Friedrich Frank

Editorial

WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., vierte Ausgabe 2018

Man kann trefflich darüber streiten, ob die fortschreitende Internationalisierung des Wirtschaftsstrafrechts nun eher vor- oder aber nachteilig ist. Jedenfalls macht sie auch vor der WiJ nicht halt, deren neu vorliegende vierte Ausgabe so international wie wohl nie zuvor ausgefallen ist. Und hier ist dies uneingeschränkt positiv zu bewerten, was die vielen sehr lesenswerten Artikel zeigen. Diese verdeutlichen, dass der Blick auf das ausländische Recht und dessen praktische Anwendung auch ohne vertiefte Rechtsvergleichung neue Argumentationsansätze aufzeigen und damit bestehende Strukturen aufbrechen oder zumindest wichtigen Diskussionsstoff bieten kann. Ich will dies für das schweizerische Recht exemplarisch anhand zweier Aufsätze der aktuellen Ausgabe kurz aufzeigen.

So hat auch die Schweiz, schneller als sein „nördlicher Kanton“, bereits seit dem Jahre 2016 eine zumindest in den Grundzügen vergleichbare „Jones Day-Rechtsprechung“. Das höchste schweizerische Gericht, das Bundesgericht, stellte in seinem Entscheid vom 20. September desselben Jahres (1B_85/2016) nämlich fest, dass sich eine Bank, die ihre eigenen gesetzlichen Compliance- und Controlling-Aufgaben sowie die damit verbundene Pflichten, verdächtige Geschäftsabläufe sachgerecht zu dokumentieren, an eine Anwaltskanzlei delegiert, im Falle von strafrechtlichen Untersuchungen nicht auf das anwaltliche Berufsgeheimnis berufen kann. Der Aufschrei in der Schweiz auf diesen Entscheid war gewaltig. Matthias Peukert und Matthias Amador zeigen in ihrem Beitrag „Die Jones Day Entscheidung – Kein Freibrief für Staatsanwaltschaften, aber eine Chance für den Gesetzgeber“ nun für die deutsche Praxis sehr anschaulich auf, dass auch mit einem höchstrichterlichen Entscheid noch nicht alle Fragestellungen definitiv entschieden sind und es durchaus gute Gründe für ein Verwertungserbot gibt. Dies gilt es für die Situation in der Schweiz unbedingt zu berücksichtigen.

Auch die Ausführungen von Markus Rübenstahl zu den präventiven „Ermittlungen der (Unternehmens-) Verteidigung im Verbandssanktionenverfahren und unternehmensinternen Ermittlungen nach italienischem Recht“ sind aus schweizersicher Sicht von besonderem Interesse. Denn von einem formalisierten Verteidigungsmandat nach italienischem Vorbild (Art. 391-bis ff. CPP) und den damit verbundenen Privilegien können die hiesigen Anwälte nur träumen. Vielmehr sind sie spätestens seit einem (standesrechtlichen) Entscheid des Bundesgerichts vom 4. Oktober 2010 (136 II 551) strengen Vorgaben unterworfen, was den ausserprozessualen Zeugenkontakt und damit – noch nicht entschieden – die Durchführung von Interviews bei unternehmensinternen Ermittlungen betrifft. Andererseits: zumindest aus Verteidigersicht ist eine erschwerte private Beweisbeschaffung wohl nicht nur negativ zu bewerten.

Bei den vorerwähnten Beiträgen bleibt es indes nicht, die neue WiJ bietet noch viel mehr. So garantieren Antje Klötzer-Assions Ausführungen zur EU-Geheimnisschutzrichtlinie (die mittelbar auch für schweizerische Rechtsanwender von Bedeutung sein kann), der Aufsatz von Carolin Raspé, Julia Schlösser-Rost und Daniel Gajek zum Anwaltsprivileg im englischen und US-amerikanischen Recht sowie die Entscheidanmerkung von Kathie Schröder zum „Fixierungs“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (welches, in diesen Zeiten nicht mehr ganz selbstverständlich, die Wichtigkeit der Freiheitsrechte unmissverständlich zur Geltung bringt) eine hochinteressante Lektüre.

Zuletzt stellt der von Yannic Hübner verfasste Tagungsbericht zur WisteV-wistra-Neujahrstagung nochmals sehr anschaulich sämtliche Themen dar, die im vergangenen Januar diskutiert wurden. Damit wirft er aber auch die Frage auf, „wo die Zeit schon wieder geblieben ist“?! Denn die nächste, nunmehr bereits zehnte WisteV-wistra-Neujahrstagung (Thema: „Dazu hab ich ’nen Fall – Praxisprobleme im Wirtschaftsstrafrecht“) findet schon bald wieder statt, nämlich am 18. und 19. Januar 2019. Melden Sie sich an, liebe Leserinnen und Leser. Aber lesen Sie davor noch die aktuelle Ausgabe der WiJ.

 Friedrich Frank, Zürich

Autorinnen und Autoren

  • Friedrich Frank
    Nach dem Studium an der Universität Tübingen assistierte Friedrich Frank an der Universität Bern und arbeitete als Rechtsanwalt in Stuttgart sowie als Tutor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität St. Gallen (HSG). Er besitzt die deutsche und die bernische Rechtsanwaltszulassung, ist Fachanwalt SAV Strafrecht und arbeitet als Anwalt bei der Kanzlei Jetzer Frank in Zürich, ausschliesslich im Bereich Strafrecht.

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung