Raimund Weyand

Entscheidungen zum Insolvenzstrafrecht

I. Strafgesetzbuch

§§ 283, 283c – Bankrott und Gläubigerbegünstigung
Nach Inkrafttreten des MoMiG dürfen Forderungen aus Gesellschafterdarlehen im Überschuldungsstatus nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn für sie ein Nachrang i.S.v. § 39 Abs. 2 InsO
hinter die Ansprüche aus § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO vereinbart worden ist. Nach der Aufgabe der
Rechtsfigur der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen durch das MoMiG führen Gesellschafterdarlehen zu einer Gläubigerstellung i.S.v. § 283c StGB. Demnach erfüllt die Rückzahlung
eigenkapitalersetzender Darlehen nunmehr grundsätzlich den Tatbestand des § 283c StGB und
nicht denjenigen des § 283 StGB.
OLG Celle, Beschluss vom 23.01.2014 – 2 Ws 347/13, ZInsO 2014, 1668. Zur Problematik des
Rangrücktritts s. weiter Wolf, ZWH 2014, 261.

II. Prozessrecht

Anforderung an einen Durchsuchungsbeschluss
Der mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundene Eingriff in das Grundrecht aus Art 13 GG ist
nur gerechtfertigt, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Dieser Verdacht muss auf konkreten
Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus. Die Maßnahme darf insbesondere nicht zur Ermittlung von Umständen, die zur Begründung des Verdachts nötig sind, angeordnet werden. Die Durchsuchung der Privaträume des Leiters der
Rechtsabteilung eines Unternehmens ist unzulässig, wenn sie ausschließlich mit dieser Stellung
begründet wird.
BVerfG, Beschluss vom 13.03.2014 – 2 BvR 974/12, wistra 2014, 266 mit Anm. Nolte/Bormann,
jurisPR-Compl 1/2014 Anm. 5 und Anm. Köllner/Cyrus, NZI 2014, 555. S. auch Schiemann,
NZG 2014, 657.

III. Zivilrechtliche Entscheidungen mit strafrechtlicher Bedeutung

1. Insolvenzordnung

Insolvenzantragspflicht bei führungsloser GmbH
Bei Führungslosigkeit einer insolventen GmbH ist zur Stellung eines Insolvenzantrags jeder Gesellschafter berechtigt und auch verpflichtet (§§ 15 Abs. 1 Satz 2, 15a Abs. 3 InsO). Ist eine ebenfalls führungslose GmbH Gesellschafterin, sind deren Gesellschafter berechtigt und verpflichtet,
den Insolvenzantrag für das insolvente Unternehmen zu stellen.
LG München, Beschluss vom 29.07.2013 – 14 T 15462/13, ZInsO 2014, 1166 mit Anm. Cranshaw, jurisPR-InsR 6/2014 Anm. 4. S. hierzu auch Wegner, PStR 2014, 144.

2. Zivilprozessordnung

Parteifähigkeit einer Limited
Die Parteifähigkeit einer nach englischem Recht gegründeten Limited endet mit ihrer Löschung
im englischen Gesellschaftsregister. Eine von der Gesellschaft nach ihrer Löschung eingelegte Berufung ist unzulässig.
KG, Beschluss vom 17.03.2014 – 20 U 254/14, wistra 2014, 287.

3. Bauforderungssicherungsgesetz

Schadenseintritt bei zweckwidriger Verwendung von Baugeld

Der Schaden i.S.d. §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 BauFordSiG – hier: Nichtzahlung an einen Bauhandwerker infolge Insolvenz des Bestellers – ist bereits im Zeitpunkt der zweckwidrigen Verwendung des Baugeldes eingetreten. Nicht erforderlich ist insoweit ein endgültiger Forderungsausfall. Dem Ersatzpflichtigen steht ein Anspruch auf Abtretung der Insolvenzforderungen gegen
den Besteller zu, auf den er ggf. auch ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB stützen kann.
OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2014 – I-9 U 187/13, ZInsO 2014, 1340. S. hierzu Wolff, NJW
2014, 1712. Vgl. ferner BGH-Beschluss vom 26.04.2013 – IX ZR 220/11, NJW 2013, 2514 sowie
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.11.2011 – 4 U 202/10, NZI 2012, 156

Autorinnen und Autoren

  • Raimund Weyand
    Raimund Weyand war bis zum seinem Eintritt in den Ruhestand am 31.12.2021 stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Insolvenz-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und hat auf diesen Themengebieten bereits zahlreiche Beiträge publiziert. Weyand ist (Mit-)Verfasser mehrerer insolvenz- und wirtschaftsstrafrechtlicher Buchveröffentlichungen, Mitautor des Kommentars von Graf/Jäger/Wittig zum Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht und gehört seit deren Gründung dem Herausgebergremium der Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO) an.

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung