Björn Krug

Dr. Matthias H. Gehm: Kompendium Steuerstrafrecht mit Steuerordnungswidrigkeiten- und Verfahrensrecht

Erich Schmidt Verlag, 2012, 465 Seiten, 76,00 €

Mit seinem Werk „Kompendium Steuerstrafrecht“ verbreitert Gehm die umfassend angelegten Handbücher zum Steuerstrafrecht und steht damit in direkter Konkurrenz zur inzwischen 4. Auflage des Werks „Steuerstrafrecht“ von Rolletschke, zur ebenfalls 4. Auflage des Werks „Verteidigung in Steuerstrafsachen“ von Quedenfeld/Füllsack und zur 3. Auflage „Steuerstrafrecht“ von Simon/Vogelberg. Allen Werken ist gemein, dass ihre Aktualität mit der kaum anders zu bezeichnenden Hektik des Gesetzgebers – die Reform der Selbstanzeige und der Verjährung sind nur zwei Beispiele – und einer zunehmenden Verschärfung der Rechtsprechung kaum Schritt halten kann. So sind im „Kompendium Steuerstrafrecht“ Rechtsprechung und Gesetzeslage auf dem Stand von November 2011, was in der Nutzung zu berücksichtigen ist. In übersichtlicher Weise stellt Gehm die materielle und formelle Systematik des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts mitsamt vielen relevanten Randaspekten – bspw. der Gebührenabrechnung, der Schätzung oder auch dem Gang der steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlung – dar und ermöglicht damit eine gezielte Recherche. Nützlich ist dabei, dass sich über die Verweise in den durchaus zahlreichen Fußnoten die dargestellten Punkte weiter vertiefen und nachverfolgen lassen. An der einen oder anderen Stelle würde man sich gleichwohl wünschen, mehr Rechtsprechungsnachweise zu finden, um in der Diskussion mit Finanzämtern, Ermittlungsbehörden und Gerichten nicht nur die Literatursicht zu belegen. Dessen ungeachtet macht es der überdurchschnittliche Umfang des Werks möglich, Streitfragen auszuführen und auch anhand praktischer Fallbeispiele nachzuvollziehen.

Der didaktische Anspruch des Autors ist aus dem gesamten Werk herauszulesen, wenn die umfangreichen Ausführungen lehrbuchhaft im 1. Kapitel mit der Historie und den Rechtsgrundlagen des Steuerstrafrechts starten. Es folgen auf den nahezu 200 Seiten Ausführungen zu § 370 AO in sämtlichen Verästelungen bis hin zu einzelnen Fallgruppen wie etwa der Darstellung des Umsatzsteuerkarussells, die Hinterziehung im Vollstreckungs- und Erhebungsverfahren sowie die Konkurrenzverhältnisse zu nichtsteuerlichen Delikten. Für den Praktiker sind die kurzen Fallbeispiele und deren Behandlung im Kontext für das Verständnis dabei eine spürbare Hilfe. Hervorzuheben sind auch die in das Kapitel integrierten Ausführungen zur Selbstanzeige nach § 371 AO nach altem und neuen Recht, wobei Gehm – wofür ihm kein Vorwurf zu machen ist – vor den praktischen Problemen einer erst im Mai 2011 in Kraft getretenen neuen Gesetzeslage stand, deren Konsistenz in einigen Bereichen zweifelhaft ist und bei deren Bewältigung Literatur und Rechtsprechung bis heute nicht sämtliche Fragen haben lösen können.

Im 2. Kapitel beschäftigt sich Gehm auf – der praktischen Relevanz durchaus angemessenen – 30 Seiten mit den Steuerordnungswidrigkeiten und geht dabei auch auf die sehr praxisrelevanten § 30 OWiG (Geldbuße gegen juristische Personen) und § 130 OWiG (Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen) ein. Etwas kurz kommt hingegen an dieser Stelle die Darstellung der Selbstanzeigemöglichkeit nach § 378 Abs. 3 AO, die aufgrund des insoweit unveränderten Gesetzeswortlauts wesentlich geringere Anforderungen stellt als die Selbstanzeige nach § 371 AO in ihrer aktuellen Fassung, deren erneute Verschärfung in der Diskussion ist.

Danach beleuchtet Gehm im 3. Kapitel in prägnanter Kürze die im Steuerstrafverfahren geltenden Strafzumessungserwägungen und deren dogmatische Herleitung, um im Anschluss im 4. Kapitel die (strafrechtlichen) Verjährungsregeln nachvollziehbar darzustellen. Gerade bei diesem Punkt ist ein gesondertes Kapitel nutzbringend, da Fristbeginn bei Veranlagungssteuern und Fälligkeitssteuern sowie Sonderprobleme wie die Nichtabgabe von Steuererklärungen oder deren Berichtigung, Unterbrechungs-, Ruhens- und auch Aussetzungsfragen ausführlich dargestellt werden. An dieser Stelle – ebenso wie bei der steuerlichen Verjährung – ist für den Praktiker präzises Arbeiten von hoher Bedeutung, da im Fall der Verjährung viel (dann) unnötige Arbeit entbehrlich ist und ggf. ein schneller sowie sicherer Weg durch das Verfahren gefunden wird.

Im Anschluss widmet sich Gehm im 5. Kapitel auf mehr als 80 Seiten dem Verfahrensrecht und stellt von den Kompetenzen der Beteiligten über das Ermittlungsverfahren – und die darin möglichen zahlreichen Ermittlungsmöglichkeiten – bis hin zum Spannungsverhältnis zwischen steuerlicher Mitwirkungspflicht und strafrechtlicher Selbstbelastungsfreiheit (geregelt in § 393 AO) sowie dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren dar.

Mit dem 6. Kapitel werden die Grundsätze der Schätzung im steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren in knapper Form dargestellt. Hier würde man sich wegen der hohen Relevanz in der Praxis eine etwas vertiefende Darstellung wünschen, auch wenn die Verweise – bspw. auf das Werk „Beweislastverteilung und Schätzung im Steuerstrafrecht“ von Dürrer – zumindest eine Vertiefung erleichtern.

Die folgenden Kapitel zu den Themen Verwertungsverbote bei Beweismitteln (7. Kapitel), Sonderproblem CD-Datenankauf (8. Kapitel), Strafbefreiungserklärungsgesetz sowie Ermittlungsmöglichkeiten bei Banken (9. Kapitel), die Stellung von Steuerberatern als Verteidiger (10. Kapitel) sowie die Gebührenabrechnung des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters im Steuerstraf- und Bußgeldverfahren nach dem RVG sowie Gebühren von Gericht und Verwaltung (11. Kapitel) geben jeweils einen kurzen Abriss zur Problemlage und dem Meinungsstand. Gleichwohl hätte es sich bei zumindest einigen der sehr knapp gehaltenen Kapitel (in der Summe sind es 25 Seiten) vielleicht eher angeboten, diese an passender Stelle – bspw. dem Verfahrensrecht – einzuarbeiten. Das Werk wird fortgesetzt mit dem Zwischenverfahren (12. Kapitel), der mündlichen Hauptverhandlung im Steuerstrafverfahren im Überblick unter Berücksichtigung der Funktion von Verteidigung und Strafverfolgungsbehörden (13. Kapitel), das Strafbefehlsverfahren (14. Kapitel), die Kronzeugenregelung (15. Kapitel) und Besonderheiten des bußgeldrechtlichen Verfahrens (16. Kapitel). Auch hier sind die wesentlichen Problemkreise in verschiedener Tiefe angesprochen; ein schneller Einstieg und die Möglichkeit zur Vertiefung durch die Verweise sind problemlos möglich.

Abgerundet wird das Werk durch sein 17. Kapitel, in dem die weiteren Folgen von Steuerhinterziehung und Steuerordnungswidrigkeiten dargestellt werden. In ausgesprochen knapper Form sind die sehr praxisrelevanten Punkte der steuerlichen Haftung, der berufsrechtlichen und persönlichen Folgen, dem Zinslauf, der Folgen im Rahmen der Insolvenz, der Festsetzungsverjährung und Änderungssperre sowie des Arrests angesprochen. Sofern hier ein Problem für den Leser sichtbar wird, sollte er auf jeden Fall vertiefende Literatur nutzen, da der Aufzählungscharakter der Darstellung zwar die Übersicht erleichtert, eine Vertiefung jedoch leider keinen Platz gefunden hat.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Gehm ein beachtenswertes und eigenständiges Werk zum Steuerstrafrecht geschaffen hat. Dass dabei die Gewichtung und die Darstellung einzelner Ausführungen durchaus zu hinterfragen sind, kann sicher mit dem Versuch des allumfassenden Ansatzes eines Kompendiums erklärt werden. Da im Zuge des kurzlebigen Steuerstrafrechts eine Neuauflage ggf. schon zeitnah ansteht, lassen sich hier möglicherweise einige Umstellungen einarbeiten. Die breite Auffächerung der Ausführungen und die vorhandenen Nachweise in Rechtsprechung und Literatur machen das Werk jedenfalls zu einem nützlichen Begleiter im steuerstrafrechtlichen Alltag. Dabei richtet sich die dogmatische und zugleich praxisorientierte Darstellung insbesondere an gelegentlich oder auch ausschließlich im Steuerstrafrecht tätige Praktiker in Justiz und beratenden Berufen. Auch wenn der Markt einige Alternativen bietet, ist die Darstellung von Gehm zur Vervollständigung einer Bibliothek ebenso geeignet wie als Einzelwerk, mit dem sich der Leser dem Thema Steuerstrafrecht zunächst einmal nur überblicksartig nähern will.

 

Erich Schmidt Verlag, 2012, 465 Seiten, 76,00 €

Mit seinem Werk „Kompendium Steuerstrafrecht“ verbreitert Gehm die umfassend angelegten Handbücher zum Steuerstrafrecht und steht damit in direkter Konkurrenz zur inzwischen 4. Auflage des Werks „Steuerstrafrecht“ von Rolletschke, zur ebenfalls 4. Auflage des Werks „Verteidigung in Steuerstrafsachen“ von Quedenfeld/Füllsack und zur 3. Auflage „Steuerstrafrecht“ von Simon/Vogelberg. Allen Werken ist gemein, dass ihre Aktualität mit der kaum anders zu bezeichnenden Hektik des Gesetzgebers – die Reform der Selbstanzeige und der Verjährung sind nur zwei Beispiele – und einer zunehmenden Verschärfung der Rechtsprechung kaum Schritt halten kann. So sind im „Kompendium Steuerstrafrecht“ Rechtsprechung und Gesetzeslage auf dem Stand von November 2011, was in der Nutzung zu berücksichtigen ist. In übersichtlicher Weise stellt Gehm die materielle und formelle Systematik des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts mitsamt vielen relevanten Randaspekten – bspw. der Gebührenabrechnung, der Schätzung oder auch dem Gang der steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlung – dar und ermöglicht damit eine gezielte Recherche. Nützlich ist dabei, dass sich über die Verweise in den durchaus zahlreichen Fußnoten die dargestellten Punkte weiter vertiefen und nachverfolgen lassen. An der einen oder anderen Stelle würde man sich gleichwohl wünschen, mehr Rechtsprechungsnachweise zu finden, um in der Diskussion mit Finanzämtern, Ermittlungsbehörden und Gerichten nicht nur die Literatursicht zu belegen. Dessen ungeachtet macht es der überdurchschnittliche Umfang des Werks möglich, Streitfragen auszuführen und auch anhand praktischer Fallbeispiele nachzuvollziehen.

Der didaktische Anspruch des Autors ist aus dem gesamten Werk herauszulesen, wenn die umfangreichen Ausführungen lehrbuchhaft im 1. Kapitel mit der Historie und den Rechtsgrundlagen des Steuerstrafrechts starten. Es folgen auf den nahezu 200 Seiten Ausführungen zu § 370 AO in sämtlichen Verästelungen bis hin zu einzelnen Fallgruppen wie etwa der Darstellung des Umsatzsteuerkarussells, die Hinterziehung im Vollstreckungs- und Erhebungsverfahren sowie die Konkurrenzverhältnisse zu nichtsteuerlichen Delikten. Für den Praktiker sind die kurzen Fallbeispiele und deren Behandlung im Kontext für das Verständnis dabei eine spürbare Hilfe. Hervorzuheben sind auch die in das Kapitel integrierten Ausführungen zur Selbstanzeige nach § 371 AO nach altem und neuen Recht, wobei Gehm – wofür ihm kein Vorwurf zu machen ist – vor den praktischen Problemen einer erst im Mai 2011 in Kraft getretenen neuen Gesetzeslage stand, deren Konsistenz in einigen Bereichen zweifelhaft ist und bei deren Bewältigung Literatur und Rechtsprechung bis heute nicht sämtliche Fragen haben lösen können.

Im 2. Kapitel beschäftigt sich Gehm auf – der praktischen Relevanz durchaus angemessenen – 30 Seiten mit den Steuerordnungswidrigkeiten und geht dabei auch auf die sehr praxisrelevanten § 30 OWiG (Geldbuße gegen juristische Personen) und § 130 OWiG (Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen) ein. Etwas kurz kommt hingegen an dieser Stelle die Darstellung der Selbstanzeigemöglichkeit nach § 378 Abs. 3 AO, die aufgrund des insoweit unveränderten Gesetzeswortlauts wesentlich geringere Anforderungen stellt als die Selbstanzeige nach § 371 AO in ihrer aktuellen Fassung, deren erneute Verschärfung in der Diskussion ist.

Danach beleuchtet Gehm im 3. Kapitel in prägnanter Kürze die im Steuerstrafverfahren geltenden Strafzumessungserwägungen und deren dogmatische Herleitung, um im Anschluss im 4. Kapitel die (strafrechtlichen) Verjährungsregeln nachvollziehbar darzustellen. Gerade bei diesem Punkt ist ein gesondertes Kapitel nutzbringend, da Fristbeginn bei Veranlagungssteuern und Fälligkeitssteuern sowie Sonderprobleme wie die Nichtabgabe von Steuererklärungen oder deren Berichtigung, Unterbrechungs-, Ruhens- und auch Aussetzungsfragen ausführlich dargestellt werden. An dieser Stelle – ebenso wie bei der steuerlichen Verjährung – ist für den Praktiker präzises Arbeiten von hoher Bedeutung, da im Fall der Verjährung viel (dann) unnötige Arbeit entbehrlich ist und ggf. ein schneller sowie sicherer Weg durch das Verfahren gefunden wird.

Im Anschluss widmet sich Gehm im 5. Kapitel auf mehr als 80 Seiten dem Verfahrensrecht und stellt von den Kompetenzen der Beteiligten über das Ermittlungsverfahren – und die darin möglichen zahlreichen Ermittlungsmöglichkeiten – bis hin zum Spannungsverhältnis zwischen steuerlicher Mitwirkungspflicht und strafrechtlicher Selbstbelastungsfreiheit (geregelt in § 393 AO) sowie dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren dar.

Mit dem 6. Kapitel werden die Grundsätze der Schätzung im steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren in knapper Form dargestellt. Hier würde man sich wegen der hohen Relevanz in der Praxis eine etwas vertiefende Darstellung wünschen, auch wenn die Verweise – bspw. auf das Werk „Beweislastverteilung und Schätzung im Steuerstrafrecht“ von Dürrer – zumindest eine Vertiefung erleichtern.

Die folgenden Kapitel zu den Themen Verwertungsverbote bei Beweismitteln (7. Kapitel), Sonderproblem CD-Datenankauf (8. Kapitel), Strafbefreiungserklärungsgesetz sowie Ermittlungsmöglichkeiten bei Banken (9. Kapitel), die Stellung von Steuerberatern als Verteidiger (10. Kapitel) sowie die Gebührenabrechnung des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters im Steuerstraf- und Bußgeldverfahren nach dem RVG sowie Gebühren von Gericht und Verwaltung (11. Kapitel) geben jeweils einen kurzen Abriss zur Problemlage und dem Meinungsstand. Gleichwohl hätte es sich bei zumindest einigen der sehr knapp gehaltenen Kapitel (in der Summe sind es 25 Seiten) vielleicht eher angeboten, diese an passender Stelle – bspw. dem Verfahrensrecht – einzuarbeiten. Das Werk wird fortgesetzt mit dem Zwischenverfahren (12. Kapitel), der mündlichen Hauptverhandlung im Steuerstrafverfahren im Überblick unter Berücksichtigung der Funktion von Verteidigung und Strafverfolgungsbehörden (13. Kapitel), das Strafbefehlsverfahren (14. Kapitel), die Kronzeugenregelung (15. Kapitel) und Besonderheiten des bußgeldrechtlichen Verfahrens (16. Kapitel). Auch hier sind die wesentlichen Problemkreise in verschiedener Tiefe angesprochen; ein schneller Einstieg und die Möglichkeit zur Vertiefung durch die Verweise sind problemlos möglich.

Abgerundet wird das Werk durch sein 17. Kapitel, in dem die weiteren Folgen von Steuerhinterziehung und Steuerordnungswidrigkeiten dargestellt werden. In ausgesprochen knapper Form sind die sehr praxisrelevanten Punkte der steuerlichen Haftung, der berufsrechtlichen und persönlichen Folgen, dem Zinslauf, der Folgen im Rahmen der Insolvenz, der Festsetzungsverjährung und Änderungssperre sowie des Arrests angesprochen. Sofern hier ein Problem für den Leser sichtbar wird, sollte er auf jeden Fall vertiefende Literatur nutzen, da der Aufzählungscharakter der Darstellung zwar die Übersicht erleichtert, eine Vertiefung jedoch leider keinen Platz gefunden hat.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Gehm ein beachtenswertes und eigenständiges Werk zum Steuerstrafrecht geschaffen hat. Dass dabei die Gewichtung und die Darstellung einzelner Ausführungen durchaus zu hinterfragen sind, kann sicher mit dem Versuch des allumfassenden Ansatzes eines Kompendiums erklärt werden. Da im Zuge des kurzlebigen Steuerstrafrechts eine Neuauflage ggf. schon zeitnah ansteht, lassen sich hier möglicherweise einige Umstellungen einarbeiten. Die breite Auffächerung der Ausführungen und die vorhandenen Nachweise in Rechtsprechung und Literatur machen das Werk jedenfalls zu einem nützlichen Begleiter im steuerstrafrechtlichen Alltag. Dabei richtet sich die dogmatische und zugleich praxisorientierte Darstellung insbesondere an gelegentlich oder auch ausschließlich im Steuerstrafrecht tätige Praktiker in Justiz und beratenden Berufen. Auch wenn der Markt einige Alternativen bietet, ist die Darstellung von Gehm zur Vervollständigung einer Bibliothek ebenso geeignet wie als Einzelwerk, mit dem sich der Leser dem Thema Steuerstrafrecht zunächst einmal nur überblicksartig nähern will.

Autorinnen und Autoren

  • Björn Krug
    Der Autor ist Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht. Er ist Partner der auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Sozietät Knierim & Krug Rechtsanwälte in Mainz. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die Individual- und Unternehmensverteidigung bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung, der Untreue und der Korruption. Hinzu kommt die Beratung bei Selbstanzeigen oder steuerlichen Korrekturen sowie die Führung von Steuerstreitverfahren. Er ist unter anderem Leiter des Arbeitskreises Strafverfahrensrecht der WisteV.

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung