Johannes Kührt

Legal-Tech als Herausforderung und Chance im Wirtschaftsstrafrecht

Bericht zur WisteV-Veranstaltung „Legal Tech und Künstliche Intelligenz in Wirtschaftsstrafverfahren“ am 22.10.2019 in der Humboldt-Universität Berlin

Legal Tech und Künstliche Intelligenz – zwei Themen, die längst den Alltag von (Wirtschafts-) Strafverteidigern erreicht haben und gegenwärtig unter vielen Gesichtspunkten diskutiert werden. Umso wichtiger ist es, mit der Zeit zu gehen und sich über neue Entwicklungen in diesem Bereich zu informieren. Dies ermöglichte die Regionalgruppe Osten der WisteV unter der Leitung von RA Alexander Sättele und RADr. med. Mathias Priewer durch die Ausrichtung einer kurzweiligen und gut besuchten Veranstaltung in Kooperation mit der Humboldt-Universität zu Berlin.

Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Hausherrn und Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr.Martin Heger. In seiner Begrüßung betonte er die zunehmende Bedeutung von Legal Tech. Anhand von Beispielen entwickelte er die These, dass die fortschreitende Digitalisierung nicht nur die juristische Tätigkeit als solche revolutionieren wird, sondern auch den Strafprozess. Um hier nicht überrascht zu werden und um sich frühzeitig in die Diskussion einzubringen, seien Veranstaltungen wie die vorliegende unabdingbar. In seinem Geleitwort schloss sich RA Alexander Sättele dieser Überlegung an und hob die Notwendigkeit hervor, Legal Tech auch aus einem „strafrechtlichen Blickwinkel“ zu betrachten.

Den ersten Vortrag des Abends hielt RA Dr. Pierre G. Zickert zum Thema „Legal Tech – Was ist das und wo setzt man es sein?“. Zickert stellte sich zunächst dem Versuch, den Begriff Legal Tech zu definieren, und ordnete dann verschiedene Anwendungen systematisch in prozess- und dokumentbezogene Software-Klassen ein, wobei er seine Erfahrungen als Manager des Legal Tech Centers von Hengeler Mueller überzeugend einbrachte. Es wurde deutlich, dass es im Kern darum geht, interne wie externe Prozesse mithilfe von Programmen zu erleichtern, Dokumente zu generieren oder Texte zu analysieren. Für Anwender sei es besonders wichtig, zunächst genau zu analysieren, welche Handlungsabläufe in Frage kommen, bevor überhaupt eine Vereinfachung durch Legal Tech und damit auch eine Effizienzsteigerung stattfinden kann. Im weiteren Verlauf seines Vortrags widmete sich Zickert dem Teilbereich Künstliche Intelligenz (KI) und ihrem Einsatz bei Due Diligences. Mit einem unterhaltsamen „KI-Bingo“ und dem Resümee, dass nicht Technologie an sich disruptiv ist, sondern vielmehr ihre Effekte, schloss Zickert seinen Vortrag ab.

Im Anschluss referierte RA Dr. Lukas Ritzenhoff zur Anwendung von Legal Tech bei internen Untersuchungen vor wirtschaftsstrafrechtlichem oder kartellrechtlichem Hintergrund. Ritzenhoff machte dabei unter anderem auf Entwicklungen in den USA aufmerksam, von denen er durch seine Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in New York in diesem Jahr aus erster Hand berichten konnte. Er zeigte auf, dass die Sachverhaltsaufklärung bei internen Untersuchungen einem hohen Zeitdruck unterliegt. Um die große Menge an Daten beherrschbar zu machen, hätte sich die Anwendung von Legal Tech bewährt. In verschiedenen Stadien der internen Untersuchung wie der Datenauswertung, der Vorbereitung von Mitarbeiterbefragungen und der Anfertigung von Untersuchungsberichten könnten auf diese Weise die wesentlichen Informationen schnell zusammengestellt und rechtlich eingeordnet werden. Im Ergebnis werde so ein Effizienzgewinn erzielt, der sich beispielsweise in einem „Windhundrennen“ um den Kooperationsbonus – man denke an das Kartellrecht oder an FCPA-Fälle – auszahlen kann. Dann ging Ritzenhoff auf neue Entwicklungen im Bereich der KI ein. So zeigte er auf, dass es möglich ist, Daten mittels TAR intelligent zu priorisieren und sie mithilfe von Case Management Systemen zu kategorisieren – je nachdem, welchem Verfahrensbeteiligten sie zugänglich gemacht werden sollen. Allerdings stehe der Einsatz von KI auch datenschutzrechtlichen Herausforderungen gegenüber. Zudem sei der eingesetzte Algorithmus zum Teil nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, was für eine Transparenz gegenüber Ermittlungsbehörden aber erforderlich sei. In seinem Fazit unterstrich Ritzenhoff, dass es keine interne Untersuchung ohne den intelligenten und maßgeschneiderten Einsatz von Legal Tech mehr geben werde. Ein gezielter Einsatz könne Unternehmen auch dabei helfen, verdachtsbasiert untersuchen zu lassen, ohne „den Ozean zum Kochen zu bringen“ (Don‘t boil the ocean!).

Den dritten Vortrag des Abends hielt RiLG Dr. Ulf Buermeyer. Seine Stimme war den knapp 60 Teilnehmern der Veranstaltung aus dem Podcast „Die Lage der Nation“ bestens bekannt. Er befasste sich mit den Herausforderungen und Chancen von Legal Tech für effektive Strafverteidigung und gerichtliche Sachverhaltsaufklärung. Legal Tech, insbesondere die Erfassung und Aufbereitung von originären Daten, könne potentiell zur Effektivierung des Akteneinsichtsrechts beitragen. Dies stellte er am Beispiel von Verkehrsdaten vor. Für Legal Tech in der Justiz gäbe es allerdings Grenzen: Buermeyer warnte vor einer Entwicklung in Richtung E-Judge. Er wies auf die Bedeutung von Einzelfallgerechtigkeit hin, die durch eine Algorithmierung gefährdet sei. In diesem Zusammenhang machte er auf eine U.S.-amerikanische Risikosoftware aufmerksam, mit deren Hilfe bereits heute in einigen Bundesstaaten Bewährungsentscheidungen getroffen werden. Buermeyer konstatierte, dass die richterliche Unabhängigkeit gefährdet sei, wenn technische Systeme einen Rechtfertigungsdruck auf Richter entfalten.

Im Anschluss lud RA Dr. med. Mathias Priewer die Referenten zur Podiumsdiskussion ein. Routiniert resümierte Priewer die Vortragsinhalte und konstatierte eine Entmystifizierung von Legal Tech. Er leitete auf Zickert über, der weitere Hinweise für die Nutzung von Legal Tech in der wirtschaftsstrafrechtlichen Anwaltskanzlei gab und auf Zuhörerfragen einging. Zickert betonte die Bedeutung einer Bedarfsanalyse, da die Implementierung von Legal Tech „von innen nach außen“ erfolgen müsse. Ritzenhoff wies auf die Anwendungspraxis in den USA hin, wo bestimmte KI-Anwendungen auch von Ermittlungsbehörden genutzt werden, um so die Sachverhaltsaufklärung effektiver zu gestalten. Auch deutsche Behörden setzten Legal Tech zur Datenstrukturierung ein; beim Einsatz von KI sei man dort bislang aber noch zurückhaltender. Buermeyer betonte, dass es wichtig sei, die verwendeten Algorithmen und Entscheidungsstandards nachvollziehen zu können. Die Referenten gingen in diesem Zusammenhang der Frage nach, welche Elemente für richterliche Entscheidungsfindung konstitutiv sind und sie damit von KI-Anwendungen abgrenzen, wobei Priewer in die Kognitionspsychologie einführte. Nach Hinweisen aus dem Publikum wurde herausgestellt, dass Legal Tech stärker in den Blickpunkt der juristischen Ausbildung rücken sollte, damit sich die Rechtswissenschaft fachbereichsübergreifend auf die zukünftigen Veränderungen – auch der juristischen Berufsbilder – einstellen kann.

Die Veranstaltung der Regionalgruppe Osten der WisteV bot insgesamt einen hervorragenden Einblick in den derzeitigen Diskussionsstand um Legal Tech und lieferte einen noch besseren Ausblick auf zukünftige Herausforderungen. Sehr zur Freude der Teilnehmer kündigte Sättele einen Fortsetzungstermin im kommenden Jahr an.

Autorinnen und Autoren

  • Johannes Kührt
    Johannes Kührt ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Halle (Saale).

WiJ

  • Dr. Elias Schönborn , Jan Uwe Thiel

    Gesetzliche Regelungen zur Handy-Sicherstellung sind verfassungswidrig (Österreich)

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Tino Haupt

    Der Zugriff auf Fahrzeugdaten aus strafprozessualer Perspektive

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Florian Neuber

    Verteidigung ohne Grenzen?

    Internationales Strafrecht