Milena Piel

Editorial

WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., zweite Ausgabe 2014

Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen im September 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden veröffentlichte, hat die seit langem geführte Diskussion um Sinn und Notwendigkeit der Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland an Fahrt aufgenommen. Gleich zwei Veranstaltungen der WisteV – in Berlin und in Köln – beschäftigten sich in der zweiten Aprilwoche 2014 mit diesem Gesetzesvorstoß, der insbesondere in Wissenschaft und Anwaltschaft auf heftige Kritik gestoßen ist. WisteV unterstützt die Suche nach einer sachgerechten Lösung und bearbeitet das Thema Unternehmensstrafrecht vertieft in einem neuen Arbeitskreis, in dem ein interdisziplinärer Austausch zwischen den Beteiligten des Wirtschaftslebens, der Wissenschaft und der Justiz stattfinden soll (Kontaktadresse für Interessenten: unternehmensstrafrecht@wistev.de). Die WiJ wird über die Ergebnisse berichten.

Auch die Dissertation des diesjährigen WisteV-Preisträgers Dr. Stefan Petermann analysiert die Verbandsgeldbuße – auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelung des § 30 OWiG – und setzt diese in einen Bezug zu Compliance-Maßnahmen im Konzern; Christian Rosinus stellt Ihnen die Arbeit des Preisträgers in dem aktuellen Heft 2/2014 vor.

Darüber hinaus sind die Themenbereiche der aktuellen Ausgabe wieder weit gefächert: Dr. Markus Rübenstahl, Mag. iur., blickt im ersten Teil seines umfassenden Beitrags zur Rechtshilfe in Strafsachen auf die Auswirkungen des „ordre-public“ auf den vertraglichen Rechtshilfeverkehr mit Drittstaaten wie den USA. Er legt dar, dass der Verstoß gegen den deutschen „ordre-public“ durchaus zu beachtlichen Auslieferungs- oder Rechtshilfehindernissen führen kann, und kritisiert, dass diese in der bisher ergangenen und aus seiner Sicht zum Teil nicht mehr zeitgemäßen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch keine genügende Beachtung gefunden haben.

Dr. Christian Wagemann setzt sich anhand des Urteils des OLG München zu „Scalping-Fällen“ (OLG München NJW 2011, 3664) insgesamt mit der Strafbarkeit von Marktmanipulationen auseinander und prüft die Voraussetzungen und Grenzen der Strafbarkeit von Marktmanipulationen mithilfe von Täuschungshandlungen gem. § 201 Abs. 1 Nr. 3 WpHG.

Mit der Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gem. § 299 StGB oder Untreue gem. § 266 StGB beschäftigt sich Dr. Tine Golombek in ihrem Kommentar zu der Entscheidung des 1. Strafsenats des BGH vom 10.7.2013 („Hochseeschleppergeschäft“). Der BGH hatte sich hier mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, bei dem die Täter im Tatzeitpunkt, als ihnen Vorteile versprochen wurden, Betriebsinhaber waren, später jedoch die Täterqualität des § 299 StGB als „Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs“ erfüllten.

Antje Klötzer-Assion beleuchtet einen Aspekt, der in der aktuellen Debatte um steuerstrafrechtliche Selbstanzeigen bisher wenig Beachtung gefunden hat: Den Anstieg des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs und die dabei entstehende Zollproblematik, weil eine Vielzahl von Kunden insbesondere schweizerischer Banken ihre Konten – aufgeschreckt durch die Steuerdebatten der letzten Jahre – möglichst diskret auflösen wollen und deshalb die darauf befindlichen Gelder in bar über die Grenzen der EU nach Deutschland oder in andere Staaten der EU einführen. Einen Gesamtüberblick über den aktuellen Diskussionsstand zur Selbstanzeige geben Dominik Wedel und Alexander Witfeld mit ihrem ausführlichen Bericht über das 123. Bochumer Steuerseminar vom 12.12.2013.

Sodann geben Rechtsanwältin Mag. Katrin Ehrbar, Rechtsanwalt Mag. Josef Phillip Bischof und Rechtsanwalt MMag. Dr. Michael Dohr, LL.M., LL.M., Ihnen einen Einblick in die aktuellen Streitfragen und neuesten Entscheidungen auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts in Österreich. Dort wird „heuer“ insbesondere um die Frage gerungen, ob ein im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft herangezogener Sachverständiger auch im Gerichtsprozess als Gutachter des Gerichts tätig werden kann. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.

 

WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., zweite Ausgabe 2014

Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen im September 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden veröffentlichte, hat die seit langem geführte Diskussion um Sinn und Notwendigkeit der Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland an Fahrt aufgenommen. Gleich zwei Veranstaltungen der WisteV – in Berlin und in Köln – beschäftigten sich in der zweiten Aprilwoche 2014 mit diesem Gesetzesvorstoß, der insbesondere in Wissenschaft und Anwaltschaft auf heftige Kritik gestoßen ist. WisteV unterstützt die Suche nach einer sachgerechten Lösung und bearbeitet das Thema Unternehmensstrafrecht vertieft in einem neuen Arbeitskreis, in dem ein interdisziplinärer Austausch zwischen den Beteiligten des Wirtschaftslebens, der Wissenschaft und der Justiz stattfinden soll (Kontaktadresse für Interessenten: unternehmensstrafrecht@wistev.de). Die WiJ wird über die Ergebnisse berichten.

Auch die Dissertation des diesjährigen WisteV-Preisträgers Dr. Stefan Petermann analysiert die Verbandsgeldbuße – auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelung des § 30 OWiG – und setzt diese in einen Bezug zu Compliance-Maßnahmen im Konzern; Christian Rosinus stellt Ihnen die Arbeit des Preisträgers in dem aktuellen Heft 2/2014 vor.

Darüber hinaus sind die Themenbereiche der aktuellen Ausgabe wieder weit gefächert: Dr. Markus Rübenstahl, Mag. iur., blickt im ersten Teil seines umfassenden Beitrags zur Rechtshilfe in Strafsachen auf die Auswirkungen des „ordre-public“ auf den vertraglichen Rechtshilfeverkehr mit Drittstaaten wie den USA. Er legt dar, dass der Verstoß gegen den deutschen „ordre-public“ durchaus zu beachtlichen Auslieferungs- oder Rechtshilfehindernissen führen kann, und kritisiert, dass diese in der bisher ergangenen und aus seiner Sicht zum Teil nicht mehr zeitgemäßen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch keine genügende Beachtung gefunden haben.

Dr. Christian Wagemann setzt sich anhand des Urteils des OLG München zu „Scalping-Fällen“ (OLG München NJW 2011, 3664) insgesamt mit der Strafbarkeit von Marktmanipulationen auseinander und prüft die Voraussetzungen und Grenzen der Strafbarkeit von Marktmanipulationen mithilfe von Täuschungshandlungen gem. § 201 Abs. 1 Nr. 3 WpHG.

Mit der Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gem. § 299 StGB oder Untreue gem. § 266 StGB beschäftigt sich Dr. Tine Golombek in ihrem Kommentar zu der Entscheidung des 1. Strafsenats des BGH vom 10.7.2013 („Hochseeschleppergeschäft“). Der BGH hatte sich hier mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, bei dem die Täter im Tatzeitpunkt, als ihnen Vorteile versprochen wurden, Betriebsinhaber waren, später jedoch die Täterqualität des § 299 StGB als „Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs“ erfüllten.

Antje Klötzer-Assion beleuchtet einen Aspekt, der in der aktuellen Debatte um steuerstrafrechtliche Selbstanzeigen bisher wenig Beachtung gefunden hat: Den Anstieg des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs und die dabei entstehende Zollproblematik, weil eine Vielzahl von Kunden insbesondere schweizerischer Banken ihre Konten – aufgeschreckt durch die Steuerdebatten der letzten Jahre – möglichst diskret auflösen wollen und deshalb die darauf befindlichen Gelder in bar über die Grenzen der EU nach Deutschland oder in andere Staaten der EU einführen. Einen Gesamtüberblick über den aktuellen Diskussionsstand zur Selbstanzeige geben Dominik Wedel und Alexander Witfeld mit ihrem ausführlichen Bericht über das 123. Bochumer Steuerseminar vom 12.12.2013.

Sodann geben Rechtsanwältin Mag. Katrin Ehrbar, Rechtsanwalt Mag. Josef Phillip Bischof und Rechtsanwalt MMag. Dr. Michael Dohr, LL.M., LL.M., Ihnen einen Einblick in die aktuellen Streitfragen und neuesten Entscheidungen auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts in Österreich. Dort wird „heuer“ insbesondere um die Frage gerungen, ob ein im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft herangezogener Sachverständiger auch im Gerichtsprozess als Gutachter des Gerichts tätig werden kann. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.

Autorinnen und Autoren

  • Milena Piel

WiJ

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