Torsten Lauth, Dr. Andreas Ladenburger LL.M.

Hüls/Reichling (Hrsg.): Steuerstrafrecht

C.F. Müller, 2025, 1255 Seiten, ISBN: 978-3-8114-6172-7, 159,00€

„Der“ Hüls/Reichling ist aus der steuerstrafrechtlichen Kommentarliteratur nicht mehr wegzudenken. Es überrascht daher nicht, dass kürzlich bereits die dritte Auflage dieser 2016 erstmals erschienenen Reihe vorgelegt wird.

Zum Inhalt des „Hüls/Reichling“

Was sich bewährt hat, wird auch in der neuen Auflage beibehalten: Das „Steuerstrafrecht“  bleibt im Kommentar weiterhin auf die materiellen Strafrechts- und Bußgeldvorschriften sowie die Vorschriften zum Straf- und Bußgeldverfahren des 8. Teils der Abgabenordnung (§§ 369-412 AO) beschränkt. Das rechtfertigt sich angesichts des sich nach wie vor dynamisch fortentwickelnden Rechtsgebiets, das seinen ganz eigenen Prämissen folgt.

Die Bearbeitung, die (weiterhin) in der renommierten Reihe der „Heidelberger Kommentare“ erscheint, haben insgesamt 17 erfahrene Autoren aus Wissenschaft und Praxis fortgeführt. Neu hinzugekommen sind Rechtsanwältin Dr. Laura Borgel, die fortan den § 380 AO in der Nachfolge von Dr. Daniel Hunsmann kommentiert, sowie Rechtsanwältin Dr. Anja Stürzl, die die Kommentierung des § 384a AO übernimmt. Die Kommentierung ist damit noch mehr in die Hände der Anwaltschaft gerückt.

Im Vordergrund der Kommentierung steht nach wie vor die praxisnahe Darstellung, die dem täglichen Rechtsanwender vor allem aus der Anwaltschaft eine profunde, aber zugleich übersichtliche Darstellung ermöglicht – ohne jedoch den wissenschaftlichen Gehalt zu unterminieren. Die Ausführungen beruhen dabei insbesondere auf der intensiven Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum gesamten Steuer(straf)recht.

Praktisches Handbuch für den Alltag

Der Kommentar ist in vier, der Struktur der Abgabenordnung folgende, zentrale Kapitel unterteilt. Den jeweiligen einzelnen Kommentierungen vorangestellt ist dabei eine gut strukturierte Übersicht gefolgt von allgemeinen Anmerkungen, die einen einfachen Einstieg in die Materie erlauben.

Inhaltlich zeichnet sich das Werk durch seine Ausgewogenheit und den Blick für das Wesentliche aus. Die Autoren geben sich einerseits genügend Raum, um zu kontroversen Fragen auch selbst überzeugend Stellung zu beziehen sowie eigene Ansätze vorzustellen und voranzutreiben. Dabei scheuen sie nicht davor zurück, die Rechtsprechung der Strafgerichte und der Strafsenate des Bundesgerichtshofs teils sehr kritisch zu hinterfragen.

Andererseits ist die Kommentierung im Sinne eines echten „Handkommentars“ kompakt genug, um den schnellen Zugriff auf Einzelfragen zu ermöglichen, die in der gebotenen Geschwindigkeit nachgeschlagen werden können. Allerlei Fragen des Rechtsanwenders etwa zur Risikovermeidung bei der Abgabe von Selbstanzeigen, zum Verjährungsbeginn bei unterschiedlichen Begehungsformen oder zur Geringwertigkeit im Sinne von § 398 AO lassen sich so stets rasch und klar recherchieren. Der mittlerweile von etwa 1.000 Seiten der Erstauflage auf über 1.200 Seiten angewachsene Kommentar beweist sich daher in der Praxis als überaus alltagstauglich.

Eine weitere Stärke des Hüls/Reichling ist seine leichte Zugänglichkeit. Der Kommentar eignet sich nicht nur für den steuer(straf)rechtlich versierten Leser. Auch (und gerade) dem im Steuerstrafrecht nicht tagtäglich beheimateten Rechtsanwender ermöglichen die verständlichen und prägnanten Ausführungen einen guten Zugriff auf die Materie.

Besonders positiv hervorzuheben ist die Kommentierung der Herausgeber Hüls und Reichling zur Abgabe einer Selbstanzeige nach § 371 AO, die deswegen besondere Aufmerksamkeit verdient. Die Ausführungen beginnen mit einer kurzen Erläuterung der Entstehungsgeschichte von § 371 AO (Rn. 1ff.), gefolgt von einer systematischen Einordnung der – überaus komplexen – Vorschrift, die insbesondere die Wechselwirkungen mit anderen Vorschriften übersichtlich und kompakt darstellt (Rn. 10ff.). Das mühsame Zusammensuchen einzelner Verzahnungen, wie in anderen Kommentierungen teilweise vorherrschend, bleibt dem Leser so erfreulicherweise erspart.

Der  Kommentierung von § 371 AO stellen die Autoren berechtigterweise fast konsternierend voran, dass die Vielzahl der Gesetzesnovellen die Selbstanzeige zu einer so komplexen Rechtsmaterie gemacht haben, dass eine sichere Anwendung der Norm kaum mehr möglich sei (§ 371 Rn. 9). Die bestmögliche Hilfestellung zur Handhabung der Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige bieten Hüls und Reichling durch ihre akribische Besprechung der Vorschrift dann aber auf den folgenden Seiten selbst. So werden Brennpunkte, von der Zulässigkeit von Schätzungen der Besteuerungsgrundlage (§ 371 Rn. 55ff.), über die Begriffsbestimmung der „Steuerart“ (§ 371 Rn 60ff.) bis hin zur näheren Konkretisierung der Reichweite einzelner Sperrgründe (§ 371 Rn. 98ff.), von den Bearbeitern souverän und überzeugend aufgearbeitet und präsentiert.

Das Durchdringen der dynamischen Materie wird dabei stets durch zahlreiche Fallbeispiele aus der Praxis sowie durch die Darstellung der vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung erleichtert. Begrüßenswert und für die Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Mandate ungemein nützlich sind auch die eingestreuten Hinweise zur anwaltlichen Risikovermeidung bei nicht vorhandener oder unklarer Rechtsprechung, etwa bei der Bestimmung des Berichtigungszeitraums. Die Kommentierung ist damit insgesamt ein exzellenter Wegweiser für den Anwender, nicht nur für die Selbstanzeigeberatung, sondern insbesondere auch für die Verteidigung in Steuerstrafsachen bei (vermeintlich) misslungener Selbstanzeige.

Abgerundet werden die Abhandlungen schließlich durch die Kommentierung (ebenfalls von den Herausgebern) des § 398a AO, der die verfahrensrechtliche Komponente der Selbstanzeige abdeckt. Die Autoren, welche die in die Kritik geratene Vorschrift treffend als „Selbstanzeige zweiter Klasse“ (§ 398a Rn. 6) betiteln, erklären prägnant die Verzahnungen mit § 371 AO und stellen Lösungen für zahlreiche Einzelfragen und Anwendungsprobleme parat.

Fazit

Der Kommentar überzeugt auch in der Neuauflage und stellt in jeder Hinsicht eine gelungene Überarbeitung dar, die sich nahtlos in die Qualität der beiden Vorauflagen einfügt. Seine Stärke bleibt die exzellente Balance aus hohem wissenschaftlichen Niveau und engem Praxisbezug. Die einzelnen Kommentierungen zeugen dabei durchweg von der großen steuerstrafrechtlichen Erfahrung der Autorenschaft, was dem Kommentar und damit der Leserschaft zugutekommt. Das Versprechen des Vorwortes der Erstausgabe, die „Diskussion durch neue Perspektiven und neue Argumente“ zu bereichern, wird auf beeindruckende Weise eingelöst. Mit der Neuauflage wird daher eine Kommentierung fortgeschrieben, die zuverlässig und sprachlich überzeugend einen Weg durch das – äußerst dichte – Dickicht von neuen sowie alten Rechtsproblemen weist und damit ein unerlässlicher Begleiter für jeden Rechtsanwender im Steuerstrafrecht ist.

 

Autorinnen und Autoren

  • Torsten Lauth
    Torsten Lauth berät und verteidigt als Rechtsanwalt bei Freshfields PartG mbB nationale und internationale Unternehmen, sowie Individualpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Ferner verfügt er über umfassende Erfahrung mit Blick auf die Aufklärung strafrechtlich relevanter Vorgänge im Rahmen von nationalen und internationalen Untersuchungen.
  • Dr. Andreas Ladenburger LL.M.
    Dr. Andreas Ladenburger LL.M. ist Rechtsanwalt bei Freshfields PartG mbB und arbeitet im Bereich Wirtschaftsstrafrecht sowie Global Investigations. Er ist spezialisiert auf die Beratung und Verteidigung von Mandanten – sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen – in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.

WiJ

  • Sandra Scherbarth

    Rezension zu: Gramlich/Lütke, „GeschGehG HinSchG – Spannungsverhältnis zwischen Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowing“

    Compliance, Fraud, Investigation

  • Alicia Albrecht

    Der Abrechnungsbetrug

    Fraud

  • Dr. Nina Abel

    Der Auslandszeuge – Zeuge zweiter Klasse oder Hebel der Verteidigung?

    Auslandsbezüge