Wichtige Entscheidungen der Sozialgerichte 2021 – 2023 zum Thema Scheinselbständigkeit
Rechtsprechungsübersicht
„Pool-Arzt“ im ärztlichen Notdienst der KZV
BSG B 12 R 9/21 R vom 24.10.2023
Zahnarzt im vertragszahnärztlichen Notdienst ist nicht automatisch selbst ständig. Daher unterliegt er der Versicherungspflicht. Ein Zahnarzt im Notdienst, der an die organisatorischen Abläufe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gebunden ist und ein festes Stundenhonorar erhält, sei als abhängig Beschäftigter anzusehen, auch wenn er medizinisch eigenverantwortlich handeln kann.
Fitnesstrainer: Freie Mitarbeit
Bayerisches LSG, Bschluss v. 18.8.2023 – L 7 BA 72/23 B ER
Kursleiter in Fitnessstudios gelten als abhängig beschäftigt.
Sozialversicherungspflicht bei Vertragsbeziehungen mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
BSG, 20.7.2023 – B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R u. B 12 BA 4/22 R
Feststellung der abhängigen Beschäftigung trotz Auftragsverhältnis zur Ein-Personen-Kapitalgesellschaft.
Hessisches LSG, Urt. v. 18.11.2021 – L 1 BA 25/21
Keine Feststellung der abhängigen Beschäftigung trotz Auftragsverhältnis zur Ein-Personen-Kapitalgesellschaft, Honorarpflegekräfte (aufgehoben BSG BSG, 20.7.2023 – B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R und B 12 BA 4/22 R).
Ein-Personen-UG, Pflege
Sächsisches LSG, Urt. v. 15.11.2022 – L 9 BA 38/19
Solounternehmer in der UG ohne eigene Arbeitnehmer ist abhängig beschäftigt.
Yoga-Kursleiter
Hessisches LSG, Beschl. v. 28.6.2023 – L 2 R 214/22
Beratertätigkeit, Lehrertätigkeit
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Feststellung der Selbständigkeit, Feststellung der Versicherungspflicht nach Wegfall der Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI.
Tätigkeit eines Journalisten, Pressefreiheit
Hessisches LSG, Urt. v. 28.3.2023 – L 8 BA 52/19
Keine abhängige Beschäftigung, typische Betätigung des freien Journalisten
Bilanzbuchhalter einer Steuerberatungsgesellschaft, Stammkapital 50%, mitarbeitender Gesellschafter
BSG, Urt. v. 13.03.2023 – B 12 R 6/21 R
Feststellung abhängige Beschäftigung nach Statusfeststellungsverfahren (Rn. 20 zitiert nach Sozialgerichtsbarkeit.de):
„Selbst bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer kommt es bei der statusrechtlichen Beurteilung nicht nur auf dessen Weisungsfreiheit an. Vielmehr muss ein nicht abhängig beschäftigter Gesellschafter-Geschäftsführer in der Lage sein, auf die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens umfassend Einfluss zu nehmen und damit das unternehmerische Geschick der GmbH insgesamt wie ein Unternehmensinhaber zu lenken (vgl BSG Urteil vom 28.6.2022 B 12 R 4/20 R SozR 42400 § 7 Nr 66 RdNr 32; BSG Urteil vom 1.2.2022 B 12 KR 37/19 R BSGE 133, 245 = SozR 42400 § 7 Nr 61, RdNr 13). Dafür braucht es grundsätzlich eine sich auf die gesamte Unternehmenstätigkeit erstreckende Gestaltungsmacht (vgl BSG Urteil vom 28.6.2022 aaO, RdNr 33). Andernfalls ist der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht im „eigenen“ Unternehmen tätig, sondern in funktionsgerecht dienender Weise in die GmbH als seine Arbeitgeberin eingegliedert (vgl BSG Urteil vom 1.2.2022 B 12 KR 37/19 R BSGE 133, 245 = SozR 42400 § 7 Nr 61, RdNr 13). Dies gilt grundsätzlich auch für im Leitungsbereich einer GmbH mitarbeitende, nicht zum Geschäftsführer bestellte Gesellschafter.“
Trockenbauer / Bauarbeiter GbR
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.10.2021 – L 8 BA 3118/20
Musterverfahren zum Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei einer zur Umgehung der Sozialversicherungspflicht gegründeten GbR der beschäftigten Arbeitnehmer.
Eine GmbH beschäftigt seit Jahren zumeist rumänische Staatsangehörige, die als selbstständige Unternehmer angesehen wurden, da sie zahlreiche Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) gründeten (Rn. 51 zitiert nach openjur):
„Allein die Zuweisung von Risiken macht einen abhängig Beschäftigten noch nicht zum Selbständigen. Stellt sich die Risikozuweisung, wie z. B. fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, fehlender Urlaubsanspruch, Mängelgewährleistung oder umfassende Haftung lediglich als Zweck einer vorgeschobenen Selbständigkeit dar, so sind diese Merkmale ungeeignet, die Annahme von Selbständigkeit zu begründen (LSG Hamburg, Urteil vom 14.12.2011 – L 2 R 139/10 –, juris, Rdnr. 41).“
Hessisches LSG, Urt. v.26.1.2023 – L 8 BA 51/20
Abhängige Beschäftigung, kein unternehmerisches Risiko, GbR nicht am Markt tätig.
Ärztehotline: Sozialversicherungspflicht im Homeoffice
LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 20.2.2023 – L 2/12 BA 17/20
Feststellung abhängiger Beschäftigung nach Statusfeststellungsverfahren, Keine Inrechnungstellung ärztlicher Leistungen, Kein unternehmerisches Risiko.
Ordner in Stadien und bei Festivals
LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.1.2023 – L 3 BA 6/19
Für ein Sicherheitsunternehmen im Fußballstadion oder bei einem Musikfestival arbeitende Ordner sind in der Regel keine selbstständigen Unternehmer, geringfügige Beschäftigung.
Pilot ohne eigenes Flugzeug
Hessisches LSG, Urt. v. 3.11.2022 – L 8 BA 65/21
Abhängige Beschäftigung, kein unternehmerisches Risiko.
Rettungseinsätze als Notärztin oder Notarzt
BSG, Urt. v. 19.10.2021 – B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R
Versicherungspflichtige Beschäftigung: Notarzt war in (Rn. 36 zitiert nach openjur):
„einer seine Tätigkeit prägenden Art und Weise fremdbestimmt in den Rettungsdienstbetrieb eingegliedert und hat seine Arbeitskraft eingesetzt.“
Physiotherapeuten
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.7.2021 – L 4 BA 75/20
Physiotherapeuten sind abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen.