Dr. Daniel Gutman, LL.M.

Computerstrafrecht im Rechtsvergleich – Deutschland, Österreich, Schweiz

Diss. von Daniel Schuh, 2012, ISBN 978-3-428-13726-8, Duncker & Humblot Berlin, € 68,00, 288 S.

Mit seiner im Jahr 2011 an der Universität Konstanz eingereichten Dissertation befasst sich Daniel Schuh intensiv und umfassend mit dem aktuellen Stand des Computerstrafrechts in den drei deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz. Hierbei werden die jeweils neusten Veränderungen in einer Synopse gegenübergestellt. Weiterhin werden die europäischen und internationalen Grundlagen, die Cybercrime Convention, der EU Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme und das Phänomen Computerkriminalität mit ihrer statistischen Bedeutung dargestellt.

Wer von dem Buch ein abschließendes Nachschlagewerk über alle per Computer oder Internet begehbaren Straftaten erwartet, wird enttäuscht sein. Der Autor fängt die anfängliche überschießende Erwartungshaltung des Lesers allerdings bereits zu Beginn ein und erklärt die Fokussierung. Behandelt werden lediglich die Kern-Daten-Straftatbestände § 202a, § 202b, § 202c, § 303a und § 303b StGB mit ihren jeweiligen Pendants im österreichischen (§§ 118a ff. StGB) und schweizerischen Recht (Artikel 143 ff. StGB). Andere wichtige, in dem allgemeinen Verständnis mit Computerkriminalität in Verbindung gesetzte Delikte, etwa Betrug oder Urheberstrafrecht, werden nicht berücksichtigt. Gleichwohl ergibt dies 250 gut gefüllte Seiten plus hilfreiche Gesetzesauszüge in der Anlage.

Die jeweiligen Tatbestände werden ausführlich analysiert, deren Historie und Sinn und Zweck dargestellt und kritisch mit den internationalen und europäischen Vorgaben sowie den Umsetzungen in den anderen beiden Ländern verglichen. Gerade Letzteres bietet Erläuterungen und Verständnishilfen, die in schwierigen Fällen deutlich über die aktuell zu den Vorschriften vorhandenen Kommentierungen und Weisheiten aus eher übersichtlicher Rechtsprechung hinausgehen. In neuen gesetzlichen Anwendungsbereichen ist oftmals interessant, wie mit gleichen faktischen Voraussetzungen innerhalb des von europäischen oder internationalen Vorgaben vergleichbar geprägten rechtlichen Rahmens umgegangen wird. Die damit quasi matrixförmige Behandlung der Themen und Jurisdiktionen gelingt dem Autor gut.

Sehr interessant ist der praxisgerechte Ansatz, die Anwendbarkeit und Funktion der einzelnen Straftatbestände an konkreten Formen typisch krimineller Handlungen darzustellen. So befasst sich das Kapitel G. unter anderem mit den Szenarien Computerspionage, Hacking und trojanische Pferde, Computersabotage in Form von DoS-Attacken (denial of services), Computerviren und –würmer sowie den Themen E-Mail-Spam, Phishing und Schwarz-Surfen (in WLANs). Diese technisch praktischen Probleme werden jeweils kurz beschrieben, mit sehr anschaulichen konkreten Vorfällen aus der Praxis unterlegt und anschließend gemäß den Rechtsordnungen der drei Länder strafrechtlich gewürdigt. Hierbei ergeht sich der Autor nicht in langatmigen wissenschaftlichen Ausführungen, sondern beschränkt sich auf ein Abhaken der relevanten Tatbestandsmerkmale mit einer kurzen klaren Einschätzung, ob diese erfüllt sind oder einer Strafbarkeit entgegenstehen.

Die im Kapital H. vorgeschlagenen Änderungen der deutschen Strafrechtsnormen sind dissertations-typische Wünsche, denen es höchstwahrscheinlich wie so oft an späterer Realisation fehlen wird. Die Änderungsbedürftigkeit und Unzufriedenheit des Autors hinsichtlich des aktuell geltenden Rechts scheint sich jedoch auch in Grenzen zu halten. Ebenfalls Dissertations-bedingt sind die Thesenzusammenfassungen im Kapitel I, die weder wissenschaftlichen noch praktischen Mehrwert bieten, auch wenn die Bewertung – Deutschland setzt die Vorgaben der EU vollständig um, Österreich setzt sie ebenfalls um, enthält aber Strafbarkeitslücken und die Schweiz wird der aktuellen Bedrohungslage nicht mehr gerecht – durchaus selbstbewusst auf den Punkt gebracht wird.

Einen ordentlichen Wert für Wissenschaft und Praxis bekommt die Dissertation hingegen durch das ordentliche Sachregister, in dem sich sogar so schöne Begriffe wie „Herbstlaubvirus“ und „I-Love-You-Virus“ wiederfinden. Insgesamt erfreut das Werk qualitativ durch das in diesem Themenbereich essentielle hohe technische Verständnis der relevanten Datenverarbeitungsvorgänge.

Insgesamt ein interessantes Nachschlagewerk für jeden, der sich mit den Kern-Datendelikten beschäftigt und insbesondere Fragen hat, die sich auf neuere Änderungen beziehen, zu denen wenig Rechtsprechung und Literatur vorliegt. Gerade in diesen Anwendungsbereichen können aus der rechtsvergleichenden Betrachtung, die in dieser Dissertation umfassend als Alleinstellungsmerkmal vorgenommen wurde, wichtige Erkenntnisse gewonnen werden.

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Diss. von Daniel Schuh, 2012, ISBN 978-3-428-13726-8, Duncker & Humblot Berlin, € 68,00, 288 S.

Mit seiner im Jahr 2011 an der Universität Konstanz eingereichten Dissertation befasst sich Daniel Schuh intensiv und umfassend mit dem aktuellen Stand des Computerstrafrechts in den drei deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz. Hierbei werden die jeweils neusten Veränderungen in einer Synopse gegenübergestellt. Weiterhin werden die europäischen und internationalen Grundlagen, die Cybercrime Convention, der EU Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme und das Phänomen Computerkriminalität mit ihrer statistischen Bedeutung dargestellt.

Wer von dem Buch ein abschließendes Nachschlagewerk über alle per Computer oder Internet begehbaren Straftaten erwartet, wird enttäuscht sein. Der Autor fängt die anfängliche überschießende Erwartungshaltung des Lesers allerdings bereits zu Beginn ein und erklärt die Fokussierung. Behandelt werden lediglich die Kern-Daten-Straftatbestände § 202a, § 202b, § 202c, § 303a und § 303b StGB mit ihren jeweiligen Pendants im österreichischen (§§ 118a ff. StGB) und schweizerischen Recht (Artikel 143 ff. StGB). Andere wichtige, in dem allgemeinen Verständnis mit Computerkriminalität in Verbindung gesetzte Delikte, etwa Betrug oder Urheberstrafrecht, werden nicht berücksichtigt. Gleichwohl ergibt dies 250 gut gefüllte Seiten plus hilfreiche Gesetzesauszüge in der Anlage.

Die jeweiligen Tatbestände werden ausführlich analysiert, deren Historie und Sinn und Zweck dargestellt und kritisch mit den internationalen und europäischen Vorgaben sowie den Umsetzungen in den anderen beiden Ländern verglichen. Gerade Letzteres bietet Erläuterungen und Verständnishilfen, die in schwierigen Fällen deutlich über die aktuell zu den Vorschriften vorhandenen Kommentierungen und Weisheiten aus eher übersichtlicher Rechtsprechung hinausgehen. In neuen gesetzlichen Anwendungsbereichen ist oftmals interessant, wie mit gleichen faktischen Voraussetzungen innerhalb des von europäischen oder internationalen Vorgaben vergleichbar geprägten rechtlichen Rahmens umgegangen wird. Die damit quasi matrixförmige Behandlung der Themen und Jurisdiktionen gelingt dem Autor gut.

Sehr interessant ist der praxisgerechte Ansatz, die Anwendbarkeit und Funktion der einzelnen Straftatbestände an konkreten Formen typisch krimineller Handlungen darzustellen. So befasst sich das Kapitel G. unter anderem mit den Szenarien Computerspionage, Hacking und trojanische Pferde, Computersabotage in Form von DoS-Attacken (denial of services), Computerviren und –würmer sowie den Themen E-Mail-Spam, Phishing und Schwarz-Surfen (in WLANs). Diese technisch praktischen Probleme werden jeweils kurz beschrieben, mit sehr anschaulichen konkreten Vorfällen aus der Praxis unterlegt und anschließend gemäß den Rechtsordnungen der drei Länder strafrechtlich gewürdigt. Hierbei ergeht sich der Autor nicht in langatmigen wissenschaftlichen Ausführungen, sondern beschränkt sich auf ein Abhaken der relevanten Tatbestandsmerkmale mit einer kurzen klaren Einschätzung, ob diese erfüllt sind oder einer Strafbarkeit entgegenstehen.

Die im Kapital H. vorgeschlagenen Änderungen der deutschen Strafrechtsnormen sind dissertations-typische Wünsche, denen es höchstwahrscheinlich wie so oft an späterer Realisation fehlen wird. Die Änderungsbedürftigkeit und Unzufriedenheit des Autors hinsichtlich des aktuell geltenden Rechts scheint sich jedoch auch in Grenzen zu halten. Ebenfalls Dissertations-bedingt sind die Thesenzusammenfassungen im Kapitel I, die weder wissenschaftlichen noch praktischen Mehrwert bieten, auch wenn die Bewertung – Deutschland setzt die Vorgaben der EU vollständig um, Österreich setzt sie ebenfalls um, enthält aber Strafbarkeitslücken und die Schweiz wird der aktuellen Bedrohungslage nicht mehr gerecht – durchaus selbstbewusst auf den Punkt gebracht wird.

Einen ordentlichen Wert für Wissenschaft und Praxis bekommt die Dissertation hingegen durch das ordentliche Sachregister, in dem sich sogar so schöne Begriffe wie „Herbstlaubvirus“ und „I-Love-You-Virus“ wiederfinden. Insgesamt erfreut das Werk qualitativ durch das in diesem Themenbereich essentielle hohe technische Verständnis der relevanten Datenverarbeitungsvorgänge.

Insgesamt ein interessantes Nachschlagewerk für jeden, der sich mit den Kern-Datendelikten beschäftigt und insbesondere Fragen hat, die sich auf neuere Änderungen beziehen, zu denen wenig Rechtsprechung und Literatur vorliegt. Gerade in diesen Anwendungsbereichen können aus der rechtsvergleichenden Betrachtung, die in dieser Dissertation umfassend als Alleinstellungsmerkmal vorgenommen wurde, wichtige Erkenntnisse gewonnen werden.

Autorinnen und Autoren

  • Dr. Daniel Gutman, LL.M.
    Dr. Daniel Gutmann ist Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafabteilung am Amtsgericht Tiergarten von Berlin

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung