Antje Klötzer-Assion

Edward Snowden hat sich verwählt… Zu den Änderungen des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes und Anpassungen des HSOG

I. Fiktion

…angenommen, Edward Snowden hat sich verwählt …

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete im Rhein-Main & Hessen Teil ihrer Ausgabe vom 03. Juli 2018 unter der Überschrift „Das gesamte Leben auf Knopfdruck“ über die Anschaffung der Analyse-Software „Gotham“ vom amerikanischen Unternehmen Palantir. „Staatsschützer“, so heißt es, könnten nunmehr den Namen eines Verdächtigen in das Analysesystem eingeben und „auf Knopfdruck“ eine Fülle von Informationen zu der betroffenen Person erlangen. Im Sekundenbruchteil könnten mittels besagter Analyse-Software zum Beispiel festgestellt werden, wo der Betroffene wohne, mit wem er verkehre, welche Telefone er nutze, welchen Bewegungsradius er habe, welche Internetseiten er aufrufe etc. Im Hinblick auf Staatsschutzthemen und die Bekämpfung (islamistischen) Terrors werde als Errungenschaft dargestellt, dass Polizeibehörden nunmehr bei Ermittlungen in der Islamistenszene sehr schnell „die vollständige Chronologie über (einen) Radikalisierungsverlauf“ erhielten. Die Vorstellung der angeschafften Software habe „fast wie eine Werbeveranstaltung für das amerikanische Unternehmen“ angemutet, von dem die Software erworben wurde.

Wohl nicht nur deshalb spiegelt der Beitrag inzwischen laut gewordene Kritik am Beschaffungsvorgang wider. Irritationen speisen sich wohl nicht nur aus der Tatsache, dass Verbindungen zu „Cambridge Analytica“ bestünden, „jenem Unternehmen, dem nachgesagt wird, in den Facebook-Skandal involviert gewesen zu sein“, sondern vor allem daraus, dass gemäß der Berichterstattung eine Ausschreibung nicht, die Anschaffung folglich ohne Wettbewerb stattgefunden habe. Zurecht finden überdies Bedenken Platz, ob der Einsatz solcher Software „im Rahmen der polizeilichen Ermittlungsarbeit in Hessen“ zugleich Palantir-Mitarbeitern „im Zusammenhang mit dem Auftrag Zugang zu polizeilichen Daten“ eröffne. Diese Besorgnis entsteht in der Annahme, dass die eingekaufte Software nicht nur für Ermittlungen des Staatsschutzes, sondern auch im Rahmen der Polizeiarbeit eingesetzt werde/werden solle.

Die Präsentation der Anwendungsmöglichkeiten verdeutliche, in welch bedenklicher Weise verknüpfte Daten generiert werden könnten, zum Beispiel wer in einem Haus wohne, in einem Haus bereits schon einmal gewohnt habe, wer ein- und ausgehe, wer zur erweiterten Nachbarschaft gehöre etc. Filterfunktionen ließen es zu, Personen zum Beispiel nach Haarfarbe oder Augenfarbe oder sonstigen besonderen Merkmalen zu suchen. Der Staatsschutz-Ermittler habe sich „begeistert ob der vielen Möglichkeiten“ gezeigt.

Der Beitrag gibt Anlass zum Nachdenken und hinterlässt bei mir als Leser Fragen – nicht nur zum Thema Vergaberecht.

Beinahe zu viel des Zufalls ist die Ausstrahlung einer Dokumentation auf ARTE am selben Abend mit dem Titel „Silicon Valley – Wo die Zukunft gemacht wird“. Berichtet wird unter anderem über die Beziehungen zwischen Tech-Giganten aus dem Silicon Valley wie Apple, Amazon, Facebook, Microsoft und Alphabet/Google usw. und Regierungen, über den unbegreiflich umfangreichen „Machttransfer“ durch die Erfassung und Verarbeitung enormer Datenmengen, die von Privatpersonen (in der Kenntnis oder Unkenntnis) im Alltag erhoben werden. Und wieder taucht er auf – Palantir. Gezeigt wird ein Ausschnitt einer Rede von Peter Thiel, Mitgründer von PayPal und Palantir, der ausspricht, man dulde im Silicon Valley keine Inkompetenz und dürfe solche – Inkompetenz – auch nicht bei der eigenen Regierung dulden. Fragt sich nur, was sich auch der Verfasser des FAZ-Beitrags gefragt hat, nämlich wer durch den Einsatz von Palatir entwickelter Software nun klüger wird…Glaubt man Norman Solomon, ist es „mehr als nur eine Angstvorstellung, dass wir überwacht werden“ – so im Beitrag von ihm zu hören. „Wer hält hier wen zum Narren? Wer beobachtet wen? Wer lernt wodurch?“ sind Fragen, die Solomon aufwirft.

Und schließlich Edward Snowden, dessen Enthüllungen den Stein irgendwie ins Rollen brachten: Im Ausschnitt eines Interviews aus dem Jahr 2013 spricht Snowden aus, was viele fürchten. Um ins Visier staatlicher Ermittlungen zu geraten, reiche es aus, auf irgendeine Weise unter Verdacht geraten zu sein, zum Beispiel nur „weil sich jemand verwählt habe“…

Ich schalte ab. Vor mir liegt der neue Science Fiction Thriller von Frank Schätzing „Die Tyrannei des Schmetterlings“. Was wie ein Krimi beginnt, endet – wen wundert es – in Palo Alto und bei Palantir, nur dass dieser hier, also in der Fiktion, doch tatsächlich als Michael Palanti[e]r internationaler Waffenhändler ist…

Im Internet (google – Suchmaschine, vielleicht auch schon ein Fehler?) lese ich vorsorglich noch einmal nach: „Palantir is a mission-focused company. Our team is dedicated to working for the common good and doing what’s right, in addition to being deeply passionate about building great software and a successful company.”

Alles gut also? Beim Ende von Schätzings Geschichte rund um künstliche Intelligenz und parallele Welten noch nicht angekommen, streiche ich gleichwohl die Segel. Was, wenn Edward Snowden sich verwählt? Der Staatsschutz und die hessische Polizei, wie reagieren die wohl auf Anfragen der amerikanischen Sicherheitsbehörden?

II. Wirklichkeit

In Hessen wurden kürzlich Gesetze zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes[1] und einzelnen Anpassungen des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)[2] durch den Hessischen Landtag verabschiedet.

Dazu erläuterte der hessische Innenminister Peter Beuth, die Gesetze würden die richtigen Rahmenbedingungen zur weiteren Stärkung der hessischen Sicherheitsbehörden schaffen. „Der Landtag hat wichtige gesetzliche Neuerungen zur Stärkung der Sicherheit in Hessen verabschiedet. Es geht dabei um nicht weniger, als die Bevölkerung vor Terroranschlägen, Extremismus und Kriminalität zu schützen. Mit den verabschiedeten gesetzlichen Neuerungen sorgen wir dafür, dass unsere Sicherheitsbehörden auch durch die rechtlichen Rahmenbedingungen ihre wichtige Arbeit optimal machen können. Wir haben Polizei und Verfassungsschutz in Hessen bereits durch zwei Sicherheitspakete personell wie materiell massiv gestärkt. Nun schaffen wir modernste rechtliche Bedingungen für schlagkräftige Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terror und Kriminalität“, sagte Innenminister Peter Beuth.[3] Die wesentlichen Neuerungen betreffen den Einsatz von sog. V-Leuten. Ferner seien die nachrichtendienstlichen Mittel des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) „aufgewertet und rechtlich klar definiert“ worden.[4] Das Mittel der Observation als nachrichtendienstliches Mittel des Verfassungsschutzes sei gestärkt. „Die Observation ist erstmals detailliert geregelt und mit parlamentarischen Berichtspflichten flankiert.“[5]

Neben Regelungen zum Informationsaustausch zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und anderen Behörden, wie Polizei und Staatanwaltschaft findet als maßgebliche Neuerung noch die Verankerung der Instrumente der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und der Online-Durchsuchung im HSOG Erwähnung. „Damit diejenigen, die uns schützen, ihre Arbeit den aktuellen Herausforderungen angemessen ausführen können, geben wir ihnen die notwendigen Mittel und den erforderlichen gesetzlichen Rahmen an die Hand. Indem wir es künftig der hessischen Polizei ermöglichen, Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen durchführen zu können, stärken wir unsere Gefahrenabwehr und ermöglichen es den Strafverfolgungsbehörden, mit dem technischen Fortschritt zu gehen und schwerste Straftaten zu verhindern. Denn auch das Internet darf kein Rückzugs- und Vorbereitungsraum für Kriminelle und Terroristen sein. Deshalb erhält die Polizei als größte Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsstelle nun mit einer verbesserten Form der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung zwei wichtige Werkzeuge für ihre Arbeit im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität“, sagte Innenminister Peter Beuth.[6]

Das HSOG werde in wesentlichen Punkten an bereits geltende bundesrechtliche Befugnisse angeglichen. Außerdem erfolge die Umsetzung der EU-Datenschutzreform und des Urteils des BVerfG vom 20.4.2016[7] zum Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG). „Die für die Sicherheitsbehörden wichtigen Ermittler können auch die digitalen Nischen aufhellen. Darüber hinaus soll die Polizei künftig im Gefahrenbereich auf Nutzungsdaten von Messenger-Diensten zugreifen dürfen. Damit wird den Polizeibehörden ermöglicht, neben herkömmlichen Telefonaten jetzt auch bei den internetbasierten Messenger-Diensten mitlesen und mithören zu können.“[8]

Wichtige Informationen sollen seitens der Ermittler richtig verknüpft werden können. Geregelt wurde die „automatisierte Anwendungen zur Datenanalyse“. Solche Analysen seien Grundlage für die rechtzeitige Verhinderung geplanter Straftaten, dienen aber auch der Identifizierung von Täterstrukturen und Tatzusammenhängen, sowie der Ermöglichung einer überregionalen Zusammenarbeit verschiedener Polizeidienststellen.[9]

Liegt Troja bald in Hessen?[10] – so oder vergleichbar[11] machen die Kritiker auf, lauten die besorgten Stimmen im Netz und in der Presselandschaft.

In Hessen und andernorts begehren die Bürger auf – gegen Herabsetzung der Gefahrenschwelle[12], ab der polizeiliche Eingriffe zulässig sein sollen. Im Großraum Düsseldorf demonstrierten Angaben zufolge fast 10.000 Menschen gegen das geplante neue Polizeigesetz in NRW.[13] Schon gegen die vorausgegangene Änderung des bayrischen Polizeigesetzes gab es Proteste. Die Gewerkschaft der Polizei sah die Gefahr, dass die Neuregelung das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden beschädigen könnte: „Mit bürgerlicher Polizei nicht in Einklang zu bringen“ – Polizeigewerkschaft läuft Sturm – berichtete der Stern online.[14]

Zeit, den Bürger wieder „abzuholen“…

[1] GVBl. I 1990 S. 753 vom 28.12.1990, zuletzt geändert durch Art. 1a des Gesetzes vom 3.5.2018 (GVBl. S.82).

[2] In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.1.2005, GVBl. I S. 14, zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 3.5.2018, GVBl. S. 82.

[3] Abrufbar unter:

https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/landtag-verabschiedet-verfassungsschutzgesetz-und-anpassungen-des-hsog.

[4] Abrufbar unter:

https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/landtag-verabschiedet-verfassungsschutzgesetz-und-anpassungen-des-hsog.

[5] Abrufbar unter:

https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/landtag-verabschiedet-verfassungsschutzgesetz-und-anpassungen-des-hsog.

[6] Abrufbar unter:

https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/landtag-verabschiedet-verfassungsschutzgesetz-und-anpassungen-des-hsog.

[7] BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 20. April 2016 – 1 BvR 966/09, BVerfGE 141, 220 – 378, abrufbar unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/04/rs20160420_1bvr096609.html.

[8] Abrufbar unter:

https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/landtag-verabschiedet-verfassungsschutzgesetz-und-anpassungen-des-hsog.

[9] Abrufbar unter:

https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/landtag-verabschiedet-verfassungsschutzgesetz-und-anpassungen-des-hsog.

[10] https://verfassungsblog.de/liegt-troja-bald-in-hessen-ein-neues-hessisches-verfassungsschutzgesetz.

[11] Schwarz-grün in Hessen will Staatstrojaner für Verfassungsschutz, https://netzpolitik.org/2017/schwarz-gruen-in-hessen-will-staatstrojaner-fuer-verfassungsschutz; Negativ-Preis für Schwarz-Grün: Big-Brother-Award für geplantes Verfassungsschutzgesetz, http://www.lauterbacher-anzeiger.de/politik/hessen/negativ-preis-fuer-schwarz-gruen-big-brother-award-fuer-geplantes-verfassungsschutzgesetz_18692775.htm; V-Leute, Staatstrojaner, Kontrollrechte Experten kritisieren schwarz-grüne Pläne für Verfassungsschutz, https://www.hessenschau.de/politik/experten-kritisieren-bei-anhoerung-entwurf-fuer-verfassungsschutzgesetz,verfassungsschutzgesetz-100.html; Verfassungsschutzgesetz in Hessen Staatstrojaner nur für Polizei, Der Konflikt um eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes zwischen den Koalitionspartnern von CDU und Grünen in Hessen ist nach deren Auskunft beigelegt. Schwarz-Grün habe sich auf einen „guten Kompromiss im Sinne der Sicherheit“ geeinigt, teilten sie am Freitag in Wiesbaden mit. Wichtigste Änderung ist der umstrittene Einsatz der sogenannten Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung. Sie sollen nicht mehr wie geplant im Verfassungsschutzgesetz verankert werden. Stattdessen im hessischen Polizeigesetz, http://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/verfassungsschutzgesetz-in-hessen-staatstrojaner-nur-fuer-polizei-a-1512930.

[12] „In Bayern droht bald überall Gefahr“ tituliert Die Zeit online am 28.03.2018, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-03/polizeigesetz-bayern-csu-sicherheit-ueberwachung-gewaltenteilung.

[13] https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/polizeigesetz-nrw-10000-demonstrieren-in-duesseldorf_aid-23851659.

[14] https://www.stern.de/politik/deutschland/polizeigesetz-in-bayern–sogar-die-gewerkschaft-der-polizei-dagegen-7986004.html.

Autorinnen und Autoren

  • Antje Klötzer-Assion
    Rechtsanwältin und Diplom-Finanzwirtin (FH) Antje Klötzer-Assion ist Gründerin und Inhaberin der Kanzlei Klötzer-Assion und im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig. Über die klassischen Deliktsbereiche wie z.B. Betrug, Untreue, Korruption, Kapitalmarktstraftaten etc. hinaus zählen u. a. das Arbeitsstrafrecht, das Bau- und Medizinstrafrecht sowie das Außenwirtschafts- und Zollstrafrecht zu ihren Praxisschwerpunkten. Antje Klötzer-Assion ist Mitglied des DAV, des Europäischen Forums für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll e.V. (EFA) sowie der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV).

WiJ

  • Dr. Simon Ulc , Marc Neuhaus

    Übernahme von Kosten für Verteidiger und Zeugenbeistände – eine Praxisübersicht

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)

  • Dr. Ricarda Schelzke

    BGH, Urteil vom 6. März 2024 – 1 StR 308/23

    Individual- und Unternehmenssanktionen

  • Dr. Marius Haak , Joshua Pawel LL.M.

    Umweltkriminalität im Visier der EU – Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom Rat beschlossen

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung