Dr. André-M. Szesny, LL.M.

Editorial

WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., erste Ausgabe 2014

Herzlichen Glückwunsch! Die WiJ wird zwei Jahre alt. Pünktlich zur Neujahrstagung 2012 der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e. V. erschien die Premierenausgabe – ausnahmsweise auch in Papierform. Ihr folgten, das vorliegende Heft 1/2014 eingerechnet, nunmehr bereits acht Ausgaben. Und wir freuen uns über den Anklang, den die Zeitschrift findet: Tsambikakis hat im Editorial zu Heft 4/2013 bereits bemerkt, dass in der WiJ erschienene Beiträge vielfach zitiert werden. Und nicht nur das: Sie finden inzwischen sogar Eingang in die sog. „Standardkommentierungen“.

Die WiJ nimmt nunmehr auch offensiv das Anliegen der WisteV, den Nachwuchs qualifiziert zu fördern, auf. Erstmals mit Erscheinen der vorliegenden Ausgabe veranstaltet die Zeitschrift einen Aufsatzwettbewerb, der sich ausschließlich an Autoren vor dem 2. Staatsexamen richtet. Die Gewinner werden prämiert, die besten Aufsätze erscheinen in der WiJ.

Fortbildend wirkt der Beitrag von Gercke und Leimenstoll, die sich im Anschluss an ihre Aufsätze zu den Grundlagen des Arbeitsstrafrechts nunmehr der aktuellen Rechtsprechung in diesem speziellen Rechtsgebiet widmen und dabei – ganz bewusst – auch die Verteidigerperspektive einnehmen.

Mit einem rechtspolitisch hochbrisanten Thema befasst sich Görtz: Sie stellt den von der Justizministerkonferenz der Länder kürzlich verabschiedeten Entwurf eines Verbandsstrafgesetzbuches vor und setzt sich kritisch mit ihm auseinander. Der anschließend vorgelegte Koalitionsvertrag ignoriert den Entwurf zwar, was – insbesondere vor dem Hintergrund der kritischen Bewertung des Entwurfs durch die Autorin – durchaus nachvollziehbar erscheint. Eines ist jedenfalls sicher: Die bereits seit vielen Jahren geführte Diskussion um die Erforderlichkeit der Einführung eines Unternehmensstrafrechts geht weiter.

Skoupil schlägt im nachfolgenden Beitrag eine Brücke zwischen den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zur Compliance. Inwieweit die Leitprinzipien in betriebliche Abläufe in Wirtschaftsunternehmen implementiert werden können und damit Compliance-Relevanz haben, konkretisiert der Autor vor dem Hintergrund eines entsprechenden Gesetzesvorstoßes Großbritanniens. Er bestellt damit ein neues, in der hiesigen Compliance-Diskussion bislang nahezu unbeachtet gebliebenes Feld.

Dem Länderbericht von Weber und Frank, die die jüngsten legislativen und judikativen Entwicklungen in der Schweiz nachzeichnen, folgt ein Tagungsbericht zu 11. Internationalen Korruptionsfachtagung, die sich mit der Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden mit der Wirtschaft befasst hat. Hoven illustriert darin die offenbar leidenschaftliche Diskussion um hochbrisante Themen im Zusammenhang mit internen Ermittlungen durch Private.

Das Heft schließt – bereits einer kleinen Tradition folgend – mit einer reichen Bücherschau. Ich wünsche hohen Erkenntnisgewinn bei der Lektüre der Geburtstagsausgabe der WiJ. Happy Birthday!

 

WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., erste Ausgabe 2014

Herzlichen Glückwunsch! Die WiJ wird zwei Jahre alt. Pünktlich zur Neujahrstagung 2012 der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e. V. erschien die Premierenausgabe – ausnahmsweise auch in Papierform. Ihr folgten, das vorliegende Heft 1/2014 eingerechnet, nunmehr bereits acht Ausgaben. Und wir freuen uns über den Anklang, den die Zeitschrift findet: Tsambikakis hat im Editorial zu Heft 4/2013 bereits bemerkt, dass in der WiJ erschienene Beiträge vielfach zitiert werden. Und nicht nur das: Sie finden inzwischen sogar Eingang in die sog. „Standardkommentierungen“.

Die WiJ nimmt nunmehr auch offensiv das Anliegen der WisteV, den Nachwuchs qualifiziert zu fördern, auf. Erstmals mit Erscheinen der vorliegenden Ausgabe veranstaltet die Zeitschrift einen Aufsatzwettbewerb, der sich ausschließlich an Autoren vor dem 2. Staatsexamen richtet. Die Gewinner werden prämiert, die besten Aufsätze erscheinen in der WiJ.

Fortbildend wirkt der Beitrag von Gercke und Leimenstoll, die sich im Anschluss an ihre Aufsätze zu den Grundlagen des Arbeitsstrafrechts nunmehr der aktuellen Rechtsprechung in diesem speziellen Rechtsgebiet widmen und dabei – ganz bewusst – auch die Verteidigerperspektive einnehmen.

Mit einem rechtspolitisch hochbrisanten Thema befasst sich Görtz: Sie stellt den von der Justizministerkonferenz der Länder kürzlich verabschiedeten Entwurf eines Verbandsstrafgesetzbuches vor und setzt sich kritisch mit ihm auseinander. Der anschließend vorgelegte Koalitionsvertrag ignoriert den Entwurf zwar, was – insbesondere vor dem Hintergrund der kritischen Bewertung des Entwurfs durch die Autorin – durchaus nachvollziehbar erscheint. Eines ist jedenfalls sicher: Die bereits seit vielen Jahren geführte Diskussion um die Erforderlichkeit der Einführung eines Unternehmensstrafrechts geht weiter.

Skoupil schlägt im nachfolgenden Beitrag eine Brücke zwischen den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zur Compliance. Inwieweit die Leitprinzipien in betriebliche Abläufe in Wirtschaftsunternehmen implementiert werden können und damit Compliance-Relevanz haben, konkretisiert der Autor vor dem Hintergrund eines entsprechenden Gesetzesvorstoßes Großbritanniens. Er bestellt damit ein neues, in der hiesigen Compliance-Diskussion bislang nahezu unbeachtet gebliebenes Feld.

Dem Länderbericht von Weber und Frank, die die jüngsten legislativen und judikativen Entwicklungen in der Schweiz nachzeichnen, folgt ein Tagungsbericht zu 11. Internationalen Korruptionsfachtagung, die sich mit der Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden mit der Wirtschaft befasst hat. Hoven illustriert darin die offenbar leidenschaftliche Diskussion um hochbrisante Themen im Zusammenhang mit internen Ermittlungen durch Private.

Das Heft schließt – bereits einer kleinen Tradition folgend – mit einer reichen Bücherschau. Ich wünsche hohen Erkenntnisgewinn bei der Lektüre der Geburtstagsausgabe der WiJ. Happy Birthday!

Autorinnen und Autoren

  • Dr. André-M. Szesny, LL.M.
    Dr. André-M. Szesny, LL.M. ist Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek und leitet die dortige Praxisgruppe Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Er berät und verteidigt Unternehmen und Einzelpersonen in Strafverfahren und allen Fragen der Compliance. Daneben ist er Sprecher des Arbeitskreises Kapitalmarktstrafrecht der WisteV und Redaktionsmitglied der WiJ.

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung