Milena Piel

Editorial

WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., erste Ausgabe 2019

Liebe Leserinnen und Leser der WiJ, In diesem Jahr feierte die WisteV-wistra-Neujahrstagung bereits ihr zehnjähriges Jubi-läum, die Jahre scheinen wie im Flug vergangen und für viele der Teilnehmer ist der Besuch der Tagung eine liebgewonnene Tradition geworden. Die Veranstalter haben zum Jubiläum die aktuellen Fragen der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis in den Mittelpunkt gestellt; Nina Nestler berichtet im Detail über die Panels der Tagung und die – wie gewohnt zu später Stunde – abgehaltenen Podiumsdiskussion.

Sodann ruft uns Manuel Lorenz die im vergangenen Jahr erstmals ins Leben gerufene und sehr erfolgreiche Veranstaltung „Junges Wirtschaftsstrafrecht – Neue Perspekti-ven auf Theorie und Praxis“ in Erinnerung, die 2019 eine Fortsetzung finden soll.

Immer wieder spielte in der aktuellen Auseinandersetzung – natürlich – auch der Dieselskandal eine Rolle. In der zivilrechtlichen Auseinandersetzung der Hersteller mit den Kunden hat sich nunmehr erstmals der BGH geäußert: Zwar hat der dort klagende Autokäufer wegen eines Vergleichs seine Revision inzwischen zurückgenommen, dennoch äußert sich der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH zum Inhalt seines zuvor ergangenen Hinweisbeschlusses in einer Pressemitteilung ausführlich: Die Parteien wurden darauf hingewiesen, dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB), weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr) fehlen dürfte (Pressemitteilung Nr. 22 vom 22.2.2019, VIII ZR 225/17). Inwiefern diese zivilrechtliche Auffassung des 7. Senats für die strafrechtliche Beurteilung der Sachverhalte eine Rolle spielt, wird noch zu erörtern sein. Christian Brand hat im Rahmen seines Vortrags auf der WisteV-wistra-Neujahrstagung bereits deutlich gemacht, dass sich etwaige zivilrechtlichen Ergebnisse nicht ohne Weiteres auf das Strafrecht übertragen lassen. So ist etwa ein Vermögensschaden beim Kunden nur dann gegeben, wenn tatsächlich auch eine Wertminderung festgestellt und beziffert werden kann.

Die aktuelle Ausgabe der WiJ finden befasst sich zunächst mit strafprozessualen Fragestellungen: Christian Graßie und Mayeul Hiéramente prüfen Probleme im Zusammenhang mit der Vernehmung von Richtern als Zeugen vom Hörensagen in Wirtschaftsstrafverfahren; Markus Rübenstahl erörtert das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers gem. § 147 StPO nach Einstellung des Verfahrens. Damit wünsche ich Ihnen eine interessante Lektüre der ersten WiJ des Jahres 2019.

Ihre Milena Piel, Köln

Autorinnen und Autoren

  • Milena Piel

WiJ

  • Dr. Tino Haupt

    Der Zugriff auf Fahrzeugdaten aus strafprozessualer Perspektive

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Florian Neuber

    Verteidigung ohne Grenzen?

    Internationales Strafrecht

  • Dr. Max Schwerdtfeger , Philip N. Kroner

    Parlamentarische Untersuchungsausschüsse und parallel geführte Wirtschaftsstrafverfahren

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)