Norman Lenger

Editorial

Die zweite Ausgabe der WiJ im Jahr 2015 steht ganz im Zeichen der WisteV-wistra-Neujahrstagung, die am 16. und 17. Januar in Frankfurt mit dem Titel „Wirtschaftsstrafrecht jenseits von Untreue und Absprachen“ erneut eine Vielzahl von Teilnehmern begeistern konnte. Auch in neuem Umfeld und vergrößertem Saal kamen rasch sehr rege Diskussionen zu den spannenden Beiträgen auf. Trüg erörterte im 3. Themenblock “Compliance für die Justiz – Reformansätze“, ob das Unternehmensstrafrecht Alternativen zum auf Individuen gemünzten Strafrecht bietet. Sein Vortrag leitet die vorliegende Ausgabe der WiJ ein. Bittmann hat zu § 153a StPO und – anschließend an den Vortrag von Trüg – zum Unternehmensstrafrecht die Beiträge und Diskussionsergebnisse in WisteV-Standards formuliert, die hier auch der Leserschaft zur kritischen Lektüre und Diskussion vorgestellt werden. Wer es nicht geschafft hat, an der WisteV-wistra-Neujahrstagung teilzunehmen oder wer Gesagtes in Erinnerung rufen will, dem sei darüber hinaus auch der ausführliche Tagungsbericht von Kruse ans Herz gelegt.

Auch der neue Länderbericht aus Österreich hat (Wirtschafts-) Compliance im Fokus: Ehrbar/Kollmann/Paulitsch/Wolm gehen auf den zurzeit von der Internationale Organisation für Normung (ISO) erarbeiteten globalen Standard für Compliance Management Systeme ein, der voraussichtlich 2015 veröffentlicht werden wird.

Weyand weist auf wichtige Entscheidungen zum Insolvenzstrafrecht, insbesondere zur Täterschaft des faktischen Geschäftsführers hin. Die Aufbereitung dieser Entscheidungen wird durch eine Übersicht über die insolvenzstrafrechtliche Literatur von Brand abgerundet. Weitere Urteilsbesprechungen von Wollschläger, Brockhaus und Klötzer-Assion befassen sich mit wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen, mit der gerichtlichen Ermittlungspflicht im Zwischenverfahren und der ordnungswidrigen Ablagerung von Abfällen außerhalb einer zugelassenen Anlage.

Frank berichtet von der Veranstaltung der WisteV-Ländergruppe Schweiz zum Thema „Beweiserhebung und Strafverteidigung“. Mit Blick auf die erst am 1. Januar 2011 in Kraft getretene gesamtschweizerische Strafprozessordnung sind viele Fragen in Praxis und Lehre umstritten. Anknüpfend hieran erörtern Heiniger das Konfrontationsrecht und die hierzu ergangene bundesgerichtliche Rechtsprechung und Isenring die frühzeitige Entfernungspflicht von Unverwertbarem aus der Akte. Stelten geht in ihrem Tagungsbericht „Aktuelle Entwicklungen im Kapitalmarktstraf- und – ordnungswidrigkeitenrecht“ vom 04. Februar 2015 in der Börse Düsseldorf auf zwei jüngere Entwicklungen ein. Zum einen die veröffentlichten „WpHGBußgeldleitlinien“ der BaFin, zum anderen eine Entscheidung des dritten Strafsenats der Stellung dazu nimmt, was das „erlangte Etwas“ gem. § 73 Abs. 1 S. 1 StGB ist.

Die Rezension beinhalten diesmal ausgewählte Dissertationen und eine Habilitationsschrift zu unterschiedlichen Themenkomplexen, u.a. das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant unter Einbeziehung Dritter in den Schutz von §§ 53, 97, 160a StPO sowie „Tatprovokation als Ermittlungsmaßnahme“

 Aber nun wünsche ich Ihnen viel Spaß und eine spannende Lektüre der zweiten Ausgabe des WisteV-Journals 2015!

 

Die zweite Ausgabe der WiJ im Jahr 2015 steht ganz im Zeichen der WisteV-wistra-Neujahrstagung, die am 16. und 17. Januar in Frankfurt mit dem Titel „Wirtschaftsstrafrecht jenseits von Untreue und Absprachen“ erneut eine Vielzahl von Teilnehmern begeistern konnte. Auch in neuem Umfeld und vergrößertem Saal kamen rasch sehr rege Diskussionen zu den spannenden Beiträgen auf. Trüg erörterte im 3. Themenblock “Compliance für die Justiz – Reformansätze“, ob das Unternehmensstrafrecht Alternativen zum auf Individuen gemünzten Strafrecht bietet. Sein Vortrag leitet die vorliegende Ausgabe der WiJ ein. Bittmann hat zu § 153a StPO und – anschließend an den Vortrag von Trüg – zum Unternehmensstrafrecht die Beiträge und Diskussionsergebnisse in WisteV-Standards formuliert, die hier auch der Leserschaft zur kritischen Lektüre und Diskussion vorgestellt werden. Wer es nicht geschafft hat, an der WisteV-wistra-Neujahrstagung teilzunehmen oder wer Gesagtes in Erinnerung rufen will, dem sei darüber hinaus auch der ausführliche Tagungsbericht von Kruse ans Herz gelegt.

Auch der neue Länderbericht aus Österreich hat (Wirtschafts-) Compliance im Fokus: Ehrbar/Kollmann/Paulitsch/Wolm gehen auf den zurzeit von der Internationale Organisation für Normung (ISO) erarbeiteten globalen Standard für Compliance Management Systeme ein, der voraussichtlich 2015 veröffentlicht werden wird.

Weyand weist auf wichtige Entscheidungen zum Insolvenzstrafrecht, insbesondere zur Täterschaft des faktischen Geschäftsführers hin. Die Aufbereitung dieser Entscheidungen wird durch eine Übersicht über die insolvenzstrafrechtliche Literatur von Brand abgerundet. Weitere Urteilsbesprechungen von Wollschläger, Brockhaus und Klötzer-Assion befassen sich mit wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen, mit der gerichtlichen Ermittlungspflicht im Zwischenverfahren und der ordnungswidrigen Ablagerung von Abfällen außerhalb einer zugelassenen Anlage.

Frank berichtet von der Veranstaltung der WisteV-Ländergruppe Schweiz zum Thema „Beweiserhebung und Strafverteidigung“. Mit Blick auf die erst am 1. Januar 2011 in Kraft getretene gesamtschweizerische Strafprozessordnung sind viele Fragen in Praxis und Lehre umstritten. Anknüpfend hieran erörtern Heiniger das Konfrontationsrecht und die hierzu ergangene bundesgerichtliche Rechtsprechung und Isenring die frühzeitige Entfernungspflicht von Unverwertbarem aus der Akte. Stelten geht in ihrem Tagungsbericht „Aktuelle Entwicklungen im Kapitalmarktstraf- und – ordnungswidrigkeitenrecht“ vom 04. Februar 2015 in der Börse Düsseldorf auf zwei jüngere Entwicklungen ein. Zum einen die veröffentlichten „WpHGBußgeldleitlinien“ der BaFin, zum anderen eine Entscheidung des dritten Strafsenats der Stellung dazu nimmt, was das „erlangte Etwas“ gem. § 73 Abs. 1 S. 1 StGB ist.

Die Rezension beinhalten diesmal ausgewählte Dissertationen und eine Habilitationsschrift zu unterschiedlichen Themenkomplexen, u.a. das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant unter Einbeziehung Dritter in den Schutz von §§ 53, 97, 160a StPO sowie „Tatprovokation als Ermittlungsmaßnahme“

 Aber nun wünsche ich Ihnen viel Spaß und eine spannende Lektüre der zweiten Ausgabe des WisteV-Journals 2015!

Autorinnen und Autoren

  • Norman Lenger
    Norman Lenger, LL.M., ist Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) und leitet als Partner den Rechtsbereich Gesundheits- und Sozialwirtschaft bei Rödl & Partner in Köln/Nürnberg. Er berät zu sämtlichen rechtlichen- und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Seine Schwerpunkte liegen u.a. in der Begleitung von Restrukturierungsmandaten sowie in den Themen Krisenvermeidung- und bewältigung. Dazu gehört auch die Implementierung von Compliance Management Systemen zur Haftungsvermeidung und -reduzierung. Im Falle eines nicht vermeidbaren Insolvenzverfahrens unterstützt er insbesondere Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft und ihre Gesellschafter sowie Insolvenzverwalter bei der ordnungsgemäßen Einleitung, Durchführung und Begleitung.

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung