Joachim Schwede

Eberhard Eichenhofer, Constanze Janda, Klausurenkurs im Sozialrecht

8. Auflage 2014, C.F. Müller, 21,99 Euro

Was macht der anwaltliche Praktiker mit einem Klausurenkurs im Sozialrecht, zumal, wenn er sich überwiegend im Strafrecht bewegt? Diese Frage lässt sich anhand des vorliegenden Buches wunderbar beantworten. Die Autoren weisen – zu Recht – auf die große ökonomische Bedeutung des Sozialrechts hin, die ihren gesetzgeberischen Niederschlag im Strafrecht ja unlängst mit dem § 299a StGB gefunden hat. Und sie verfolgen mit dem Buch den Ansatz, das Sozialrecht im Zusammenwirken mit Nachbarrechtsgebieten vorzustellen, was dessen besondere Tücke erkennen lässt: Man kann mit verschiedensten Fragestellungen schnell in das recht unübersichtliche Rechtsgebiet eindringen.

Der Typus „Klausurenkurs“ bietet einen Zugang zu einem Rechtsgebiet, der es gestattet, schnell „auf den Punkt zu kommen“. Nimmt man sich z.B. den Fall Nr. 24 vor (S. 162), der sich mit der strafrechtlichen Sanktionierung der Verletzung von Beitragspflichten und der Verantwortlichkeit der Organe juristischer Personen befasst, zugleich aber auch die Frage der internationalen Geltung deutschen Sozialversicherungsrechts klärt, so wird deutlich, dass man hier ein in der Praxis mittlerweile häufiger auftretendes Problem gut analysieren kann, ohne eine Vielzahl von Handbüchern und Kommentaren zu wälzen. Die Fälle sind höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet (der vorgenannte vor allem nach BGHSt 51, 124, BGHSt 52, 67 und EuGH, EWS 2000, 27) und deswegen angenehm „unakademisch“ dargestellt.

Die Klausuren sind kurz, was es ermöglicht, mit insgesamt 25 Fällen den vielfältigen Variationen des Sozialrechts gerecht zu werden.

Die Fälle 3 bis 5 sind mit den Schwerpunkten Beitragspflicht, Beitragserhebung, Arbeitnehmereigenschaft, Organe juristischer Personen, Haftung dieser Organe für die Beitragsabführung usw. ebenfalls in einem Bereich angesiedelt, der in der strafrechtlichen Beratung von Unternehmen nicht zu unterschätzen ist. Insbesondere Fall 5, der OLG Düsseldorf (NZI 2003, 342 – Geschäftsführerhaftung bei Nichtabführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung) und dem BGH (NJW 2013, 3303 – Haftung des vertretungsberechtigten Organs einer ausländischen Gesellschaft wegen Vorenthaltens der Sozialversicherungsbeiträge) nachgebildet wurde, schafft einen raschen Überblick über einschlägige Anspruchsgrundlagen.

Auch Fall 23 (nach BSG, NJW 2002, 318 – Entschädigung bei tätlichem Angriff in einer Strafanstalt und BSG, BSGE 98, 178 – Anspruch auf Gewaltopferentschädigung und Unbilligkeit) zeigt gut strukturiert besondere Probleme der Opferentschädigung auf, die sich potenzieren können, wenn ausländer- und aufenthaltsrechtliche Probleme hinzutreten.

Ein kleiner Kritikpunkt ist für mich das sehr knappe Stichwortverzeichnis, das aber natürlich, wenn das Buch seine Hauptzielgruppe – Lernende im Sozialrecht – anspricht, vollkommen ausreichend sein mag. Praktisch ist das umfangreiche Inhaltsverzeichnis, das stichwortartige die jeweiligen Schwerpunkte des Falles hervorhebt.

Dass dieses Klausurenbuch auf den Schreibtisch eines jeden gehört, der das Sozialrecht erlernt, steht außer Frage, denn es bietet – der Arbeitstechnik angepasst – einen guten Blick in viele Bereiche des Sozialrechts. Aber auch für den anwaltlichen Praktiker ist es – dank der gebotenen Kürze – ein gutes Nachschlagewerk, um strukturiert das oftmals doch wenig geliebte Rechtsgebiet zu erschließen.

Autorinnen und Autoren

  • Joachim Schwede
    Rechtsanwalt in Aichach

WiJ

  • Dr. Ulrich Leimenstoll

    Umweltstrafrecht – besondere Herausforderungen für die Verteidigung und strafrechtliche Beratung

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung

  • Dr. Carolin Raspé , Dr. Roland Stein

    Strafrechtliche Risiken bei der Sanktions-Compliance

    Außenwirtschaftsrecht, Kriegswaffenkontrollrecht

  • Ronja Pfefferl , Henrik Halfmann

    Außerstrafrechtliche Folgen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

    Individual- und Unternehmenssanktionen