Editorial
WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., vierte Ausgabe 2015
Deutsche Autos! Made in Germany! Fußball-WM 2006: die Welt zu Gast bei Freunden! Bei diesen Schlagworten handelt(e) es sich um populäre Anker des deutschen Selbstverständnisses. Sie bedürfen möglicherweise der strafrechtlichen Aufarbeitung. Die vierte Ausgabe des Journals der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. nähert sich undolos diesen aktuellen Themen.
Szesny und Glander beleuchten „Die Verbandsgeldbuße gegenüber Rechtsnachfolgern“ unter Beachtung der aktuellen Entscheidungen des EuGH und BGH. Sie beantworten damit auch die hypothetische Frage, unter welchen Umständen eine Haftung etwa eines möglichen Rechtsnachfolgers der Volkswagen AG in Bezug auf etwaige Sanktionen im Sinne des § 30 Abs. 2 lit. a OWiG als Folge des „Diesel-Skandals“ in Betracht käme. Passenderweise befasst sich Engelhart mit der Verantwortlichkeit in internationalen Konzernstrukturen und im faktischen Konzern. Dies einerseits in Form einer Anmerkung zu einem Beschluss des OLG München, andererseits in seiner Rezension einer Dissertation von Caracas, die sich an der Konzernthematik am Beispiel der im Ausland straflosen Bestechung im geschäftlichen Verkehr abarbeitet – womit wir uns thematisch dem „Sommermärchen“, konkret den Umständen der Vergabe der WM 2006, nähern. Auch die Urteilsanmerkung von Zimmermann hat allgemeine praxisrelevante Probleme des Korruptionsstrafrechts zum Inhalt und beschäftigt sich sodann schwerpunktmäßig mit § 108e n.F., der Mandatsträgerbestechlichkeit, und den praxisrelevanten Ausführungen des 2. Strafsenats zur Auslegung dieser Vorschrift. Die Lektüre lohnt nicht nur für (kommunale) Mandatsträger und (Fußball-) Funktionäre.
Verbandsgeldbußen oder entsprechende im Ausland verhängte Sanktionen können für ein Unternehmen existenzbedrohend sein. In Zeiten der Unternehmenskrise – besser noch davor – lohnt sich die Auseinandersetzung mit den stets praxisrelevanten Ausführungen von Weyand zu Entscheidungen im Insolvenzstrafrecht und von Brand zur aktuellen insolvenzstrafrechtlichen Literatur.
Verliert als Folge der aktuellen Entwicklungen die umgangssprachlich also solche bezeichnete „Marke“ Made in Germany an Wert? Das deutsche Strafrecht schützt jedenfalls weiterhin Marken, Patente und andere geistige Leistungen; in welcher Form erläutern Petri und Schmitz in ihrem instruktiven Beitrag zum „IP-Strafrecht – der Schutz des geistigen Eigentums“. Die Autoren bieten dabei einen tiefen Einblick sowohl in das materielle Straf- als auch die Besonderheiten des Verfahrensrechts, begleitet von originär zivilrechtlichen Gesichtspunkten (Blankettnorm, Adhäsionsverfahren, Klärung zivilrechtlicher Vorfragen) und Hinweisen zur Compliance.
Die Ausgabe beinhaltet schließlich die Darstellung der neuesten wirtschaftsstrafrechtlichen Entwicklungen in Österreich und die Rezension der Dissertation von Moini zu „Staatliche[n] Warnungen vor entlassenen Straftätern“ von Glauch.
Bei der Lektüre wünsche ich viel Vergnügen.
WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., vierte Ausgabe 2015
Deutsche Autos! Made in Germany! Fußball-WM 2006: die Welt zu Gast bei Freunden! Bei diesen Schlagworten handelt(e) es sich um populäre Anker des deutschen Selbstverständnisses. Sie bedürfen möglicherweise der strafrechtlichen Aufarbeitung. Die vierte Ausgabe des Journals der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. nähert sich undolos diesen aktuellen Themen.
Szesny und Glander beleuchten „Die Verbandsgeldbuße gegenüber Rechtsnachfolgern“ unter Beachtung der aktuellen Entscheidungen des EuGH und BGH. Sie beantworten damit auch die hypothetische Frage, unter welchen Umständen eine Haftung etwa eines möglichen Rechtsnachfolgers der Volkswagen AG in Bezug auf etwaige Sanktionen im Sinne des § 30 Abs. 2 lit. a OWiG als Folge des „Diesel-Skandals“ in Betracht käme. Passenderweise befasst sich Engelhart mit der Verantwortlichkeit in internationalen Konzernstrukturen und im faktischen Konzern. Dies einerseits in Form einer Anmerkung zu einem Beschluss des OLG München, andererseits in seiner Rezension einer Dissertation von Caracas, die sich an der Konzernthematik am Beispiel der im Ausland straflosen Bestechung im geschäftlichen Verkehr abarbeitet – womit wir uns thematisch dem „Sommermärchen“, konkret den Umständen der Vergabe der WM 2006, nähern. Auch die Urteilsanmerkung von Zimmermann hat allgemeine praxisrelevante Probleme des Korruptionsstrafrechts zum Inhalt und beschäftigt sich sodann schwerpunktmäßig mit § 108e n.F., der Mandatsträgerbestechlichkeit, und den praxisrelevanten Ausführungen des 2. Strafsenats zur Auslegung dieser Vorschrift. Die Lektüre lohnt nicht nur für (kommunale) Mandatsträger und (Fußball-) Funktionäre.
Verbandsgeldbußen oder entsprechende im Ausland verhängte Sanktionen können für ein Unternehmen existenzbedrohend sein. In Zeiten der Unternehmenskrise – besser noch davor – lohnt sich die Auseinandersetzung mit den stets praxisrelevanten Ausführungen von Weyand zu Entscheidungen im Insolvenzstrafrecht und von Brand zur aktuellen insolvenzstrafrechtlichen Literatur.
Verliert als Folge der aktuellen Entwicklungen die umgangssprachlich also solche bezeichnete „Marke“ Made in Germany an Wert? Das deutsche Strafrecht schützt jedenfalls weiterhin Marken, Patente und andere geistige Leistungen; in welcher Form erläutern Petri und Schmitz in ihrem instruktiven Beitrag zum „IP-Strafrecht – der Schutz des geistigen Eigentums“. Die Autoren bieten dabei einen tiefen Einblick sowohl in das materielle Straf- als auch die Besonderheiten des Verfahrensrechts, begleitet von originär zivilrechtlichen Gesichtspunkten (Blankettnorm, Adhäsionsverfahren, Klärung zivilrechtlicher Vorfragen) und Hinweisen zur Compliance.
Die Ausgabe beinhaltet schließlich die Darstellung der neuesten wirtschaftsstrafrechtlichen Entwicklungen in Österreich und die Rezension der Dissertation von Moini zu „Staatliche[n] Warnungen vor entlassenen Straftätern“ von Glauch.
Bei der Lektüre wünsche ich viel Vergnügen.