Editorial
WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., dritte Ausgabe 2017Mitten in der Urlaubszeit erreicht Sie die dritte Ausgabe des diesjährigen WisteV-Journals. Sie nimmt Sie gleich mit nach Österreich: Pollak stellt die neue Kronzeugenregelung im österreichischen Wirtschaftsstrafrecht vor. Diese sieht für den Kronzeugen, der wichtige Hinweise zur Aufklärung von Straftaten liefert, die Einstellung des gegen ihn geführten Verfahrens vor. Damit weicht sie erheblich von der deutschen Regelung in § 46b StGB ab, bei der die Aufklärungshilfe des Kronzeugen im Regelfall nur zu einer Milderung der gegen ihn zu verhängenden Strafe führt. In Deutschland ist zur Zeit aber vor allem die Kronzeugenregelung in ihrer kartellrechtlichen Ausprägung im Gespräch: Wer hat das große Kartell der deutschen Automobilhersteller als erster den Kartellbehörden angezeigt und kann deshalb auf Straffreiheit hoffen? Enthalten weitere Selbstanzeigen „Beweismittel mit erheblichem Mehrwert“, so dass zumindest eine Herabsetzung der von der EU-Kommission zu beschließenden Geldbußen in Betracht kommt?Klötzer-Assion geht in der aktuellen Ausgabe anhand einer Entscheidung des BAG auf neue Rechtsfragen rund um Sachverhalte mit Fremdpersonaleinsatz ein, die sich anhand der Novellierung des AÜG zum 1. April 2017 stellen. Sie gibt zugleich wichtige Hinweise zur Vermeidung straf- und bußgeldrechtlicher Haftung. Altverträge sollten angesichts der neuen Regelungen überprüft werden, neue Verträge müssen an dem erweiterten Pflichtenkreis ausgerichtet werden.Ehmann und Frank stellen die wichtigsten Entscheidungen des schweizer Wirtschaftsstrafrechts des letzten halben Jahres vor.Wer es nicht zum 4. Kölner Insolvenzstrafrechtstag des WisteV-Arbeitskreises „Insolvenzstrafrecht“ in Zusammenarbeit mit ZInsO, DIAI und KAV in Köln geschafft hat, kann in dieser Ausgabe nachlesen: Weyand berichtet ausführlich über die spannenden Inhalte der Vorträge und Diskussionen zum „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ v. 13.4.2017, das zum 1.7.2017 in Kraft treten wird.Auch in der vorliegenden Ausgabe finden Sie überdies eine breitgefächerte Reihe lesenswerter Rezensionen zu aktuellen Veröffentlichungen.Gleich nach der Urlaubszeit sind alle Mitglieder der WisteV eingeladen, an der Zukunft der WisteV – und damit auch des WiJ – mitzuarbeiten und Vorschläge zu diskutieren. Deshalb sei an dieser Stelle noch einmal an das
WisteV-Sommertreffen am 23.9.2017 in Köln
erinnert. Im Anschluss an die Vortragsveranstaltung mit Oberstaatsanwältin beim BGH Dr. Sonja Heine und Prof. Dr. Martin Waßmer, Universität Köln, zum Thema „Änderung der Rechtsprechung zur Untreue bei Personenhandelsgesellschaften?“ widmet sich die Mitgliederversammlung den Fragen und Aufgaben einer weiteren Professionalisierung des Vereins. Bitte bringen Sie sich gerne darin ein!Bis dahin darf ich Ihnen eine spannende Lektüre der aktuellen Ausgabe wünschen.