Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.

Detleff Burhoff, Peter Kotz (Hrsg.): Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge

ZAP Verlag, Bonn 2015, 1696 Seiten, 109 Euro

Mit der 1. Auflage 2016 wurde der bekannten und in Verteidigerkreisen geschätzten „Handbuch – Reihe“ von Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff ein 4. Werk hinzugefügt. Wie die vorherigen Handbücher auch, ist das Buch im ZAP Verlag erschienen. Herausgegeben wird es diesmal jedoch nicht alleine von Detlef Burhoff, sondern in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Peter Kotz. Zudem haben sich die beiden Herausgeber Unterstützung von insgesamt 24 Autoren, darunter Rechtsanwälte und Strafverteidiger, Staatsanwälte, Richter und Rechtspfleger geholt.

Herausgekommen ist ein Handbuch, das, soweit ersichtlich, auch vier Jahre nach der Erstauflage immer noch das einzige umfassende Werk zur sogenannten strafrechtlichen Nachsorge darstellt. Dadurch schafft das Werk in vielen Bereichen Abhilfe, in denen man bislang die gewünschten Informationen aus vielen verschiedenen Quellen mühevoll zusammensuchen musste.

Geleitet wird das Handbuch von dem Gedanken, dass der Verteidiger „nicht Vertreter, sondern Beistand des Beschuldigten, der die Rechte des Beschuldigten in allen Verfahrensabschnitten in vollem Umfang zu wahren hat“, sein muss. Dies gilt nach zutreffender Auffassung der Herausgeber aber nicht nur im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und im Rechtsmittel- und/oder Rechtsbehelfsverfahren – so auch die Titel der bisherigen Handbücher der Reihe – sondern auch in dem Bereich, der „nach dem Urteil kommt“. Gerade in dieser Situation wenden sich Mandanten oftmals mit nicht alltäglichen Fragen an ihren Verteidiger, die sich um Themen wie z.B. die Datenerfassung im Bundeszentralregister, Fragen der Bewährung oder Reststrafenaussetzung oder auch verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche und berufsrechtliche Nebenfolgen drehen.

Das Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge wendet sich in erster Linie, wie auch die drei anderen Bücher der Reihe, an Strafverteidiger und Rechtsanwälte, die in diesem Bereich tätig sein wollen. Es wendet sich aber nach der Intention der Herausgeber auch an Rechtsanwälte, die nicht so häufig mit Strafsachen zu tun haben und darüber hinaus an Richter und Staatsanwälte, die nach praxistauglichen Lösungsansätzen suchen. Die veröffentlichte Literatur und Rechtsprechung ist bis einschließlich September 2015 berücksichtigt, sodass aus Sicht der Verfasserin dieser Rezension so langsam über eine Neuauflage nachgedacht werden könnte.

Wie aus den anderen Handbüchern der Reihe gewohnt, enthält auch das Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge Praxishilfen, Hinweise für den Verteidiger, die Zusammenfassung eines Abschnittes unter dem Stichwort, „Das Wichtigste in Kürze“, Formulierungshilfen in Form von Mustern, die auch als Download bereit gestellt werden, und einige wenige, aber thematisch stets passende und zielführende Literaturhinweise.

Inhaltlich ist das Handbuch in zehn Kapitel gegliedert. In den einzelnen Kapiteln sind die Themen alphabetisch nach Stichworten geordnet. Dies führt mitunter zu Doppelnennungen, deren sich die Herausgeber aber bewusst sind und die bei der Arbeit mit dem Handbuch nicht wirklich stören.

Teil A beschäftigt sich mit Fragen der Bewährung, der Fahrerlaubnis und der Sicherungsverwahrung. Burhoff selbst schreibt in diesem Teil A umfassend zu Fragestellungen der Fahrerlaubnis. In der gewohnten Burhoff-Qualität kann sich hier der Verteidiger über alle praktisch relevanten Probleme in diesem Bereich informieren; dabei führt Burhoff auch eine Rechtsprechungsübersicht über teils unveröffentlichte Entscheidungen auf, die bei der Verteidigungsarbeit hilfreich sein können.

In Teil B wird die Vollstreckung von Strafen und Maßregeln thematisiert. Hier führt zunächst Dr. Lemke-Küch umfassend zum Berufsverbot aus. Nobis schließt sich mit Ausführungen zum BtM-Verfahren, einer Sonderform des Vollstreckungsaufschubs und der Vollstreckungsunterbrechung für die Gruppe der betäubungsmittelabhängigen Verurteilten an. Artkämper/Jakobs behandeln die Thematik sodann umfassend unter dem Stichwort „Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung“. Alle erdenklichen Fragestellungen in diesem Bereich, etwa die Aussetzung der Reststrafe, Strafaufschub oder -unterbrechung, werden hier übersichtlich und immer mit Blick auf die Praxisrelevanz behandelt. Anschließend widmet sich Hunsmann den Praxisfragen der Führungsaufsicht. Ebenso werden in diesem Kapitel, diesmal von Bahr, die internationale Vollstreckung, die Vollstreckung in Jugendstrafverfahren (Schimmel) sowie von Herrmann Maßregeln gegen Erwachsene umfassend, aber immer mit Blick auf den Verteidigeralltag abgehandelt.

Der umfangreiche Teil B wird ergänzt durch Teil C mit Ausführungen von Werning zum Maßregelvollzug, von Schmidt-Clarner zum Strafvollzug bei Erwachsenen und von Schimmel zum Strafvollzug bei Jugendlichen. Einen gut gesetzten Schwerpunkt stellen in diesem Kapitel die Rechtsmittel im Strafvollzug dar.

In Teil D werden umfassend von Noltensmeier Fragestellungen unter dem Oberbegriff „Daten“ abgehandelt. Ein wichtiges Kapitel für jeden Verteidiger, da in jedem Strafverfahren zahlreiche personenbezogene Daten über den Beschuldigten, aber auch Dritte gesammelt und weitergegeben werden. Die Erhebung solcher Informationen stellt stets einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen dar. Die Datengewinnung beschränkt sich dabei nicht nur auf das Ermittlungs- und Hauptverfahren, sondern findet auch im anschließenden Strafvollstreckungsverfahren statt, womit die Behandlung dieser Thematik auch in einem Buch über die strafrechtliche Nachsorge ihre Berechtigung hat. Nicht erst seit Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung findet sich der Verteidiger mit zahlreichen Fragen des Mandanten zur Datensammlung durch Ermittlungsbehörden konfrontiert. Insgesamt ist aus Sicht der Rezensentin jedoch gerade seit der Diskussion um die Datenschutzgrundverordnung auch bei Betroffenen eines Strafverfahrens eine deutlich gesteigerte Beschäftigung mit der Problematik der Datenerhebung, der Datenweitergabe und der Datenverwendung zu spüren. Auch Fragen der Aufbewahrungsfristen, der Datenlöschung und den damit einhergehenden Fragen der datenschutzrechtlichen Vorschriften nach Bundes- und Landesrecht sowie diesbezüglicher Rechtsschutzmöglichkeiten werden hier praxisorientiert und übersichtlich abgehandelt. Aus diesem Grund empfiehlt sich die Lektüre dieses Kapitels zwar vor allem, aber nicht nur für Berufsanfänger, sondern auch für erfahrene Verteidiger, die ihr Wissen in diesem Bereich etwas auffrischen wollen.

Der anschließende Teil E behandelt im Nachgang zu den Ausführungen zu den Daten die speziellen Fragestellungen zum Bundeszentralregister (Küppers), Erziehungsregister (Schimmel) und Fahreignungsregister (Pießkalla). Die hier angesprochenen Fragestellungen beschäftigen oftmals die Mandanten. Das Handbuch bietet hier sehr instruktiv Antworten auf Mandantenfragen und sollte schon bei Festlegung der Verteidigungsstrategie und nicht erst im Rahmen der strafrechtlichen Nachsorge Einzug in die Überlegungen des Verteidigers finden.

Aus Sicht der Rezensentin thematisch nicht ganz passend schließt sich Pauka in Teil F mit Ausführungen zu den Medien an. Dieses Kapitel ist aus Sicht der Rezensentin im Handbuch für das Ermittlungsverfahren oder für die Hauptverhandlung thematisch besser aufgehoben. Inhaltlich ist das Kapitel jedoch sehr lesenswert und ist vor allem Berufsanfängern oder auch Verteidigern sehr zu empfehlen, die z.B. vor ihrem ersten medienwirksamen Prozess stehen. So behandelt Pauka sehr instruktiv den Einfluss der Medien auf das Strafverfahren, die Handlungsmöglichkeiten des Verteidigers sowie Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Verteidigungsarbeit und auch der Justiz.

Auch erfahrenen Verteidigern, die in medienwirksamen Verfahren verteidigen, sei ein Blick in dieses Kapitel angeraten, vor allem, da sich in medienwirksamen Umfangsverfahren in letzter Zeit die stark zu kritisierende Tendenz eingeschlichen hat, dass der Presse (von welcher Seite auch immer) Informationen „durchgestochen“ werden, die noch nicht einmal der Verteidigung im Rahmen der Akteneinsicht bekannt gemacht wurden.

Teil G behandelt relativ kurz das Gnadenverfahren und damit zusammenhängende Probleme.

In Teil H finden sich Ausführungen zu den Auswirkungen strafrechtlicher Verurteilungen auf bestimmte Berufsgruppen, darunter Apotheker, Ärzte und Beamte. Auch dies ist daher ein Kapitel, das nicht erst nach dem Urteil gelesen werden sollte, da drohende berufsrechtliche Folgen bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens mit dem Mandanten besprochen werden müssen und die Verteidigungsstrategie solche Konsequenzen von Anfang an im Auge behalten sollte. Ebenfalls enthalten ist ein großer Beitrag zu den Auswirkungen von Strafverfahren auf Ausländer und erneut Ausführungen zum Recht der Fahrerlaubnis. Auch die im Verteidigeralltag häufig auftauchenden Probleme von Jägern im Besonderen und Waffenbesitzern im Allgemeinen werden hier übersichtlich abgehandelt.

Teil I widmet sich sodann der Opferentschädigung, den Ansprüchen gegen den Beschuldigten in zivilrechtlicher Hinsicht sowie Entschädigungsfragen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG). Die sehr instruktiven Ausführungen von Kotz zum StrEG bieten eine für den Verteidigeralltag völlig ausreichende Abhandlung dieser Thematik.

Burhoff selbst und im Anschluss Volpert erörtern im letzten Teil J Fragen der Vergütung und Kosten. Die Ausführungen der Gebühren sind dabei entsprechend der Zielsetzung des Handbuchs auf den Bereich der strafrechtlichen Nachsorge beschränkt. Allen Verteidigern, die nicht auf Grundlage einer Honorarvereinbarung abrechnen können, sei dieser Abschnitt sehr empfohlen.

Das Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge von Burhoff/Kotz ist für die praktische Tätigkeit eines Strafverteidigers eine gelungene Arbeitshilfe und sollte in keinem Handapparat einer strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei fehlen. Auch Vertretern der Justiz sei es aufgrund der Praxisorientierung empfohlen. Insgesamt ist „der vierte Burhoff“ ein Praktikerbuch, das die bisherige Reihe der Handbücher von Burhoff sinnvoll ergänzt und mit sehr hoher Praxisorientierung endlich einmal die Fragen „nach dem Urteil“ in einem Buch abhandelt. Burhoff/Kotz ist es gelungen, ein umfassendes Werk zur strafrechtlichen Nachsorge herauszubringen. Das Werk ist daher sämtlichen mit dem Strafrecht befassten Berufsgruppen zu empfehlen.

Autorinnen und Autoren

  • Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
    Dr. Janika Sievert ist als Rechtsanwältin bei der ECOVIS L+C GmbH in Regensburg im Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig.

WiJ

  • Dr. Elias Schönborn , Jan Uwe Thiel

    Gesetzliche Regelungen zur Handy-Sicherstellung sind verfassungswidrig (Österreich)

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Tino Haupt

    Der Zugriff auf Fahrzeugdaten aus strafprozessualer Perspektive

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Florian Neuber

    Verteidigung ohne Grenzen?

    Internationales Strafrecht