Friedrich Frank

Veranstaltung der WisteV-Ländergruppe

„Beweiserhebung und Strafverteidigung“

Am 27. Januar 2015 fand die erste Veranstaltung der Ländergruppe Schweiz statt. In Zürich kamen über 55 Zuhörer aus Justiz, Anwaltschaft und Universität zu den Vorträgen von Herrn Dr. Bernhard Isenring und Herrn Dr. Matthias Heiniger. Dabei standen bereits ausweislich des Veranstaltungsthemas strafprozessuale Themen im Vordergrund, die von Herrn Dr. Isenring aus anwaltlicher, von Herrn Dr. Heiniger aus gerichtlicher Perspektive beleuchtet wurden. Dies vor allem auch deswegen, weil die gesamtschweizerische Strafprozessordnung erst seit dem 1. Januar 2011 in Kraft ist, hier mithin – aufgrund ihres noch jungen Alters – noch immer viele Fragen ungeklärt bzw. in Praxis und Lehre umstritten sind. In besonderem Maße gilt dies auch für die von den Referenten besprochenen, praktisch sehr relevanten Punkte des Konfrontationsrechts (Art. 147 StPO), der Siegelung (Art. 248 StPO) sowie der Frage, ob und ab welchem Zeitpunkt unrechtmäßig erlangte Beweismittel aus der Akte zu weisen sind (Art. 141 Abs. 5 StPO). All dies wurde sowohl zwischen den Referenten, welche direkt zum Vortrag des jeweils anderen Stellung nahmen, als auch innerhalb der Zuhörerschaft kontrovers diskutiert. Dabei bestand, was angesichts der unterschiedlichen Verfahrensrolle der anwesenden Zuhörer nicht selbstverständlich und umso erfreulicher ist, durchaus Konsens hinsichtlich einzelner Punkte, etwa jenem, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel frühestmöglich aus dem Dossier zu entnehmen sind. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten sei auf die nachfolgend abgedruckten, teils um Fußnoten erweiterten Vorträge verwiesen, welche die Referenten dankenswerterweise zur Verfügung stellten.

Die WisteV-Ländergruppe Schweiz wird auch in Zukunft regelmässig Vortragsveranstaltungen zum schweizerischen Wirtschaftsstrafrecht und angrenzenden (Straf-)Rechtsgebieten durchführen, zu welchen auch Interessierte aus Deutschland und Österreich herzlich willkommen sind.

„Beweiserhebung und Strafverteidigung“

Am 27. Januar 2015 fand die erste Veranstaltung der Ländergruppe Schweiz statt. In Zürich kamen über 55 Zuhörer aus Justiz, Anwaltschaft und Universität zu den Vorträgen von Herrn Dr. Bernhard Isenring und Herrn Dr. Matthias Heiniger. Dabei standen bereits ausweislich des Veranstaltungsthemas strafprozessuale Themen im Vordergrund, die von Herrn Dr. Isenring aus anwaltlicher, von Herrn Dr. Heiniger aus gerichtlicher Perspektive beleuchtet wurden. Dies vor allem auch deswegen, weil die gesamtschweizerische Strafprozessordnung erst seit dem 1. Januar 2011 in Kraft ist, hier mithin – aufgrund ihres noch jungen Alters – noch immer viele Fragen ungeklärt bzw. in Praxis und Lehre umstritten sind. In besonderem Maße gilt dies auch für die von den Referenten besprochenen, praktisch sehr relevanten Punkte des Konfrontationsrechts (Art. 147 StPO), der Siegelung (Art. 248 StPO) sowie der Frage, ob und ab welchem Zeitpunkt unrechtmäßig erlangte Beweismittel aus der Akte zu weisen sind (Art. 141 Abs. 5 StPO). All dies wurde sowohl zwischen den Referenten, welche direkt zum Vortrag des jeweils anderen Stellung nahmen, als auch innerhalb der Zuhörerschaft kontrovers diskutiert. Dabei bestand, was angesichts der unterschiedlichen Verfahrensrolle der anwesenden Zuhörer nicht selbstverständlich und umso erfreulicher ist, durchaus Konsens hinsichtlich einzelner Punkte, etwa jenem, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel frühestmöglich aus dem Dossier zu entnehmen sind. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten sei auf die nachfolgend abgedruckten, teils um Fußnoten erweiterten Vorträge verwiesen, welche die Referenten dankenswerterweise zur Verfügung stellten.

Die WisteV-Ländergruppe Schweiz wird auch in Zukunft regelmässig Vortragsveranstaltungen zum schweizerischen Wirtschaftsstrafrecht und angrenzenden (Straf-)Rechtsgebieten durchführen, zu welchen auch Interessierte aus Deutschland und Österreich herzlich willkommen sind.

Autorinnen und Autoren

  • Friedrich Frank
    Nach dem Studium an der Universität Tübingen assistierte Friedrich Frank an der Universität Bern und arbeitete als Rechtsanwalt in Stuttgart sowie als Tutor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität St. Gallen (HSG). Er besitzt die deutsche und die bernische Rechtsanwaltszulassung, ist Fachanwalt SAV Strafrecht und arbeitet als Anwalt bei der Kanzlei Jetzer Frank in Zürich, ausschliesslich im Bereich Strafrecht.

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung