinzugefügt wurden sechs weitere Aufsätze aus dem Forschungsprogramm des Lehrstuhls für Revisions- und Treuhandwesen der Universität Hamburg, welchen der Mitherausgeber Prof. Dr. Freidank leitet.

Im 1. Teil des Werkes werden die Diskussionsinhalte besagter Auditing Conference nebst Ablauf der Konferenz erläutert. Anschließend beginnt die inhaltliche Erörterung in vier weiteren Teilen:

Der 2. Teil fällt unter den Oberbegriff der Rechnungslegung. Es werden Vorschläge für eine Reform der EU-Bilanzierungsrichtlinien und für Änderungen des deutschen Bilanzrechts vorgestellt, wie auch darüber Aufschluss gegeben wird, wie eine Reform zur Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung führen kann. Ferner werden die Auswirkungen der Novellierung durch das BilMoG dargestellt, insbesondere auf die Bilanzpolitik und das deutsche Maßgeblichkeitsprinzip. Abschließend wird das Corporate Governance Reporting gemäß § 289a HGB eingehend erklärt.

Im 3. Teil Controlling und Compliance werden anfänglich Reformeinflüsse zur Verbesserung der Corporate Governance mit Wirkung auf das Controlling untersucht. Der Dt. Corporate Governance Kodex (DCGK) wird vorgestellt, dem jedoch grundsätzlich nur empfehlender Charakter zukommt. Bei Aktiengesellschaften besteht wegen der „Entsprechensklausel“ in § 161 AktG allerdings eine implizite Umsetzungsverpflichtung des DCGK. Die weiterhin untersuchten Principal-Agent(z.B. Vorstand)-Konflikte, welche nach Prof. Dr. Freidank der Informationsasymmetrie zu Lasten des Principals (Aktionär) geschuldet sind, sollten mit dem Autor ausreichender Grund für ergänzende gesetzgeberische Tätigkeit sein. Genauso wie spektakuläre Unternehmenskrisen eindrucksvoll unter Beweis stellen, dass eine reine Selbstregulierung unzureichend ist. Aus der Perspektive eines wirtschaftsstrafrechtlichen Praktikers unterstreicht dieser Befund die Notwendigkeit, den Fokus eigener Tätigkeit immer stärker auf die Vorfeldberatung von Unternehmen zu lenken und das Thema Compliance (dazu sogleich mehr) ernst zu nehmen. Ausweislich des nächsten Beitrags besteht für effektive Überwachungssysteme – analog solcher im privatwirtschaftlichen Bereich – auch im öffentlichen Sektor vitaler Bedarf. Am Beispiel der Universität Hamburg, die ihr Überwachungssystem einer privatwirtschaftlichen Unternehmung bereits angenähert hat, wird der Vorteil einer solchen Ausrichtung belegt. Orientiert am Ziel von Compliance, ein Unternehmen, seine Mitarbeiter und Kunden vor Schaden zu bewahren bzw. rechtskonformes Handeln der Mitarbeiter zu gewährleisten, stellt der letzte Beitrag des 3. Teils technische Implementierungsmöglichkeiten eines differenzierten Compliance-Systems instruktiv vor. Dies ist von besonderer Praxisrelevanz und daher aus Perspektive eines Wirtschaftsstrafanwalts äußerst interessant. Dabei sticht das Compliance-Programm, eine Art Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeiter verständlich die unternehmensinternen Regeln zur Achtung gesetzlicher und ethischer Maßstäbe festschreibt, besonders heraus.

Der 4. Teil ist dem Organ Aufsichtsrat gewidmet. Eingangs wird dargestellt, dass eine erhöhte Frauenpräsenz bereits zu einer Steigerung der Qualität der Corporate Governance führen kann. Danach werden die neuesten Entwicklungen und Fragestellungen betreffend die Haftung des Aufsichtsrates erörtert und dabei ebenfalls auf das Risiko einer strafrechtlichen Inanspruchnahme eingegangen. Besonderes Augenmerk wurde auf die Möglichkeiten der Informationsgewinnung des Aufsichtsrates gelegt, die für eine leistungsstarke Überwachung der Geschäftsführung erst die Voraussetzung bilden. Auf die Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer wird in einem weiteren Kapitel eingegangen, wo auch Vorschlägen für Best Practice Grundsätze hinsichtlich einer guten Corporate Governance gemacht werden.

Im 5. Teil Abschlussprüfung und Due Diligence wird die in der Praxis oftmals Probleme bereitende Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Rückstellungen erörtert. Ferner werden sowohl die Grundlagen der Rückstellungsbilanzierung als auch die infolge des BilMoG bestehenden Zweifelsfragen verständlich und lösungsorientiert erläutert. Danach wird – für Steuerstrafrechtler von besonderem Interesse – die Datenverarbeitung mittels IDEA (Interactiv Data Extraction and Analysis) vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein universelles Software-Prüfungsinstrument, welches zunehmend auch von dt. Außenprüfern und Steuerfahndungsbeamten genutzt wird. Aufgrund des damit einhergehenden „Quantensprungs“ hinsichtlich der Präzision und Schnelligkeit von Auswertungen (auch von Massendaten) werden sich Außenprüfer leichter als bisher mit einem Anfangsverdacht konfrontiert sehen. Die durch den Autor Dr. Schmitz aufgeworfene Frage, wie sich dies auf die Bestimmung des Zeitpunkts der Eröffnung eines Strafverfahrens mit der zugehörigen Verwertungsproblematik auswirkt, ist äußerst praxisrelevant. Des Weiteren erfolgt der aus Anwaltssicht wichtige, aber leidliche Hinweis, dass mit dem flächendeckenden Einsatz von IDEA Verhandlungsspielräume, die früher mangels exakter Ermittlungen vorhanden waren, sich im Besteuerungs- und im Strafverfahren nunmehr ganz erheblich einengen. Der letzte Beitrag des Sammelbandes stellte die Wichtigkeit von Tax Due Diligence im Rahmen von Unternehmenskäufen heraus und zeigt insofern Effizienzsteigerungspotenziale auf.

Im Ergebnis gibt das Buch einen interessanten Überblick über das behandelte Themenspektrum. Aufgrund der vergleichsweise breiten thematischen Aufstellung und der Tatsache, dass es sich bei dem Werk um eine Zusammenstellung von Einzelbänden verschiedener Autoren handelt, kann eine Stringenz vergleichbar der bei homogenen Werken eines einzelnen Autors naturgemäß nicht erreicht werden. Das Werk richtet sich daher an Personen, die sich einen Überblick über die neueren Entwicklungen auf den vorgestellten Gebieten verschaffen wollen. Für den wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Praktiker geben besonders die Ausführungen zu Corporate Governance/Controlling, Compliance und zur Datenverarbeitung mittels IDEA gute Orientierung und rechtfertigen den Kauf.

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2012, Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-13642-1, € 69,95, 443 S.

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Vorliegendes Werk ist eine Zusammenstellung von 16 Einzelbeiträgen, die sich auf die vier Themengebiete Rechnungslegung, Controlling und Compliance, Aufsichtsrat und Abschlussprüfung und schließlich Due Diligence unterteilen. Die Beiträge geben – ergänzt um weitere Informationen und Literaturhinweise – die Diskussionsinhalte der 9. Hamburger Auditing Conference 2011 wieder. Hinzugefügt wurden sechs weitere Aufsätze aus dem Forschungsprogramm des Lehrstuhls für Revisions- und Treuhandwesen der Universität Hamburg, welchen der Mitherausgeber Prof. Dr. Freidank leitet.

Im 1. Teil des Werkes werden die Diskussionsinhalte besagter Auditing Conference nebst Ablauf der Konferenz erläutert. Anschließend beginnt die inhaltliche Erörterung in vier weiteren Teilen:

Der 2. Teil fällt unter den Oberbegriff der Rechnungslegung. Es werden Vorschläge für eine Reform der EU-Bilanzierungsrichtlinien und für Änderungen des deutschen Bilanzrechts vorgestellt, wie auch darüber Aufschluss gegeben wird, wie eine Reform zur Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung führen kann. Ferner werden die Auswirkungen der Novellierung durch das BilMoG dargestellt, insbesondere auf die Bilanzpolitik und das deutsche Maßgeblichkeitsprinzip. Abschließend wird das Corporate Governance Reporting gemäß § 289a HGB eingehend erklärt.

Im 3. Teil Controlling und Compliance werden anfänglich Reformeinflüsse zur Verbesserung der Corporate Governance mit Wirkung auf das Controlling untersucht. Der Dt. Corporate Governance Kodex (DCGK) wird vorgestellt, dem jedoch grundsätzlich nur empfehlender Charakter zukommt. Bei Aktiengesellschaften besteht wegen der „Entsprechensklausel“ in § 161 AktG allerdings eine implizite Umsetzungsverpflichtung des DCGK. Die weiterhin untersuchten Principal-Agent(z.B. Vorstand)-Konflikte, welche nach Prof. Dr. Freidank der Informationsasymmetrie zu Lasten des Principals (Aktionär) geschuldet sind, sollten mit dem Autor ausreichender Grund für ergänzende gesetzgeberische Tätigkeit sein. Genauso wie spektakuläre Unternehmenskrisen eindrucksvoll unter Beweis stellen, dass eine reine Selbstregulierung unzureichend ist. Aus der Perspektive eines wirtschaftsstrafrechtlichen Praktikers unterstreicht dieser Befund die Notwendigkeit, den Fokus eigener Tätigkeit immer stärker auf die Vorfeldberatung von Unternehmen zu lenken und das Thema Compliance (dazu sogleich mehr) ernst zu nehmen. Ausweislich des nächsten Beitrags besteht für effektive Überwachungssysteme – analog solcher im privatwirtschaftlichen Bereich – auch im öffentlichen Sektor vitaler Bedarf. Am Beispiel der Universität Hamburg, die ihr Überwachungssystem einer privatwirtschaftlichen Unternehmung bereits angenähert hat, wird der Vorteil einer solchen Ausrichtung belegt. Orientiert am Ziel von Compliance, ein Unternehmen, seine Mitarbeiter und Kunden vor Schaden zu bewahren bzw. rechtskonformes Handeln der Mitarbeiter zu gewährleisten, stellt der letzte Beitrag des 3. Teils technische Implementierungsmöglichkeiten eines differenzierten Compliance-Systems instruktiv vor. Dies ist von besonderer Praxisrelevanz und daher aus Perspektive eines Wirtschaftsstrafanwalts äußerst interessant. Dabei sticht das Compliance-Programm, eine Art Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeiter verständlich die unternehmensinternen Regeln zur Achtung gesetzlicher und ethischer Maßstäbe festschreibt, besonders heraus.

Der 4. Teil ist dem Organ Aufsichtsrat gewidmet. Eingangs wird dargestellt, dass eine erhöhte Frauenpräsenz bereits zu einer Steigerung der Qualität der Corporate Governance führen kann. Danach werden die neuesten Entwicklungen und Fragestellungen betreffend die Haftung des Aufsichtsrates erörtert und dabei ebenfalls auf das Risiko einer strafrechtlichen Inanspruchnahme eingegangen. Besonderes Augenmerk wurde auf die Möglichkeiten der Informationsgewinnung des Aufsichtsrates gelegt, die für eine leistungsstarke Überwachung der Geschäftsführung erst die Voraussetzung bilden. Auf die Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer wird in einem weiteren Kapitel eingegangen, wo auch Vorschlägen für Best Practice Grundsätze hinsichtlich einer guten Corporate Governance gemacht werden.

Im 5. Teil Abschlussprüfung und Due Diligence wird die in der Praxis oftmals Probleme bereitende Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Rückstellungen erörtert. Ferner werden sowohl die Grundlagen der Rückstellungsbilanzierung als auch die infolge des BilMoG bestehenden Zweifelsfragen verständlich und lösungsorientiert erläutert. Danach wird – für Steuerstrafrechtler von besonderem Interesse – die Datenverarbeitung mittels IDEA (Interactiv Data Extraction and Analysis) vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein universelles Software-Prüfungsinstrument, welches zunehmend auch von dt. Außenprüfern und Steuerfahndungsbeamten genutzt wird. Aufgrund des damit einhergehenden „Quantensprungs“ hinsichtlich der Präzision und Schnelligkeit von Auswertungen (auch von Massendaten) werden sich Außenprüfer leichter als bisher mit einem Anfangsverdacht konfrontiert sehen. Die durch den Autor Dr. Schmitz aufgeworfene Frage, wie sich dies auf die Bestimmung des Zeitpunkts der Eröffnung eines Strafverfahrens mit der zugehörigen Verwertungsproblematik auswirkt, ist äußerst praxisrelevant. Des Weiteren erfolgt der aus Anwaltssicht wichtige, aber leidliche Hinweis, dass mit dem flächendeckenden Einsatz von IDEA Verhandlungsspielräume, die früher mangels exakter Ermittlungen vorhanden waren, sich im Besteuerungs- und im Strafverfahren nunmehr ganz erheblich einengen. Der letzte Beitrag des Sammelbandes stellte die Wichtigkeit von Tax Due Diligence im Rahmen von Unternehmenskäufen heraus und zeigt insofern Effizienzsteigerungspotenziale auf.

Im Ergebnis gibt das Buch einen interessanten Überblick über das behandelte Themenspektrum. Aufgrund der vergleichsweise breiten thematischen Aufstellung und der Tatsache, dass es sich bei dem Werk um eine Zusammenstellung von Einzelbänden verschiedener Autoren handelt, kann eine Stringenz vergleichbar der bei homogenen Werken eines einzelnen Autors naturgemäß nicht erreicht werden. Das Werk richtet sich daher an Personen, die sich einen Überblick über die neueren Entwicklungen auf den vorgestellten Gebieten verschaffen wollen. Für den wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Praktiker geben besonders die Ausführungen zu Corporate Governance/Controlling, Compliance und zur Datenverarbeitung mittels IDEA gute Orientierung und rechtfertigen den Kauf.

[1] Herzlicher Dank gilt Herrn Rechtsanwalt Tegeler von Greyhills Rechtsanwälte, Köln, dessen handels- und gesellschaftsrechtliche Hintergrundinformationen wesentlich für die Rezension der Abschnitte Rechnungslegung, Aufsichtsrat und Handelsrechtliche Bilanzierung waren.

Autorinnen und Autoren

  • Dr. Jan-Maximilian Zeller
    Herr Dr. Jan-Maximilian Zeller ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Haarmann & Zeller in Köln. Sein Hauptfokus liegt auf dem Vermögens-, Arzt- und Medizin- sowie dem Wirtschaftsstrafrecht. Als Strafverteidiger vertritt er sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen insbesondere auf den vorgenannten Gebieten. Grundsätzlich ist Rechtsanwalt Dr. Zeller aber im gesamten Strafrechtsbereich inklusive der Strafprävention tätig.

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung