Dr. Michael Racky

Christian Winkler: Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant

Die Einbeziehung Dritter in den Schutz von  §§ 53, 97, 160a StPO

Duncker & Humblot, Berlin 2014

Die von Christian Winkler verfasste Dissertation „Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Die Einbeziehung Dritter in den Schutz von §§ 53, 97, 160a StPO“ setzt sich mit Problemen auseinander, die bei der Einbeziehung juristischer Personen im weiteren Sinn in Strafverfahren entstehen, die gegen deren Organmitglieder oder Angestellte geführt werden. Dabei wird derjenige Interessenkonflikt näher untersucht, der dadurch entsteht, dass ein Rechtsanwalt, der ein Unternehmen berät, zugleich sensible Informationen zu einer etwaigen Strafbarkeit von Organmitgliedern oder Mitarbeiter des Unternehmens erhält.

Diese Konstellation, die quasi bei jeder anwaltlichen Unternehmensverteidigung in einem Strafverfahren oder einer Sockelverteidigung auftritt, wird von Winkler unter verschiedenen Aspekten beleuchtet.

Seine Arbeit wurde von der Universität Bayreuth 2013 als Dissertation angenommen.

Der Verfasser greift zunächst konkret die Fragestellung auf, wer bei der Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen eine GmbH und Übernahme der Geschäfte durch einen Insolvenzverwalter nach § 53 Abs. 2 StPO zur Entbindung des Rechtsanwalts berechtigt ist, wenn gegen den Geschäftsführer z.B. wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrottdelikten ermittelt wird.

Auch beschäftigt sich die Arbeit mit der Bestimmung der Entbindungsberechtigung und der Reichweite von Beschlagnahmeverboten nach § 97 StPO bei von Rechtsanwälten geführten internen Ermittlungen oder wenn Rechtsanwälte in einer Funktion als sog. Ombudsmänner für Unternehmen tätig werden und hierbei als Anlaufstelle für Whistleblower fungieren.

Dabei wird das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant im Allgemeinen sowie dessen Schutz durch die §§ 53, 97, 160a StPO näher untersucht. Inhalt und Begriff definiert der Verfasser anhand der Grundrechte der Beteiligten, dem Rechtsstaatsprinzip, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Strafprozessordnung und dem Strafgesetzbuch sowie dem anwaltlichen Berufsrecht.

Hierbei unternimmt der Autor in einem „eigenen Entwurf“ den Versuch, ein Konzept von Vertrauensverhältnissen zwischen Anwälten und Mandanten für das Strafverfahren im Hinblick auf die §§ 53, 97 und 160a StPO zu entwickeln. Dabei wird nicht ganz klar, warum es dieses eigenen Entwurfes überhaupt bedarf.

Ausgehend von der Feststellung, dass die bisherige Darstellung keine Definition für das Vertrauensverhältnis anhand der bereits beschriebenen Vorgehensweise liefern konnte, soll ein am natürlichen Wortsinn orientiertes Begriffsverständnis von „Vertrauen“ und „Verhältnis“ entwickelt werden.

Christian Winkler streift hier rechtssoziologische Fragestellungen allenfalls am Rande, um sich dann Konstellationen im Dreipersonenverhältnis zuzuwenden. Hier liegt auch der eigentliche Schwerpunkt der Arbeit. Der Ansatz einer eigenen Definition des Vertrauensverhältnisses ist sicherlich sehr ambitioniert gewählt. Die Ausführungen vermögen leider nicht gänzlich zu überzeugen.

Dem Verfasser kommt jedoch das Verdienst zu, alle problematischen Konstellationen bei einer Einbeziehung Dritter in das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant umfassend aufzuarbeiten und darzustellen.

Auch ist der Versuch einer Definition des Vertrauensverhältnisses anhand der geltenden Gesetze für den praktisch arbeiteten Anwalt lesenswert, um mehr zum normativen Hintergrund des Mandantenverhältnisses zu erfahren, das im Tagesgeschäft nicht immer unproblematisch ist.

Die Einbeziehung Dritter in den Schutz von  §§ 53, 97, 160a StPO

Duncker & Humblot, Berlin 2014

Die von Christian Winkler verfasste Dissertation „Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Die Einbeziehung Dritter in den Schutz von §§ 53, 97, 160a StPO“ setzt sich mit Problemen auseinander, die bei der Einbeziehung juristischer Personen im weiteren Sinn in Strafverfahren entstehen, die gegen deren Organmitglieder oder Angestellte geführt werden. Dabei wird derjenige Interessenkonflikt näher untersucht, der dadurch entsteht, dass ein Rechtsanwalt, der ein Unternehmen berät, zugleich sensible Informationen zu einer etwaigen Strafbarkeit von Organmitgliedern oder Mitarbeiter des Unternehmens erhält.

Diese Konstellation, die quasi bei jeder anwaltlichen Unternehmensverteidigung in einem Strafverfahren oder einer Sockelverteidigung auftritt, wird von Winkler unter verschiedenen Aspekten beleuchtet.

Seine Arbeit wurde von der Universität Bayreuth 2013 als Dissertation angenommen.

Der Verfasser greift zunächst konkret die Fragestellung auf, wer bei der Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen eine GmbH und Übernahme der Geschäfte durch einen Insolvenzverwalter nach § 53 Abs. 2 StPO zur Entbindung des Rechtsanwalts berechtigt ist, wenn gegen den Geschäftsführer z.B. wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrottdelikten ermittelt wird.

Auch beschäftigt sich die Arbeit mit der Bestimmung der Entbindungsberechtigung und der Reichweite von Beschlagnahmeverboten nach § 97 StPO bei von Rechtsanwälten geführten internen Ermittlungen oder wenn Rechtsanwälte in einer Funktion als sog. Ombudsmänner für Unternehmen tätig werden und hierbei als Anlaufstelle für Whistleblower fungieren.

Dabei wird das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant im Allgemeinen sowie dessen Schutz durch die §§ 53, 97, 160a StPO näher untersucht. Inhalt und Begriff definiert der Verfasser anhand der Grundrechte der Beteiligten, dem Rechtsstaatsprinzip, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Strafprozessordnung und dem Strafgesetzbuch sowie dem anwaltlichen Berufsrecht.

Hierbei unternimmt der Autor in einem „eigenen Entwurf“ den Versuch, ein Konzept von Vertrauensverhältnissen zwischen Anwälten und Mandanten für das Strafverfahren im Hinblick auf die §§ 53, 97 und 160a StPO zu entwickeln. Dabei wird nicht ganz klar, warum es dieses eigenen Entwurfes überhaupt bedarf.

Ausgehend von der Feststellung, dass die bisherige Darstellung keine Definition für das Vertrauensverhältnis anhand der bereits beschriebenen Vorgehensweise liefern konnte, soll ein am natürlichen Wortsinn orientiertes Begriffsverständnis von „Vertrauen“ und „Verhältnis“ entwickelt werden.

Christian Winkler streift hier rechtssoziologische Fragestellungen allenfalls am Rande, um sich dann Konstellationen im Dreipersonenverhältnis zuzuwenden. Hier liegt auch der eigentliche Schwerpunkt der Arbeit. Der Ansatz einer eigenen Definition des Vertrauensverhältnisses ist sicherlich sehr ambitioniert gewählt. Die Ausführungen vermögen leider nicht gänzlich zu überzeugen.

Dem Verfasser kommt jedoch das Verdienst zu, alle problematischen Konstellationen bei einer Einbeziehung Dritter in das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant umfassend aufzuarbeiten und darzustellen.

Auch ist der Versuch einer Definition des Vertrauensverhältnisses anhand der geltenden Gesetze für den praktisch arbeiteten Anwalt lesenswert, um mehr zum normativen Hintergrund des Mandantenverhältnisses zu erfahren, das im Tagesgeschäft nicht immer unproblematisch ist.

Autorinnen und Autoren

  • Dr. Michael Racky
    Rechtsanwalt Dr. Michael Racky, Frankfurt am Main.

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