Benjamin Lanz

Anmerkungen aus Sicht eines Staatsanwalts

Die Ergebnisse der Studie waren erwartbar, sind aber zugleich erschreckend deutlich. Die Studie zeigt, dass es nach der übereinstimmenden Ansicht der mit Wirtschaftsstrafverfahren betrauten Berufsgruppen, insbesondere an der erforderlichen personellen und technischen Ausstattung für eine zügige Bearbeitung derartiger Verfahren fehlt.

Dabei dürfen die einzelnen ermittelten Ursachen für die lange Dauer von Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssen im Zusammenhang gesehen werden. So erhöhen beispielsweise weder die Häufigkeit strafrechtlicher Besonderheiten oder das Vorkommen außerstrafrechtlicher Rechtsfragen noch die Häufigkeit verfahrenspraktischer Herausforderungen unmittelbar die Dauer von Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.

Strafrechtliche Besonderheiten oder außerstrafrechtliche Rechtsfragen – wie z.B. solche des Steuer- oder Gesellschaftsrechts – müssen durch die Prüfung sie betreffender Beweismittel beantwortet werden.

Daher erhöht sich bei deren Auftreten nicht vorrangig der fachliche Aufwand, sondern regelmäßig auch der Umfang der Akten und Beweismittel. Beweismittel, die wiederum im Rahmen strafprozessualer Maßnahmen beschafft werden, was Zeit kostet. Weiter bieten diese Maßnahmen, wie z.B. Durchsuchung und Beschlagnahme, Anlass zu deren gerichtlicher Überprüfung, was ebenfalls zu Verzögerung führt.

Diese, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens hinzunehmenden Verzögerungen könnten allerdings auf ein Mindestmaß beschränkt werden, wenn an allen Stellen hinreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stünde, das mit technischen Mitteln ausgestattet ist, die den Aufgaben angemessen sind. Dies gilt nicht nur für die hier befragten Professionen, sondern nach hiesiger Erfahrung noch mehr für die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Dazu führt ein im Rahmen der Studie befragter Staatsanwalt – etwas pointiert, aber treffend – aus:

Die wirtschaftsstrafrechtliche Erfahrung der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ist oftmals das Nadelöhr des Ermittlungsverfahrens. Der Staatsanwalt, der Verteidiger und der Richter können sich so gut in Wirtschaftsstrafsachen auskennen, wie sie wollen, wenn die Ermittlungen von Polizeiuntermeister Herbert Müller vom Polizeiaußenposten Am Hinteren Waldweg 3 geführt werden, wird das Verfahren ewig dauern und schlussendlich in die Binsen gehen.

Das Fazit aus den Ergebnissen der Studie lässt sich daher mit dem berühmten Satz aus „Der weiße Hai“ zusammenfassen: We´re gonna need a bigger boat!

Autorinnen und Autoren

  • Benjamin Lanz
    Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stralsund (Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen); ehemaliger Strafverteidiger, spezialisiert auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

WiJ

  • Dominik Hotz

    Vermögensabschöpfung bei unternehmensbezogener Umweltkriminalität*

    Produkthaftung, Umwelt, Fahrlässigkeit und Zurechnung

  • Dr. Markus Wollweber

    Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § AO § 370 Abs. AO § 370 Absatz 1 Nr. AO § 370 Absatz 1 Nummer 2 AO

    Steuerstrafsachen, Zoll- und Verbrauchssteuerstrafsachen

  • Prof. Dr. Kai-D. Bussmann

    Report zur Studie „Praxis der Ermittlungsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen“

    Straf- und Bußgeldverfahren (inklusive OWi-Verfahren)