Editorial
WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., vierte Ausgabe 2017
Liebe Leser der WiJ,
die aktuelle Ausgabe der WiJ zeigt einmal mehr und eindrucksvoll die große Bandbreite wirtschaftsstrafrechtlicher Themenkreise.
So widmen sich die Düsseldorfer Rechtsanwälte Heuking und von Coelln einem besonders sensiblen Thema. Konkret beinhaltet der Aufsatz eine Auseinandersetzung mit der in der Rechtspraxis relevanten und gerne vernachlässigten Frage, wann die Schwelle zur Strafbarkeit bei „berufstypischen Handlungen“ überschritten ist. Die Autoren stellen dar, wie sich die Rechtsprechung des BGH – der sich mehrfach mit der Frage der Strafbarkeit berufstypischer Handlungen zu befassen hatte – für die Beurteilung einer möglichen Strafbarkeit nunmehr an den allgemeinen, für die Beihilfe bestehenden Anforderungen orientiert. Die Darstellung enthält überdies eine Auseinandersetzung mit Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater sowie Ausführungen zu Tätigkeiten ohne festes Berufsbild. Aus der beratenden Praktikersicht zu begrüßen ist insbesondere die von den Autoren festgestellte Tendenz des BGH, Verurteilungen aufzuheben, bei denen allein eine Bewertung der inneren Tatseite erfolgt ist. Es ist evident, dass diese äußerst praxisrelevante Rechtsprechung – auch unter Beachtung dieses wichtigen Beitrages – im Auge gehalten werden muss und sicherlich noch keinen Abschluss gefunden hat.
Mit der – themengegensätzlichen – Auseinandersetzung von Gerst zum dem Phänomen der Kryptowährungen (digitale Währungen) und den damit verbundenen (steuer-) strafrechtlichen Implikationen wird wieder einmal ein aktuelles Beispiel sichtbar, wie – wenn auch oft mit längerer Vorlaufzeit (der erste Tausch der Kryptowährung Bitcoin erfolgte bereits 2009) – gesellschaftliche Entwicklungen strafrechtlich (zu spät?) nachbereitet werden. Der Leser, der mit dieser Thematik nicht vertraut ist, findet bei Gerst eine sehr instruktive und anschauliche Darstellung zu einem Themengebiet, dessen praktische Relevanz absehbar ist.
An dieser Stelle sei – neben dem Hinweis auf die zahlreichen Rezensionen – an die WisteV-Neujahrstagung 2018 erinnert, die vom 18. bis zum 19. Januar 2018 in Frankfurt am Main stattfinden wird. Sie befasst sich diesjährig mit dem Thema „Wissenschaft Wirtschaftsstrafrecht? oder: Dazu habe ich keinen Fall“. Wer sich noch nicht angemeldet hat, sei hieran erinnert.
Abschließend wünsche ich viel Freude bei der Lektüre!
Dr. Matthias Brockhaus, Düsseldorf/Essen