Alexander S. K. Gruner

Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen

Stationspraxis, Klausurtechnik, Aktenvortrag, 3. Auflage 2012, C.F. Müller, € 22,95, 224 S.

Mit dem Buch „Referendarausbildung in Strafsachen“ ist den Verfassern Charchulla und Welzel ein gutes Buch zur Ausbildungsliteratur im Referendariat gelungen. Man kann dieses Buch dem Referendar empfehlen. Die ausbildungsrelevante Tätigkeit beim Staatsanwalt, Strafrichter und Strafverteidiger wird in knapper Darstellung auf den Punkt gebracht. Das Buch ist zu einem Preis von € 22,95 zudem sehr preiswert.

Der Leser erkennt, dass die Autoren aus der Praxis kommen. Dr. Tim Charchulla ist Staatsanwalt, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen bei dem Justizprüfungsamt in Schleswig-Holstein und Herr Dr. Marcel Welzel ist Richter und Prüfer im Referendar- und Assessorexamen in mehreren Bundesländern. Dies zeigt sich auch in der klar gegliederten, nach Schwerpunkten orientierten Darstellungsweise des Buches und in den wertvollen Hinweisen, die sich im gesamten Werk hervorgehoben wiederfinden.

Das Werk beginnt mit einem ausführlichen Teil zur Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft gefolgt von zwei etwas kürzen Darstellungen hinsichtlich der Ausbildung beim Strafrichter und beim Strafverteidiger. Die etwas kürzeren Darstellungen beim Strafrichter und beim Strafverteidiger folgen zumindest bei der Darstellung der Ausbildung beim Strafrichter daraus, dass Wiederholungen vermieden werden sollten.

Bei der Darstellungsweise wird häufig auf das Mittel des Fallbeispiels zurückgegriffen, was besonders einprägsam ist. Zum Schluss der jeweiligen Kapitel finden sich dann Muster und Formulierungsvorschläge.

Es werden in den einzelnen Kapiteln jeweils die wichtigsten Gesichtspunkte der Ausbildung dargestellt. So findet sich im Kapitel „Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft“ alles Wichtige über die Anklageschrift gefolgt von Mustern und wichtigen Begleitverfügungen, aber auch Strafbefehlsanträge, Einstellungsverfügungen und auch das Plädoyer.

Im Kapitel zur Ausbildung beim Strafrichter wird vor allem die Anfertigung eines Urteils erläutert und etwaige zu fertigende Beschlüsse.

Das Kapitel zum Strafverteidiger im 3. Kapitel des Buches beschäftigt sich weitestgehend mit der Beweisaufnahme und dort mit den Beweisanträgen. Etwas zu kurz kommt die Problematik um einen in Haft befindlichen Mandanten. Auch fehlen Hinweise zur Ablehnung von Richtern und Sachverständigen sowie darauf, dass der Strafverteidiger in der Hauptverhandlung das Rechtsmittelverfahren schon vorbereitet.

Auch wäre ein Abschnitt zur Mandatsanbahnung, der dabei zu prüfenden Mehrfachverteidigung, der Mitwirkung anderer Personen, der Unterbevollmächtigung und der Schweigepflicht bzw. Entbindungserklärung hilfreich. Es fehlen zudem eine Checkliste zur Anlage von Handakten und kurze Hinweise zu Haftbeschwerde und Haftprüfung. Auch das Ordnungswidrigkeitsverfahren sollte in der nächsten Auflage zumindest kurze Erwähnung finden. Schließlich könnte noch ein Hinweis zum richtigen Vorgehen bei der Vertretung des Verletzten und Zeugen im Strafverfahren hinzugefügt werden. Auch dieses Kapitel ist gleichwohl für die Ausbildung des Referendars letztlich gut gelungen und ist ansonsten, wie auch die weiteren Kapitel, auf den Punkt gebracht.

Das 4. Kapitel widmet sich der strafrechtlichen Assessorklausur, in dem üblicher Examensstoff vorgestellt wird, der sich in Klausuren gehäuft wiederfindet und der erfahrungsgemäß dem Referendar beim Verfassen der Klausur Probleme bereitet. In diesem Kapitel sind aus diesem Grunde beispielsweise die Verfolgungsverjährung, der fehlende Strafantrag, weitere Strafverfolgungshindernisse und das Problem der unzulässigen Beweisgewinnung mit Lösungsvorschlägen angeführt bzw. der ordnungsgemäße Umgang damit in der Klausur.

Das 5. Kapitel widmet sich dann noch kurz der mündlichen Prüfung.

Das Buch ist somit insgesamt durchgehend gut strukturiert und gegliedert und es finden sich die jeweiligen Probleme und deren Lösungen an der richtigen Stelle wieder.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass das Buch getreu der Reihe „Jura auf den Punkt gebracht“ eine gute Arbeitshilfe für das Referendariat darstellt und damit den Anforderungen an Ausbildungsliteratur für das Referendariat gerecht wird.

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Stationspraxis, Klausurtechnik, Aktenvortrag, 3. Auflage 2012, C.F. Müller, € 22,95, 224 S.

Mit dem Buch „Referendarausbildung in Strafsachen“ ist den Verfassern Charchulla und Welzel ein gutes Buch zur Ausbildungsliteratur im Referendariat gelungen. Man kann dieses Buch dem Referendar empfehlen. Die ausbildungsrelevante Tätigkeit beim Staatsanwalt, Strafrichter und Strafverteidiger wird in knapper Darstellung auf den Punkt gebracht. Das Buch ist zu einem Preis von € 22,95 zudem sehr preiswert.

Der Leser erkennt, dass die Autoren aus der Praxis kommen. Dr. Tim Charchulla ist Staatsanwalt, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen bei dem Justizprüfungsamt in Schleswig-Holstein und Herr Dr. Marcel Welzel ist Richter und Prüfer im Referendar- und Assessorexamen in mehreren Bundesländern. Dies zeigt sich auch in der klar gegliederten, nach Schwerpunkten orientierten Darstellungsweise des Buches und in den wertvollen Hinweisen, die sich im gesamten Werk hervorgehoben wiederfinden.

Das Werk beginnt mit einem ausführlichen Teil zur Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft gefolgt von zwei etwas kürzen Darstellungen hinsichtlich der Ausbildung beim Strafrichter und beim Strafverteidiger. Die etwas kürzeren Darstellungen beim Strafrichter und beim Strafverteidiger folgen zumindest bei der Darstellung der Ausbildung beim Strafrichter daraus, dass Wiederholungen vermieden werden sollten.

Bei der Darstellungsweise wird häufig auf das Mittel des Fallbeispiels zurückgegriffen, was besonders einprägsam ist. Zum Schluss der jeweiligen Kapitel finden sich dann Muster und Formulierungsvorschläge.

Es werden in den einzelnen Kapiteln jeweils die wichtigsten Gesichtspunkte der Ausbildung dargestellt. So findet sich im Kapitel „Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft“ alles Wichtige über die Anklageschrift gefolgt von Mustern und wichtigen Begleitverfügungen, aber auch Strafbefehlsanträge, Einstellungsverfügungen und auch das Plädoyer.

Im Kapitel zur Ausbildung beim Strafrichter wird vor allem die Anfertigung eines Urteils erläutert und etwaige zu fertigende Beschlüsse.

Das Kapitel zum Strafverteidiger im 3. Kapitel des Buches beschäftigt sich weitestgehend mit der Beweisaufnahme und dort mit den Beweisanträgen. Etwas zu kurz kommt die Problematik um einen in Haft befindlichen Mandanten. Auch fehlen Hinweise zur Ablehnung von Richtern und Sachverständigen sowie darauf, dass der Strafverteidiger in der Hauptverhandlung das Rechtsmittelverfahren schon vorbereitet.

Auch wäre ein Abschnitt zur Mandatsanbahnung, der dabei zu prüfenden Mehrfachverteidigung, der Mitwirkung anderer Personen, der Unterbevollmächtigung und der Schweigepflicht bzw. Entbindungserklärung hilfreich. Es fehlen zudem eine Checkliste zur Anlage von Handakten und kurze Hinweise zu Haftbeschwerde und Haftprüfung. Auch das Ordnungswidrigkeitsverfahren sollte in der nächsten Auflage zumindest kurze Erwähnung finden. Schließlich könnte noch ein Hinweis zum richtigen Vorgehen bei der Vertretung des Verletzten und Zeugen im Strafverfahren hinzugefügt werden. Auch dieses Kapitel ist gleichwohl für die Ausbildung des Referendars letztlich gut gelungen und ist ansonsten, wie auch die weiteren Kapitel, auf den Punkt gebracht.

Das 4. Kapitel widmet sich der strafrechtlichen Assessorklausur, in dem üblicher Examensstoff vorgestellt wird, der sich in Klausuren gehäuft wiederfindet und der erfahrungsgemäß dem Referendar beim Verfassen der Klausur Probleme bereitet. In diesem Kapitel sind aus diesem Grunde beispielsweise die Verfolgungsverjährung, der fehlende Strafantrag, weitere Strafverfolgungshindernisse und das Problem der unzulässigen Beweisgewinnung mit Lösungsvorschlägen angeführt bzw. der ordnungsgemäße Umgang damit in der Klausur.

Das 5. Kapitel widmet sich dann noch kurz der mündlichen Prüfung.

Das Buch ist somit insgesamt durchgehend gut strukturiert und gegliedert und es finden sich die jeweiligen Probleme und deren Lösungen an der richtigen Stelle wieder.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass das Buch getreu der Reihe „Jura auf den Punkt gebracht“ eine gute Arbeitshilfe für das Referendariat darstellt und damit den Anforderungen an Ausbildungsliteratur für das Referendariat gerecht wird.

Autorinnen und Autoren

  • Alexander S. K. Gruner
    Rechtsanwalt Alexander S. K. Gruner ist Partner der Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye und Mitglied der Praxisgruppe Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Daneben leitet er die Praxisgruppe Arzt- und Medizinrecht. Er berät seit 1998 Unternehmen im Strafrecht und vertritt als Strafverteidiger bundesweit Einzelpersonen gegenüber Staatsanwaltschaft und den Strafgerichten.

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung