Dr. Lasse Dinter

Holger Willanzheimer: Die mündliche Strafrechtsprüfung im Assessorexamen

C. F. Müller, Heidelberg u.a. 2013

Erst neuerdings findet sich Literatur speziell zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im Assessorexamen. Willanzheimer schließt die Lücke mit seinem Ausbildungswerk, Die mündliche Strafrechtsprüfung im Assessorexamen, auf dem Gebiet des Strafrechts.

Zu Beginn der Lektüre sind Zweifel erlaubt: Was kann ein Ausbildungswerk leisten, das auf die mündliche Prüfung vorbereiten möchte, wenn doch die Anforderungen der Prüfer individuell und der Verlauf des Prüfungsgesprächs hoch dynamisch sein können?

Willanzheimer behandelt auf 171 Seiten in insgesamt 12 Fällen typische strafprozessuale Prüfungsthemen wie die Verdachtsstufen der StPO, die Zuständigkeit der Strafgerichte, die Untersuchungshaft und das Rechtsmittelrecht. Er bedient sich hierbei der Darstellungsform eines Prüfungsgesprächs: ein fiktiver Prüfer stellt einem (kundigen) Prüfungskandidaten Fragen, die dieser zumeist mustergültig zu beantworten weiß. Auf diese Weise wird eine lebendige Lernatmosphäre geschaffen, die schlicht „Spaß“ macht und Anreiz zum Eigenstudium setzt. Zutreffend weist Willanzheimer darauf hin, dass der optimale Lernerfolg indes durch das gemeinsame Erarbeiten und Abfragen in Lerngruppen erzielt werden dürfte.

Die Prüfungsgespräche werden im Wesentlichen aus vier unterschiedlichen Perspektiven geführt: aus Sicht eines Strafverteidigers, eines Richters, eines Staatsanwalts und – eher ungewöhnlich – eines Polizeibeamten, wobei die Anwaltsperspektive mit vier Fällen den Schwerpunkt bildet. Materiell-rechtlich werden die im 2. Staatsexamen besonders gängigen Deliktsgruppen wie Tötungs-, Brandstiftungs- und vor allem Straßenverkehrsdelikte behandelt. Auch findet sich ein Fall mit einer „unbekannten“ Strafvorschrift (hier aus dem Steuerstrafrecht) als Aufhänger des Prüfungsgesprächs; eine bei einigen Prüfern durchaus beliebte Prüfungsvariante, um Verständnis und nicht nur bloßes Wissen beim Kandidaten abzuprüfen. Das Lehrbuch endet mit Verhaltenstipps in der mündlichen Prüfung und psychologisch fundierten Ratschlägen gegen Prüfungsangst.

Jeder Rechtsreferendar muss damit rechnen, dass von ihm in seiner mündlichen Prüfung anderes Wissen gefordert wird als noch in den Strafrechtsklausuren. Die mündliche Prüfung bietet die Möglichkeit jene Fragen zu stellen, die trotz ihrer Praxisrelevanz nicht Gegenstand von Klausuren werden können (z.B. Dezernatstätigkeit und Ermittlungstaktik). Kenntnisse zu Spezialproblemen – fernab von tagesaktuellen Geschehnissen – werden in der Regel von den Kandidaten nicht verlangt werden können. Willanzheimer tut deshalb gut daran, den Fokus auf das strafrechtliche Grundlagenwissen zu legen, wohlwissend, dass es bei vielen Referendaren genau hieran fehlt. Er behandelt nahezu alle typischen Prüfungskonstellationen. In der 2. Auflage könnte dieser Überblick – auf Kosten so mancher im Buch enthaltenen thematischen Wiederholung – um die ebenfalls prüfungsrelevanten Themen des Strafklageverbrauchs, Grundzüge des Ordnungswidrigkeitenrechts und der Aufgabenverteilung in der Staatsanwaltschaft (OrgStA) ergänzt werden.

Selbstverständlich kann die Lektüre dieses Buches nur ein erster Schritt zur optimalen Vorbereitung auf die mündliche Prüfung sein. Die Auswertung der Prüfungsprotokolle, das Studium aktueller Rechtsprechung und die vertiefte Kenntnis des (juristischen) Tagesgeschehens kann und soll die Lektüre nicht ersetzen. Gleichwohl, analysiert man die Prüfungsprotokolle zahlreicher Prüfer aus diversen Bundesländern ist auffällig, dass es im Kern einen typischen Prüfungskanon in der mündlichen Strafrechtsprüfung gibt, den Willanzheimer in seinem Lehrbuch treffsicher und in kurzweiliger Weise herausgearbeitet hat. Genau darin liegt der didaktische Mehrwert seines Lehrbuchs. Kaum mehr kann gute Ausbildungsliteratur leisten.

 

C. F. Müller, Heidelberg u.a. 2013

Erst neuerdings findet sich Literatur speziell zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im Assessorexamen. Willanzheimer schließt die Lücke mit seinem Ausbildungswerk, Die mündliche Strafrechtsprüfung im Assessorexamen, auf dem Gebiet des Strafrechts.

Zu Beginn der Lektüre sind Zweifel erlaubt: Was kann ein Ausbildungswerk leisten, das auf die mündliche Prüfung vorbereiten möchte, wenn doch die Anforderungen der Prüfer individuell und der Verlauf des Prüfungsgesprächs hoch dynamisch sein können?

Willanzheimer behandelt auf 171 Seiten in insgesamt 12 Fällen typische strafprozessuale Prüfungsthemen wie die Verdachtsstufen der StPO, die Zuständigkeit der Strafgerichte, die Untersuchungshaft und das Rechtsmittelrecht. Er bedient sich hierbei der Darstellungsform eines Prüfungsgesprächs: ein fiktiver Prüfer stellt einem (kundigen) Prüfungskandidaten Fragen, die dieser zumeist mustergültig zu beantworten weiß. Auf diese Weise wird eine lebendige Lernatmosphäre geschaffen, die schlicht „Spaß“ macht und Anreiz zum Eigenstudium setzt. Zutreffend weist Willanzheimer darauf hin, dass der optimale Lernerfolg indes durch das gemeinsame Erarbeiten und Abfragen in Lerngruppen erzielt werden dürfte.

Die Prüfungsgespräche werden im Wesentlichen aus vier unterschiedlichen Perspektiven geführt: aus Sicht eines Strafverteidigers, eines Richters, eines Staatsanwalts und – eher ungewöhnlich – eines Polizeibeamten, wobei die Anwaltsperspektive mit vier Fällen den Schwerpunkt bildet. Materiell-rechtlich werden die im 2. Staatsexamen besonders gängigen Deliktsgruppen wie Tötungs-, Brandstiftungs- und vor allem Straßenverkehrsdelikte behandelt. Auch findet sich ein Fall mit einer „unbekannten“ Strafvorschrift (hier aus dem Steuerstrafrecht) als Aufhänger des Prüfungsgesprächs; eine bei einigen Prüfern durchaus beliebte Prüfungsvariante, um Verständnis und nicht nur bloßes Wissen beim Kandidaten abzuprüfen. Das Lehrbuch endet mit Verhaltenstipps in der mündlichen Prüfung und psychologisch fundierten Ratschlägen gegen Prüfungsangst.

Jeder Rechtsreferendar muss damit rechnen, dass von ihm in seiner mündlichen Prüfung anderes Wissen gefordert wird als noch in den Strafrechtsklausuren. Die mündliche Prüfung bietet die Möglichkeit jene Fragen zu stellen, die trotz ihrer Praxisrelevanz nicht Gegenstand von Klausuren werden können (z.B. Dezernatstätigkeit und Ermittlungstaktik). Kenntnisse zu Spezialproblemen – fernab von tagesaktuellen Geschehnissen – werden in der Regel von den Kandidaten nicht verlangt werden können. Willanzheimer tut deshalb gut daran, den Fokus auf das strafrechtliche Grundlagenwissen zu legen, wohlwissend, dass es bei vielen Referendaren genau hieran fehlt. Er behandelt nahezu alle typischen Prüfungskonstellationen. In der 2. Auflage könnte dieser Überblick – auf Kosten so mancher im Buch enthaltenen thematischen Wiederholung – um die ebenfalls prüfungsrelevanten Themen des Strafklageverbrauchs, Grundzüge des Ordnungswidrigkeitenrechts und der Aufgabenverteilung in der Staatsanwaltschaft (OrgStA) ergänzt werden.

Selbstverständlich kann die Lektüre dieses Buches nur ein erster Schritt zur optimalen Vorbereitung auf die mündliche Prüfung sein. Die Auswertung der Prüfungsprotokolle, das Studium aktueller Rechtsprechung und die vertiefte Kenntnis des (juristischen) Tagesgeschehens kann und soll die Lektüre nicht ersetzen. Gleichwohl, analysiert man die Prüfungsprotokolle zahlreicher Prüfer aus diversen Bundesländern ist auffällig, dass es im Kern einen typischen Prüfungskanon in der mündlichen Strafrechtsprüfung gibt, den Willanzheimer in seinem Lehrbuch treffsicher und in kurzweiliger Weise herausgearbeitet hat. Genau darin liegt der didaktische Mehrwert seines Lehrbuchs. Kaum mehr kann gute Ausbildungsliteratur leisten.

Autorinnen und Autoren

  • Dr. Lasse Dinter
    Dr. Lasse Dinter LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht) ist derzeit als Richter in einer großen Strafkammer am Landgericht in Stade tätig. Nebenamtlich bereitet er als Dozent bei AssessorenRep (assrep.de) und der DeutschenAnwaltAkademie GmbH Referendare auf die strafrechtlichen Klausuren im 2. Staatsexamen vor.

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung